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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:01
Aktualisiert
10.06.16, 13:01
Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim) Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim) Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 486 /X.L. Datum: 10.06.2016 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die geplante und in der Begründung zur Vorlage beschriebene bauliche Entwicklung für das gemeindliche Anwesen Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung so zu forcieren, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind. Die hierfür notwendigen Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Sofern Nutzungseinheiten in den bestehenden Gastronomiebetrieb einbezogen werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere Vermietung entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zu treffen. Der notwendige Finanzbedarf ist außerplanmäßig bereitzustellen und über das Förderprogramm Masterplan Nettersheim abzuwickeln. Begründung: Das Anwesen Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim wurde vor einigen Jahren durch die Gemeinde Nettersheim im Rahmen des Masterplanes erworben. Im Gebäudeteil Steinfelder Straße 9 konnte im Erdgeschoss ein Gastronomiebetrieb (mit Außengastronomie) etabliert werden. Im Obergeschoss sind die Toilettenanlage sowie eine Betriebswohnung untergebracht. Die angrenzende Scheune befindet sich trotz einer übergangsweisen Nutzung als Lager noch im Rohbau. Gleiches gilt für das Bruchsteinhaus (Steinfelder Straße 9a). Unter Berücksichtigung und unter Einbeziehung der Bedarfe des Gastronomiebetriebs wurde in der Zwischenzeit für die bauliche Entwicklung der Gesamtimmobilie folgende Planung erarbeitet: 1. Bruchsteinhaus Das Erdgeschoss soll in den Gastronomiebetrieb einbezogen werden, wodurch die Raumkapazitäten erweitert werden können. Hierfür ist eine innenliegende Verbindung zwischen Bruchsteinhaus und Gastronomiebetrieb zu schaffen. Durch die Erweiterung der Raumkapazitäten könnten insbesondere während der Schlechtwetterzeit Synergien für den Betrieb geschaffen werden, die eine wichtige Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung wären. Im Obergeschoss sind zwei Ferienwohnungen mit einer entsprechenden Sanitäreinrichtung geplant. Ebenso soll dort im Flur eine kleine Teeküche entstehen, die durch die Gäste entsprechend zur Versorgung genutzt werden könnte. 2. Erdgeschoss Scheune Laut Planungskonzept soll in der Scheune eine Betondecke eingezogen werden, wodurch das Erdgeschoss separat nutzbar gemacht werden kann und zusätzliche Raumkapazitäten im Obergeschoss entstehen. 3 Im Erdgeschoss sollen eine Behindertentoilette sowie entsprechende Lagermöglichkeiten für den Gastronomiebetrieb entstehen. Darüber hinaus können die dortigen Platzkapazitäten ggf. für eine Erweiterung des Küchenbereichs in Anspruch genommen werden. 3. Obergeschoss Steinfelder Straße 9 Im Obergeschoss Steinfelder Straße 9 (einschließlich Scheune, siehe vorherigen Punkt) ist unter Einbeziehung der Betriebswohnung geplant, zwei Wohneinheiten zu schaffen, die entweder dauerhaft vermietet oder wie im Bruchsteinhaus als Ferienwohnungen vermarktet werden können. Der Zugang soll über eine Treppe vom Innenhof aus geschaffen werden. 4. Außenbereich Innenhof Der Innenhof ist für das Gesamtbild des Geschäftsbereiches Steinfelder Straße von besonderer Bedeutung und vor diesem Hintergrund entsprechend zu gestalten. Hierbei müssen jedoch auch die Bedarfe des Gastronomiebetriebs entsprechend Berücksichtigung finden. Durch eine geschlossene Überdachung in Richtung Parkplatz sollen entsprechende Unterstellmöglichkeit für die Müllbehälter sowie für Leergut geschaffen werden. Aufgrund der exponierten und zentralen Lage im Geschäftsbereich Steinfelder Straße ist die bauliche Entwicklung der Gesamtimmobilie von besonderem Interesse und sollte nunmehr als Baustein für die weitere erfolgreiche Gestaltung des Geschäftsbereiches nunmehr so forciert werden, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind . Sofern die beschriebenen und geplanten Nutzungseinheiten in den Gastronomiebetrieb einbezogen werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere Vermietung entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen abzuschließen. Die hierfür notwendigen Aufträge (Planungsaufträge und Aufträge im Rahmen der baulichen Umsetzung) sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Im Haushalt 2016 wurden keine Mittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen veranschlagt. Gleichwohl stehen Fördermittel über den Masterplan Nettersheim zur Verfügung. Daher ist der notwendige Finanzbedarf außerplanmäßig bereitzustellen und über das Förderprogramm Masterplan Nettersheim (Fördersatz = 60%) abzuwickeln. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister