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Beschlussvorlage (Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Beschlussvorlage (Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 177 /X.L. Z.1 Datum: 01.06.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 09.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand in der Angelegenheit zur Kenntnis. Begründung: In der Sitzung des Gemeinderates vom 24. März d. J. wurde der Beschluss gefasst, den Bürgermeister zu ermächtigen, aus Gründen der Synergieeffekte für die Gemeinde Nettersheim und damit zur Unterstützung einer Haushaltskonsolidierung unter Beteiligung der Kommunalaufsicht und Gemeindeprüfungsanstalt, der Finanzbehörde und des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes sowie ggf. unter Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine fachlich fundierte Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim durchzuführen. Zudem wurde beschlossen, den Gemeinderat über den Fortgang in der Angelegenheit weiter zu unterrichten, mit dem Ziel, vor Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016 eine Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen. In der Zwischenzeit wurde erneut Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Angelegenheit aufgenommen. Der Städte- und Gemeindebund konnte keine aktuellen Fälle nennen, in denen vor dem Hintergrund des NKF ein solcher Rückführungsprozess von Eigenbetrieben in den Kernhaushalt durchgeführt wurde. Auch Empfehlungen wurden seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW keine gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass mit Wegfall des eigenen Rechnungswesens und der eigenen Bilanz ein gewisser Transparenzverlust einhergehen würde. Zur Anfrage der Gemeinde an die Gemeindeprüfungsanstalt für eine entsprechende Begleitung der Gemeinde in einem solchen Umwandlungsprozess führte diese aus, dass honorarmäßig bezifferte Beratungsleistungen über ihr Haus keine steuerrechtlichen Aspekte umfassen würden, da ihnen keine Steuerberater zur Verfügung stünden. Die Leistungen über die GPA NRW würden federführend die Überführung der Eigenbetriebsbuchhaltung in die NKF-Buchhaltung und die Auswirkungen auf die gemeindliche Bilanz und Organisationsstrukturen umfassen. Die GPA NRW hat bisher zwei Kommunen in einem solchen Prozess begleitet, wobei sich die eine Kommune letztlich gegen die RE-Integration ihres Eigenbetriebes Abwasserwerk entschieden habe und über den Stand der Angelegenheit in der anderen Kommune seien sie nicht mehr auf dem Laufenden. Es wurde bereits in der vorangegangenen Sitzungsphase dargelegt, dass die Überprüfung einer Rückführung der Eigenbetriebe fachlich fundiert ggf. unter Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet werden sollte. Hierzu sei nochmals erwähnt, dass vor einer entsprechenden Umwandlung auch die steuerlichen Konsequenzen beurteilt werden müssen, wie z. B. inwieweit für einen Betrieb gewerblicher Art für steuerliche Zwecke eine getrennte Buchführung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erforderlich ist. Die Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde müssen zudem ebenfalls überprüft werden, da die Vermögensgegenstände des Eigenbetriebes bisher nach den 3 Grundsätzen des HGB bewertet worden sind. Hier muss geklärt werden, ob hierzu eine Neubewertung nach dem NKF erforderlich wäre. Zudem muss geklärt werden, wie die zweckgebundenen Rücklagen der Eigenbetriebe in die gemeindliche Bilanz einfließen. Die fachlich fundierte Überprüfung muss neben den buchhalterischen und steuerlichen Aspekten auch die rechtlichen Gegebenheiten (§§ 97, 107, 114 GO NRW) umfassen. Es wurde in der Zwischenzeit auch ein Vorgespräch in der Angelegenheit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt, die die Jahresabschlüsse der drei Eigenbetriebe für das Jahr 2014 geprüft hat. Es wurde mit dem Wirtschaftsprüfer vereinbart, dass er in der Sitzung eine kurze Stellungnahme in der Angelegenheit abgeben wird, auf deren Grundlage dann entschieden werden soll, wie weiter verfahren und ob eine Auftragsvergabe an diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die begleitende Beratung erteilt werden soll. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister