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Beschlussvorlage (Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 09:00
Aktualisiert
10.06.16, 09:00
Beschlussvorlage (Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten 
ländlichen Entwicklung) Beschlussvorlage (Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten 
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 425 /X.L. Datum: 09.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung mit dem Ziel zu untersuchen, insbesondere für die gemeindlichen Entwicklungsvorhaben entsprechende Anträge stellen zu können. Begründung: Die neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung wurde Anfang des Jahres erlassen. Hierin wurden auch Fördermöglichkeiten für Flurbereinigungsverfahren aufgenommen. Mit dem Leiter des zuständigen Dezernates der Bezirksregierung Köln hat im Mai dieses Jahres ein Gespräch stattgefunden, wobei insbesondere auch das Thema „Flurbereinigung“ eingehend erörtert wurde Hierbei wurde auch auf gemeindliche Entwicklungsvorhaben eingegangen. Unter anderem:  Europäische Wasserrahmenrichtlinie  Vermarktung von Splitterparzellen und Waldflurbereinigung  Wirtschaftswegenetz  Ökologische Flächen/Ausgleichsflächen  Bodenordnerische Maßnahmen innerhalb der Ortslagen  Arrondierungsmaßnahmen Die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung sollte mit dem Ziel untersucht werden, insbesondere für die gemeindlichen Entwicklungsvorhaben entsprechende Anträge stellen zu können. Durch das Instrument der Flurbereinigung könnten zum einen Förderungen in An- spruch genommen und zum anderen die Entwicklungen der gemeindlichen Vorhaben beschleunigt werden. 3 Diesbezüglich sind weitere Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln vorgesehen. Über den Sachstand wird zum gegebenen Zeitpunkt weiter informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister