Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
260 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 16:31
Aktualisiert
09.06.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 377 /X.L. Z.1
Datum: 09.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden oder ggf. im
Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2017 veranschlagt werden.
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zu dem bereits vorgesehenen Gebiet zur Erschließung und Bebauung von Grundstücken im Bereich „Auf Bennfeld“ die im beigefügten Planauszug dargestellten Grundstücke zusätzlich zur Bebauung zu erschließen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 15.03.2016 hatte der Gemeinderat beschlossen,
„…angrenzend an das Bebauungsplangebiet G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“
weitere Bauflächen in östlicher Richtung zu erschließen. Die Erschließung der Grundstücke
durch Verlegung der öffentlichen Wasserversorgung und Kanalisation sowie den Straßenausbau zu sichern und notwendige Mittel je nach Realisierung von Bauvorhaben im Jahre
2016 außerplanmäßig oder im Haushaltsplan/Wirtschaftsplan 2017 bereit zu stellen.“
Aufgrund weiterer Anfragen auf Erwerb von Baulandflächen im Bereich „Auf
Bennfeld“ wird empfohlen, den im beigefügten Planauszug schraffiert dargestellten Bereich mit in die Erschließungsmaßnahme aufzunehmen und somit weitere
Bauflächen zu erschließen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Vorlage
377/X.L. verwiesen. Zusätzlich wird mit dem Kreisbauamt Euskirchen Abstimmung erzielt.
gez. Pracht
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Bürgermeister