Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:01
Aktualisiert
10.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 486 /X.L.
Datum: 10.06.2016
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die geplante und in der Begründung zur Vorlage beschriebene bauliche Entwicklung für das gemeindliche Anwesen Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung
so zu forcieren, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind.
Die hierfür notwendigen Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Sofern Nutzungseinheiten in den bestehenden Gastronomiebetrieb einbezogen
werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere Vermietung entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zu treffen.
Der notwendige Finanzbedarf ist außerplanmäßig bereitzustellen und über das
Förderprogramm Masterplan Nettersheim abzuwickeln.
Begründung:
Das Anwesen Steinfelder Straße 9/9a in Nettersheim wurde vor einigen Jahren
durch die Gemeinde Nettersheim im Rahmen des Masterplanes erworben.
Im
Gebäudeteil Steinfelder Straße
9 konnte im Erdgeschoss
ein
Gastronomiebetrieb (mit Außengastronomie) etabliert werden. Im Obergeschoss
sind die Toilettenanlage sowie eine Betriebswohnung untergebracht. Die angrenzende Scheune befindet sich trotz einer übergangsweisen Nutzung als Lager noch
im Rohbau. Gleiches gilt für das Bruchsteinhaus (Steinfelder Straße 9a).
Unter
Berücksichtigung
und
unter
Einbeziehung
der
Bedarfe
des
Gastronomiebetriebs wurde in der Zwischenzeit für die bauliche Entwicklung der
Gesamtimmobilie folgende Planung erarbeitet:
1.
Bruchsteinhaus
Das Erdgeschoss soll in den Gastronomiebetrieb einbezogen werden, wodurch die
Raumkapazitäten erweitert werden können. Hierfür ist eine innenliegende Verbindung zwischen Bruchsteinhaus und Gastronomiebetrieb zu schaffen. Durch die
Erweiterung der Raumkapazitäten könnten insbesondere während der Schlechtwetterzeit Synergien für den Betrieb geschaffen werden, die eine wichtige Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung wären.
Im Obergeschoss sind zwei Ferienwohnungen mit einer entsprechenden Sanitäreinrichtung geplant. Ebenso soll dort im Flur eine kleine Teeküche entstehen, die
durch die Gäste entsprechend zur Versorgung genutzt werden könnte.
2.
Erdgeschoss Scheune
Laut Planungskonzept soll in der Scheune eine Betondecke eingezogen werden,
wodurch das Erdgeschoss separat nutzbar gemacht werden kann und zusätzliche
Raumkapazitäten im Obergeschoss entstehen.
3
Im Erdgeschoss sollen eine Behindertentoilette sowie entsprechende Lagermöglichkeiten für den Gastronomiebetrieb entstehen. Darüber hinaus können die dortigen Platzkapazitäten ggf. für eine Erweiterung des Küchenbereichs in Anspruch
genommen werden.
3.
Obergeschoss Steinfelder Straße 9
Im Obergeschoss Steinfelder Straße 9 (einschließlich Scheune, siehe vorherigen
Punkt) ist unter Einbeziehung der Betriebswohnung geplant, zwei Wohneinheiten
zu schaffen, die entweder dauerhaft vermietet oder wie im Bruchsteinhaus als
Ferienwohnungen vermarktet werden können. Der Zugang soll über eine Treppe
vom Innenhof aus geschaffen werden.
4.
Außenbereich Innenhof
Der Innenhof ist für das Gesamtbild des Geschäftsbereiches Steinfelder Straße
von besonderer Bedeutung und vor diesem Hintergrund entsprechend zu gestalten. Hierbei müssen jedoch auch die Bedarfe des Gastronomiebetriebs entsprechend Berücksichtigung finden. Durch eine geschlossene Überdachung in Richtung Parkplatz sollen entsprechende Unterstellmöglichkeit für die Müllbehälter
sowie für Leergut geschaffen werden.
Aufgrund der exponierten und zentralen Lage im Geschäftsbereich Steinfelder
Straße ist die bauliche Entwicklung der Gesamtimmobilie von besonderem Interesse und sollte nunmehr als Baustein für die weitere erfolgreiche Gestaltung des
Geschäftsbereiches nunmehr so forciert werden, dass die baulichen Maßnahmen
bis zum Frühjahr 2017 fertiggestellt sind .
Sofern die beschriebenen und geplanten Nutzungseinheiten in den
Gastronomiebetrieb einbezogen werden, sind hierzu im Hinblick auf die spätere
Vermietung entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen abzuschließen.
Die hierfür notwendigen Aufträge (Planungsaufträge und Aufträge im Rahmen der
baulichen Umsetzung) sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren
zu vergeben.
Im Haushalt 2016 wurden keine Mittel für die Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen veranschlagt. Gleichwohl stehen Fördermittel über den Masterplan
Nettersheim zur Verfügung. Daher ist der notwendige Finanzbedarf außerplanmäßig bereitzustellen und über das Förderprogramm Masterplan Nettersheim
(Fördersatz = 60%) abzuwickeln.
gez. Pracht
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Bürgermeister