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Beschlussvorlage (Überörtliche Straßen hier: Abstufung der Bundesstraße 477 zur Landstraße 165)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
10.06.16, 11:01
Aktualisiert
10.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (Überörtliche Straßen
hier:	Abstufung der Bundesstraße 477 zur Landstraße 165) Beschlussvorlage (Überörtliche Straßen
hier:	Abstufung der Bundesstraße 477 zur Landstraße 165)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 452 /X.L. Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überörtliche Straßen hier: Abstufung der Bundesstraße 477 zur Landstraße 165 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits mit Schreiben vom 24.07.2014 mitgeteilt, dass der Streckenabschnitt der Bundesstraße 477 (B51) ausgehend vom Abzweig Breitenbenden, Stadt Mechernich, bis zur Euskirchener Straße in Tondorf mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Landstraße 115 gemäß § 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) abgestuft wird. Dies wird zur Kenntnis nachträglich mitgeteilt. Im beigefügten Planauszug ist der betroffene Streckenabschnitt grün dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister