Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
189 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 443 /X.L.
Datum: 08.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklungsvorhaben Nürburgstraße Zingsheim, Gemarkung Zingsheim,
Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22
hier: Ansiedlung eines Discounters
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
a) die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 für
die Ansiedlung eines Discounters vorzusehen,
b) das Bauvorhaben durch Bauvoranfrage beim Kreisbauamt Euskirchen auf
seine Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen,
c) hilfsweise den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen, sofern die Bauvoranfrage negativ beschieden wird.
Begründung:
Der Eifelgemeinde Nettersheim liegt eine Anfrage auf Ansiedlung eines Discounters auf den gemeindeeigenen Flächen Gemarkung Zingsheim, Flur 7 Nr. 68 und
Flur 9 Nr. 22 im Bereich der Nürburgstraße (gegenüber der Einfahrt in Gewerbegebiet
„Auf
der
Heide“
vor.
Im
interkommunalen
Entwicklungskonzept
Blankenheim/Nettersheim (IEK) ist aber auch die Einrichtung eines Dorfladens
am Dorfgemeinschaftshaus/Dorfzentrum vorgesehen. Dieses Vorhaben sollte jedoch nicht aufgegeben werden, da dort Angebote zur Nahversorgung entwickelt
werden können, die ein Discounter nicht anbieten wird. Es wird daher angeregt,
dass dieses Vorhaben weiterhin in der Förderkulisse aufgenommen bleibt und in
weiteren Verhandlungen mit der Dorfgemeinschaft Zingsheim ein Realisierungskonzept erstellt wird.
Seitens der Eifelgemeinde Nettersheim ist nunmehr vorgesehen, die unmittelbar
von der Ansiedlung des Discounters betroffenen, angrenzenden Grundstückseigentümer im Rahmen eines Bürgertermins über das Projekt zu informieren. Dieses Gespräch soll noch vor der Sommerpause stattfinden.
In ersten Vorgesprächen mit den Investoren wurde schon frühzeitig auf die Baugestaltung des künftigen Baukörpers durch eine Bauberatung hingewirkt und auf
dorfökologische Besonderheiten hingewiesen, die zu berücksichtigen sind. Im
Vorfeld sind darüber hinaus die betroffenen Träger öffentlicher Belange, wie z. B.
Untere Landschaftsbehörde und Landesbetrieb Straßen NRW zu beteiligen.
3
Die zur Ansiedlung eines Discounters vorgesehenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ (W) ausgewiesen. Aufgrund dessen sollte im
Rahmen einer Bauvoranfrage, die durch den Investor an die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu stellen wäre, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit geprüft und beschieden werden. Sofern die Prüfung und Entscheidung der Bauvoranfrage ein negatives Ergebnis aufweist, sollte bereits heute
hilfsweise der Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines Bebauungsplanes (L 7-A)
für die zuvor genannten Grundstücke gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung des Grundstückes kann problemlos
erfolgen, da sowohl die Hauptwasserleitung als auch der Schmutzwasserkanal in
unmittelbarer Nähe der Grundstücke verlaufen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister