Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Pie
Vorlage 252 /X.L.
Datum: 26.05.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim,
Flur 7, Nr. 23
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufhebung einer Teilfläche des Grabens in
der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 einzuleiten und eine mögliche Entwidmung abzuwickeln. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit den angrenzenden Grundstückseigentümern Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der Grabenfläche
zu führen.
Begründung:
Mitte des Jahres 2009 hat der Rat im Rahmen der Bauleitplanung beschlossen,
Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 14, 23 und 26
durch Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung in die wohnbauliche Entwicklung in einer Tiefe von 40 m ausgehend von der Kirchstraße in Zingsheim einzubeziehen. Bei der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 7,
Nr. 23 handelt es sich um einen offenen Graben, über welchen der Überlauf des
Regenüberlaufbeckens Weidenstraße in der Vergangenheit eingeleitet wurde. Im
Rahmen der Fremdwassermaßnahme in der Ortslage Zingsheim wurde dieser
Überlauf an den neu verlegten Regenwasserkanal angeschlossen, welcher im
Grenzbereich über das Privatgrundstück Flur 7, Nr. 14 verläuft und dann am
Grundstücksende in den offenen Graben mündet. Somit hat der katastermäßig
ausgewiesene Graben ausgehend von der Kirchstraße auf einer Länge von rd. 70
m zukünftig für die Entwässerung keine Funktion mehr, so dass dieser entwidmet
und einer baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Dies ist darin begründet,
dass die Grundstücke Flur 7, Nr. 14 und 26 an den Graben angrenzen und somit
eine zukünftige baulich
e Entwicklung beeinträchtigen könnten. Die Eigentümer der vorgenannten
Grundstücke haben daher beantragt, den Graben mit einer Größe von rd. 200 qm
in das angrenzende Eigentum mit einzubeziehen. Der Grabenbereich sowie die
angrenzenden Grundstücke sind in dem beigefügten Lageplanauszug dargestellt.
Die Untere Wasserehörde des Kreises Euskirchen hat bereits schriftlich erklärt,
dass gegen eine Entwidmung des Teilbereiches des Flurstückes 23 keine Bedenken bestehen.
Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, einer entsprechenden Entwidmung der
Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 zuzustimmen
3
und ein entsprechendes Entwidmungsverfahen einzuleiten. Im Anschluss hieran
wären mit den Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der Fläche zu führen.
gez. Pracht
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Bürgermeister