Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 249 /X.L.
Datum: 29.05.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2015
2
Beschlussvorschlag:
Der erste Zwischenbericht des Wirtschaftsjahres 2015 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes Abwasser ist ein vierteljährlicher Überblick über den Verlauf
der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen.
Der beigefügte Zwischenbericht für das erste Quartal berücksichtigt bereits die
Erkenntnisse und den Buchungsverlauf bis zum heutigen Tag.
Es zeigt sich gemäß dieser Prognose ein voraussichtlicher Fehlbetrag von rd. 7,5
T€.
Die dargestellten Umsatzerlöse berücksichtigen die Verbrauchswerte des Vorjahres, die in Anbetracht des sehr milden Winters erheblich unter denen des Vorjahres lagen. Die seinerzeitigen Planwerte 2015 basierten noch auf den Verbrauchswerten 2015. Sollte die Wärmeabnahmemenge 2015 erheblich von der des Vorjahres abweichen – wozu derzeit noch keine Erkenntnisse vorliegen – so würde
sich dies entsprechend auf diese Ertragsposition auswirken.
Bei den übrigen Konten wurde eine Anpassung an den aktuellen Buchungsverlauf
vorgenommen.
Beim Mietleasing konnte eine Reduzierung der Leasinggebühren auf der Grundlage der im letzten Jahresdrittel 2014 angepassten Konditionen berücksichtigt werden.
Der Strombezug berücksichtigt den niedrigeren Wert gemäß Vorjahr.
Unter den Rechts- und Beratungskosten ist ein Anteil des Eigenbetriebes im
Rahmen der Überprüfung einer möglichen Rückführung in den Kernhaushalt berücksichtigt.
Die Zinsaufwendungen sind an die aktuelle Zinsmarktlage angepasst worden.
Zusammenfassend kann damit dargelegt werden, dass sich die Wirtschaftsführung 2015 des Eigenbetriebes Biowärme trotz der zum 01.01.2015 vorgenommenen Gebührenanpassung leider als nicht ausgeglichen zeigt.
Die tatsächlichen Verbräuche bleiben abzuwarten.
Über den weiteren Verlauf wird im Rahmen der nächsten Sitzungsphase wieder
berichtet werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister