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Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 249 /X.L. Datum: 29.05.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 09.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2015 2 Beschlussvorschlag: Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2015 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser ist ein vierteljährlicher Überblick über den Verlauf der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen. Der beigefügte Zwischenbericht für das erste Quartal berücksichtigt bereits die Erkenntnisse und den Buchungsverlauf bis zum heutigen Tag. Es zeigt sich gemäß dieser Prognose ein voraussichtlicher Fehlbetrag von rd. 7,5 T€. Die dargestellten Umsatzerlöse berücksichtigen die Verbrauchswerte des Vorjahres, die in Anbetracht des sehr milden Winters erheblich unter denen des Vorjahres lagen. Die seinerzeitigen Planwerte 2015 basierten noch auf den Verbrauchswerten 2015. Sollte die Wärmeabnahmemenge 2015 erheblich von der des Vorjahres abweichen – wozu derzeit noch keine Erkenntnisse vorliegen – so würde sich dies entsprechend auf diese Ertragsposition auswirken. Bei den übrigen Konten wurde eine Anpassung an den aktuellen Buchungsverlauf vorgenommen. Beim Mietleasing konnte eine Reduzierung der Leasinggebühren auf der Grundlage der im letzten Jahresdrittel 2014 angepassten Konditionen berücksichtigt werden. Der Strombezug berücksichtigt den niedrigeren Wert gemäß Vorjahr. Unter den Rechts- und Beratungskosten ist ein Anteil des Eigenbetriebes im Rahmen der Überprüfung einer möglichen Rückführung in den Kernhaushalt berücksichtigt. Die Zinsaufwendungen sind an die aktuelle Zinsmarktlage angepasst worden. Zusammenfassend kann damit dargelegt werden, dass sich die Wirtschaftsführung 2015 des Eigenbetriebes Biowärme trotz der zum 01.01.2015 vorgenommenen Gebührenanpassung leider als nicht ausgeglichen zeigt. Die tatsächlichen Verbräuche bleiben abzuwarten. Über den weiteren Verlauf wird im Rahmen der nächsten Sitzungsphase wieder berichtet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister