Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
87 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.05.15, 13:01
Aktualisiert
29.05.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/L
Vorlage 228 /X.L.
Datum: 26.05.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterhaltung von Gemeindestraßen, Wirtschafts-, Wander- und Fahrradwegen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise zur Unterhaltung der Gemeindestraßen sowie der Wirtschafts-, Wander- und Fahrradwege zustimmend zur
Kenntnis.
Des weiteren beschließt der Gemeinderat in diesem Zusammenhang die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht im Besonderen bezogen auf Wirtschafts-,
Wander- und Fahrradwege nochmals mit dem Städte- und Gemeindebund, der
Unfallkasse NRW und der gemeindlichen Versicherung abzustimmen.
Begründung:
In der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Nettersheim steht ein kilometerlanges
Straßen- und Wegenetz. Bei den Straßen handelt es sich zum einen um innerörtliche Straßen und zum anderen um Gemeindeverbindungsstraße außerhalb der
Ortslagen. Zu den Wegen zählen Wirtschafts-, Wander- und Fahrradwege.
Die Unterhaltung wird derzeit wie folgt sichergestellt:
1.
Gemeindestraßen
Bereits seit vielen Jahren werden über ein Straßeninstandsetzungsprogramm Innerorts sowie im Bereich von Gemeindeverbindungsstraßen
Straßeninstandsetzungen durchgeführt.
Derzeit wird wiederrum entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014
ein mit den Ortsvorstehern abgestimmtes Instandsetzungsprogramm in allen Orten durchgeführt, welches voraussichtlich im Sommer dieses Jahres
abgeschlossen werden kann.
Sofern außerhalb dieser Instandsetzungsprogramme einzelne Schlaglöcher
auftreten, die ggf. auch eine Gefährdung darstellen können, werden diese
übergangsweise durch das Personal des gemeindlichen Bauhofes mit
„Kaltteer“ geschlossen.
3
2.
Wirtschafts-, Wander- und Fahrradwege
Wirtschaftswege sind vielfach auch als Wander- und Fahrradwege ausgewiesen. Die Unterhaltung dieser Wege basiert auf folgenden Eckpfeiler:
a) Regelmäßige Freischneideprogramme in der Zeit vom 01. Oktober bis
zum 28. Februar
b) Patenschaften von Landwirten im Rahmen Landpacht
c) Schotterprogramm
d) Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Förderprogramm, zum
Beispiel über den Landesbetrieb Wald- und Holz
Siehe in diesem Zusammenhang auch die Vorlagen 309, 309 Z.1 und 108.
Sofern Gefahrenpunkte vorliegen, die nicht oder nicht zeitnah über das zuvor Beschriebene behoben werden können, wird hier der gemeindliche
Bauhof nach Bedarf eingesetzt.
Damit bei der beschriebenen Vorgehensweise Haftungsansprüche gegen die Gemeinde ausgeschlossen werden können, sind die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht nochmals mit dem Städte- und Gemeindebund, der Unfallkasse
NRW und der gemeindlichen Versicherung abzustimmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister