Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
10.06.16, 11:01
Aktualisiert
10.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 452 /X.L.
Datum: 08.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Überörtliche Straßen
hier: Abstufung der Bundesstraße 477 zur Landstraße 165
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen hat bereits mit Schreiben vom 24.07.2014 mitgeteilt, dass
der Streckenabschnitt der Bundesstraße 477 (B51) ausgehend vom Abzweig
Breitenbenden, Stadt Mechernich, bis zur Euskirchener Straße in Tondorf mit
Wirkung zum 01.01.2015 zur Landstraße 115 gemäß § 3 Abs. 2 Straßen- und
Wegegesetz NRW (StrWG NRW) abgestuft wird. Dies wird zur Kenntnis nachträglich mitgeteilt.
Im beigefügten Planauszug ist der betroffene Streckenabschnitt grün dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister