Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 177 /X.L. Z.1
Datum: 01.06.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand in der Angelegenheit zur Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 24. März d. J. wurde der Beschluss gefasst, den Bürgermeister zu ermächtigen, aus Gründen der Synergieeffekte für
die Gemeinde Nettersheim und damit zur Unterstützung einer Haushaltskonsolidierung unter Beteiligung der Kommunalaufsicht und Gemeindeprüfungsanstalt,
der Finanzbehörde und des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes sowie ggf. unter Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine
fachlich fundierte Überprüfung einer Rückführung der gemeindlichen Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde Nettersheim durchzuführen.
Zudem wurde beschlossen, den Gemeinderat über den Fortgang in der Angelegenheit weiter zu unterrichten, mit dem Ziel, vor Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016 eine Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen.
In der Zwischenzeit wurde erneut Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund
NRW und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Angelegenheit aufgenommen.
Der Städte- und Gemeindebund konnte keine aktuellen Fälle nennen, in denen
vor dem Hintergrund des NKF ein solcher Rückführungsprozess von Eigenbetrieben in den Kernhaushalt durchgeführt wurde. Auch Empfehlungen wurden seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW keine gegeben. Es wurde lediglich
darauf verwiesen, dass mit Wegfall des eigenen Rechnungswesens und der eigenen Bilanz ein gewisser Transparenzverlust einhergehen würde.
Zur Anfrage der Gemeinde an die Gemeindeprüfungsanstalt für eine entsprechende Begleitung der Gemeinde in einem solchen Umwandlungsprozess führte
diese aus, dass honorarmäßig bezifferte Beratungsleistungen über ihr Haus keine
steuerrechtlichen Aspekte umfassen würden, da ihnen keine Steuerberater zur
Verfügung stünden. Die Leistungen über die GPA NRW würden federführend die
Überführung der Eigenbetriebsbuchhaltung in die NKF-Buchhaltung und die Auswirkungen auf die gemeindliche Bilanz und Organisationsstrukturen umfassen.
Die GPA NRW hat bisher zwei Kommunen in einem solchen Prozess begleitet,
wobei sich die eine Kommune letztlich gegen die RE-Integration ihres Eigenbetriebes Abwasserwerk entschieden habe und über den Stand der Angelegenheit
in der anderen Kommune seien sie nicht mehr auf dem Laufenden.
Es wurde bereits in der vorangegangenen Sitzungsphase dargelegt, dass die
Überprüfung einer Rückführung der Eigenbetriebe fachlich fundiert ggf. unter Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet werden sollte.
Hierzu sei nochmals erwähnt, dass vor einer entsprechenden Umwandlung auch
die steuerlichen Konsequenzen beurteilt werden müssen, wie z. B. inwieweit für
einen Betrieb gewerblicher Art für steuerliche Zwecke eine getrennte Buchführung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erforderlich ist.
Die Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde müssen zudem ebenfalls überprüft werden, da die Vermögensgegenstände des Eigenbetriebes bisher nach den
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Grundsätzen des HGB bewertet worden sind. Hier muss geklärt werden, ob hierzu eine Neubewertung nach dem NKF erforderlich wäre.
Zudem muss geklärt werden, wie die zweckgebundenen Rücklagen der Eigenbetriebe in die gemeindliche Bilanz einfließen.
Die fachlich fundierte Überprüfung muss neben den buchhalterischen und steuerlichen Aspekten auch die rechtlichen Gegebenheiten (§§ 97, 107, 114 GO NRW)
umfassen.
Es wurde in der Zwischenzeit auch ein Vorgespräch in der Angelegenheit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt, die die Jahresabschlüsse der drei Eigenbetriebe für das Jahr 2014 geprüft hat. Es wurde mit dem Wirtschaftsprüfer vereinbart, dass er in der Sitzung eine kurze Stellungnahme in der Angelegenheit
abgeben wird, auf deren Grundlage dann entschieden werden soll, wie weiter
verfahren und ob eine Auftragsvergabe an diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
für die begleitende Beratung erteilt werden soll.
gez. Pracht
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Bürgermeister