Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 251 /X.L.
Datum: 28.05.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
hier: Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Fassadenanstrich
am Wohn- und Nebengebäude in Nettersheim, Steinfelder Straße 32, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.410,16 € zu gewähren.
Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
dem
Antragsteller
einen
vorzeitigen
Maßnahmebeginn zu gewähren.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60 %ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von
30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden im vergangenen Jahr Mittel 6.825,00 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten von 22.451,52 € bewilligt.
Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Erneuerung des Fassadenanstrichs am Wohn- und Nebengebäude in der Steinfelder Straße 32 in
Nettersheim vor. Das Kostenangebot für diese Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 10.410,16 €, so dass nach Nr. 5 der Förderrichtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im
historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenprogramm, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000,00 € gewährt werden kann. Bei dieser einfachen
Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich.
Der Antragsteller hat bereits im Vorfeld Schadstellen an der Fassade insgesamt
beseitigt. Die jetzt beantragte Maßnahme soll unmittelbar und zeitnah erfolgen,
so dass die Einrüstung des Gebäudes bis zum Abschluss der Arbeiten dort verbleiben soll. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dem Antragsteller einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu gewähren.
3
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim für
das Objekt Steinfelder Straße 32 zur Erneuerung des Fassadenanstrichs einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister