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Beschlussvorlage (Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, 
Flur 7, Nr. 23) Beschlussvorlage (Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, 
Flur 7, Nr. 23) Beschlussvorlage (Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, 
Flur 7, Nr. 23)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Pie Vorlage 252 /X.L. Datum: 26.05.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufhebung einer Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 einzuleiten und eine mögliche Entwidmung abzuwickeln. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit den angrenzenden Grundstückseigentümern Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der Grabenfläche zu führen. Begründung: Mitte des Jahres 2009 hat der Rat im Rahmen der Bauleitplanung beschlossen, Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 14, 23 und 26 durch Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung in die wohnbauliche Entwicklung in einer Tiefe von 40 m ausgehend von der Kirchstraße in Zingsheim einzubeziehen. Bei der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 handelt es sich um einen offenen Graben, über welchen der Überlauf des Regenüberlaufbeckens Weidenstraße in der Vergangenheit eingeleitet wurde. Im Rahmen der Fremdwassermaßnahme in der Ortslage Zingsheim wurde dieser Überlauf an den neu verlegten Regenwasserkanal angeschlossen, welcher im Grenzbereich über das Privatgrundstück Flur 7, Nr. 14 verläuft und dann am Grundstücksende in den offenen Graben mündet. Somit hat der katastermäßig ausgewiesene Graben ausgehend von der Kirchstraße auf einer Länge von rd. 70 m zukünftig für die Entwässerung keine Funktion mehr, so dass dieser entwidmet und einer baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Dies ist darin begründet, dass die Grundstücke Flur 7, Nr. 14 und 26 an den Graben angrenzen und somit eine zukünftige baulich e Entwicklung beeinträchtigen könnten. Die Eigentümer der vorgenannten Grundstücke haben daher beantragt, den Graben mit einer Größe von rd. 200 qm in das angrenzende Eigentum mit einzubeziehen. Der Grabenbereich sowie die angrenzenden Grundstücke sind in dem beigefügten Lageplanauszug dargestellt. Die Untere Wasserehörde des Kreises Euskirchen hat bereits schriftlich erklärt, dass gegen eine Entwidmung des Teilbereiches des Flurstückes 23 keine Bedenken bestehen. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, einer entsprechenden Entwidmung der Teilfläche des Grabens in der Gemarkung Zingsheim, Flur 7, Nr. 23 zuzustimmen 3 und ein entsprechendes Entwidmungsverfahen einzuleiten. Im Anschluss hieran wären mit den Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der Fläche zu führen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister