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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim hier: Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
hier:	Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
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hier:	Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 251 /X.L. Datum: 28.05.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim hier: Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Fassadenanstrich am Wohn- und Nebengebäude in Nettersheim, Steinfelder Straße 32, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.410,16 € zu gewähren. Darüber hinaus wird beschlossen, dem Antragsteller einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu gewähren. Begründung: Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60 %ige Förderung des Landes im Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von 30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden im vergangenen Jahr Mittel 6.825,00 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten von 22.451,52 € bewilligt. Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Erneuerung des Fassadenanstrichs am Wohn- und Nebengebäude in der Steinfelder Straße 32 in Nettersheim vor. Das Kostenangebot für diese Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 10.410,16 €, so dass nach Nr. 5 der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenprogramm, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000,00 € gewährt werden kann. Bei dieser einfachen Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich. Der Antragsteller hat bereits im Vorfeld Schadstellen an der Fassade insgesamt beseitigt. Die jetzt beantragte Maßnahme soll unmittelbar und zeitnah erfolgen, so dass die Einrüstung des Gebäudes bis zum Abschluss der Arbeiten dort verbleiben soll. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem Antragsteller einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu gewähren. 3 Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim für das Objekt Steinfelder Straße 32 zur Erneuerung des Fassadenanstrichs einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister