Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim; Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/ In den sechs Morgen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
02.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim;
Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/ In den sechs Morgen) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim;
Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/ In den sechs Morgen) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim;
Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/ In den sechs Morgen)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Erweiterung–Tischvorlage ========================== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 268 /X.L. Datum: 01.06.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 02.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim; Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/ In den sechs Morgen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der UNA-Fraktion vom 01.06.2015 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion reichte hier am 01.06.2015 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein. Zu dieser Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Der Bebauungsplan G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen, wurde am 12.06.1998 rechtsverbindlich erlassen. Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist neben der Planzeichnung und der textlichen und gestalterischen Festsetzungen auch eine Begründung, die auch die Inhalte und Empfehlungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und des Immissionsschutzgutachtens bezogen auf Geräusche von Sportanlagen und Verkehrslärm aufgenommen hat. 1. Der Bebauungsplan G 14 vom 12.06.1998 beinhaltet u. a. entlang der L 205 die Festlegung einer 2,0 m hohen Aufschüttung (Lärmschutzwall) in einer Breite von 6,0 m, auf der die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern im Rahmen von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen ist. Die 2,0 m hohe Aufschüttung ist eine Schallschutzmaßnahme gegen Straßenverkehrslärm, resultierend aus dem seinerzeit erstellten Schallschutzgutachten. Im Bebauungsplan sind die Grenzpunkte und Grundstücksgrenzen ersichtlich, so dass der Bereich der Aufschüttung eindeutig dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzuordnen ist (s. beigefügter Auszug aus dem Bebauungsplan G 14). 2. Der Bebauungsplan G 14 mit seinen zuvor genannten Bestandteilen hat mit Bekanntmachung vom 12.06.1998 als Satzung Rechtsverbindlichkeit erlangt und ist somit Ortsrecht. Die Festsetzung der Aufschüttung ist durch Schallgutachten und Begründung gefestigt. 3. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt durch die Fa. Archiplan Bauprojektentwicklung, Herzogenrath. Es ist Angelegenheit der Kaufinteressenten, sich über die Grundstücke und deren Beschaffenheit zu informieren. Sofern diesbezügliche Anfragen bei der Gemeinde gestellt werden, wird umfassend Auskunft gegeben. 3 4. Bei einem zuletzt veräußerten Grundstück hat es erstmals hierzu Klärungsbedarf gegeben, dem bauleitplanerisch wie unter Punkt 5 dargestellt begegnet wurde. 5. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14 ist der Schutzwall vorgeschrieben. Nach dem Immissionsschutzgutachten könnte es auch eine Lärmschutzwand in gleicher Höhe geben. Diese könnte dann errichtet werden, wenn der Bebauungsplan entsprechend geändert würde. Hierüber wurde der Erwerber informiert. Eine Verschiebung des Lärmschutzwalls in den Verkehrsraum der L 205 hinein ist nicht möglich. Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes G 14 trägt, wie bislang praktiziert, der Verursacher. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister