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Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
10.05.12, 15:35
Aktualisiert
02.08.12, 06:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/2012 1. Ergänzung Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 03.05.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.05.2012 vorberatend Unterausschuss Jugendhilfeplanung 05.09.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 12.09.2012 vorberatend Betrifft: 01.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Teilfachplanung für den Bereich „Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wird beschlossen. 2. Der Planungsbeschluss stellt lediglich den grundsätzlichen Bedarf aus Sicht der Jugendhilfeplanung dar. 3. Bevor die Verwaltung kostenwirksame Maßnahmen in die Wege leitet, ist ein Einzelbeschluss erforderlich. 4. Gleichwohl wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der in Punkt 7 gemachten Vorschläge zur Problemlösung zu beplanen, um    den Rechtsanspruch für über 3-jährige Kinder in allen Stadtteilen, den Rechtsanspruch für mindestens 35 % aller unter 3-jährigen Kinder wohnortnah und die Erziehung, Förderung und Betreuung behinderter Kinder in den Erftstädter Kindertagesstätten sicherstellen zu können. 5. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, für städtische Maßnahmen mögliche Zuschussanträge an das Landesjugendamt für eine Investitionskostenförderung und Zuschussanträge an andere in Frage kommende Institutionen bzw. Stiftungen zu stellen. 6. Der Jugendhilfeausschuss ist in jeder Sitzung über den Stand der Umsetzung zu informieren. Begründung: Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Der Behindertenbeirat soll an der Planung beteiligt werden. Wie eine inklusive Betreuung in Erftstadt umgesetzt werden könnte, wurde in der Vorlage 321/2011 dargestellt. Mit der V 456/2011 kündigte die Verwaltung an, Anfang 2012 eine neue inklusive Planung auf der Basis einer 100-prozentigen Versorgung der Ü3-Kinder vorzulegen (JHA 23.11.2011). Die Planung selbst erfolgt nach dem klassischen Dreischritt:    Bedarfsermittlung Bestandserhebung Maßnahmeplanung. Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es weder auf Landes- noch auf Bundesebene Investitionskostenzuschüsse. Lediglich im Rahmen der Schaffung neuer U3-Plätze können Anträge gestellt werden. Dabei wird in der Zuschusshöhe nicht zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern unterschieden. Gegenüber den Planungszahlen des IT.NRW, die unter Einbezug der Neubaugebiete der ursprünglichen Kindergartenbedarfsplanung im Jahre 2008 zu Grunde lagen, haben sich die Zahlen der über 3-jährigen Kinder in Gymnich und Kierdorf planungsrelevant verändert. Ausschlaggebend ist auch die Änderung des Einschulungsstichtags durch eine Schulrechtsänderung. 90 Kinder sind auf Erftstadt bezogen in Zukunft zuzüglich in den Kitas und nicht in der Grundschule zu versorgen. Werden nicht unverzüglich neue Plätze für über 3-Jährige geschaffen, ist deren Rechtsanspruch in Gefahr. Natürlich haben auch die behinderten Kinder einen Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz. Diese Vorlage wurde am 29.02.2012 erstmals im JHA mit folgendem Ergebnis beraten: VA Brost berichtet, dass sich die Planung der Sonnenkinder in Liblar zwischenzeitlich zerschlagen hat. Der Verwaltung liegt aber eine Interessenbekundung der Lebenshilfe Erftkreis e.V. vor für eine dreigruppige Einrichtung bestehend aus einer heilpädagogischen, einer integrativen und einer Ü3/U3-Gruppe in Liblar. Erste Gespräche mit dem Landesjugendamt haben bereits stattgefunden. Des Weiteren ist die Verwaltung im Gespräch mit Füngeling Router, die einen zweigruppigen Waldkindergarten betreiben möchten. Dieses Vorhaben unterstützt die Verwaltung nach Kräften. Hier bietet sich der Bereich zwischen Köttingen und Kierdorf an. Erste Gespäche mit den zuständigen Stellen der unteren Landschaftsbehörde sind sehr positiv verlaufen. Widerstand wird von Seiten des Landesjugendamtes hinsichtlich einer integrativen Waldkindergartengruppe erwartet. Es wäre die erste in NRW. Die Verwaltung hält ein derartiges Konzept aber für sehr gut. Die Beratung der Vorlage wird in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses verschoben. Die Verwaltung wird gebeten, die zwischenzeitlichen Änderungen in die Planung einzuarbeiten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) -2- Das Vorhaben der Lebenshilfe in Liblar konkretisiert sich, zumal die Lebenshilfe ihre jetzige heilpädagogische Einrichtung in Hürth schließen wird. Für das weitere Vorgehen ist insofern entscheidend, ob aus der Sicht der Jugendhilfeplanung die Schaffung von weiteren 13 bzw. 14 Plätzen für behinderte Kinder und 30 Plätzen für nichtbehinderte Kinder, davon 5 U3-Plätze in Liblar für erforderlich gehalten wird. Konkretisiert hat sich inzwischen die Planung eines Waldkindergartens mit Füngeling Router als Träger. Nach einer ausgiebigen Ortsbesichtigung mit dem zuständigen Forstbetriebsbeamten kommt das Waldgelände in Kierdorf/Köttingen nicht in Frage. Es ist für einen zweigruppigen Kindergarten zu klein, und der Wildbestand im Bereich der großen freien Wiese wäre einer zu großen Störung ausgesetzt. Alternativ bietet sich aber der Donatuswald an. In diesem Mischwaldbereich könnten naturverträglich verschiedene Spiel- und Aufenthaltsstationen im Wald eingerichtet werden. Die zum Waldkindergarten gehörenden Unterkünfte könnten als größere Bauwagen auf dem städtischen Gelände am Donatusparkplatz aufgestellt werden. Bei gutem Willen könnte der Waldkindergarten zum 01.08.2013 in Betrieb gehen. Auch das Landesjugendamt hat hinsichtlich der Einbeziehung der fünf behinderten Kinder in der integrativen Gruppe Einlenken signalisiert. Der einzige Nachteil des Standortes liegt darin, dass der Waldkindergarten kein Kierdorfer Regionalkindergarten ist. Er deckt zwar das Manko von 30 Plätzen für 3 bis 6 Jährige schnell und kostengünstig ab, aber eben nicht vor Ort in Kierdorf. Die Schaffung einer herkömmlichen Einrichtung in Kierdorf mit zwei Gruppen ist wesentlich teurer und bedarf eines zeitaufwendigen Bebauungsplanverfahrens. Für das weitere Vorgehen ist auch hier entscheidend, ob der Bedarf jugendhilfeplanerisch beschlossen wird. Die konkrete Planung der Sonnenkinder hat sich in Liblar zwar zerschlagen, der Vorstand hält aber gleichwohl am Wunsch einer Erweiterung in Richtung integrativer Gruppenarbeit fest. Wenn der jugendhilfeplanerische Bedarf festgestellt wird, kann sich der Vorstand auch vorstellen, die neue zweigruppige Einrichtung in Gymnich zu übernehmen. Nach diesen Darlegungen verändern sich die Maßnahmen, die die Verwaltung zur Problemlösung der fehlenden Plätze für über 3-jährige und für behinderte Kinder vorschlägt, wie folgt: 7.3 Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich In Gymnich müssen nach dieser Planung zwei neue integrative Gruppen gebaut werden. Dabei ist als Standort ein städtisches Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 119 B, E.-Gymnich, Grisfeld vorgesehen (siehe Anlageplan 1). Der Bebauungsplan muss vereinfacht geändert werden; Planungsrecht kann insofern kurzfristig geschaffen werden. Die Erschließung ist im Wirtschaftsplan-Entwurf 2012 des Eigenbetriebs Straßen vorgesehen. Konkretisieren die Sonnenkinder ihre Absichten, müsste das Jugendamt nicht die Trägerschaft übernehmen. Es wird hier noch einmal herausgestellt, dass in Gymnich und Dirmerzheim 39 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahre fehlen. Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.4 Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf In Kierdorf müssen nach dieser Planung zwei neue Gruppen gebaut werden, eine für 15 über und 5 unter 3-Jährige und eine integrative Gruppe. Ein städtisches Grundstück befindet sich an der Matthias-Grell-Straße (ehem. Bahndamm, siehe Anlageplan 2), für das ein Bebauungsplan und ggf. im Parallelverfahren eine Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden müssen: Auf Grund planungsrechtlicher -3- Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Darstellung: Wald im Flächennutzungsplan etc.) ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren (Verfahrensdauer ca. 1 - 3 Jahre) zu rechnen. Die katholische Kirche und der ASB haben auf Anfrage der Verwaltung des Jugendamtes die Erweiterung ihrer Einrichtungen abgelehnt. Füngeling Router hat großes Interesse, einen Waldkindergarten auch mit behinderten Kindern einzurichten. Das Waldgelände in Kierdorf/Köttingen eignet sich aber nicht. Alternativ bietet sich die Errichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens in Liblar an. Ohne die Schaffung von weiteren Plätzen fehlen in Kierdorf 32 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahre. Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.5 Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich In Lechenich muss eine neue integrative Gruppe gebaut werden. Ein geplanter Anbau für eine reine U3-Gruppe in Lechenich-Nord steht noch aus. Das vorhandene Kindergartengrundstück lässt beide Erweiterungen nicht zu. Notwendig werden der Neubau einer zweigruppigen Einrichtung und der Umbau der jetzigen Einrichtung. In der jetzigen Einrichtung sollen zwei Regelgruppen zu einer integrativen Gruppe umgebaut werden. Am neuen Standort soll eine neue zweigruppige Einrichtung für 15 Ü3 und 15 U3-Kinder entstehen. Es steht prioritär ein städtisches Grundstück an der Straße Vilskaul südlich des Friedhofs zur Verfügung (siehe Anlageplan 3). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Alternativ bietet sich ein städtisches Grundstück im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans nördlich der Solarsiedlung an (siehe Anlageplan 4 - Verfahrensdauer ca. 1,5 Jahre). Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.6 Vorschlag zur Problemlösung in Liblar In Liblar müssen nach dieser Planung drei neue integrative Gruppen für 15 behinderte Kinder geschaffen werden. Die alte Planung der Sonnenkinder hat sich zerschlagen. Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat Interesse an der Übernahme der Trägerschaft einer dreigruppigen Einrichtung bestehend aus einer heilpädagogischen, einer integrativen und einer Gruppe mit 15 Ü3- und 5 U3-Kindern. Die Lebenshilfe würde über einen Investor bauen. Das Angebot wird von der Verwaltung des Jugendamtes begrüßt, zumal die heilpädagogische Gruppe vollständig vom Landschaftsverband finanziert wird. Für eine derartige Kindertagestätte kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168, E.-Liblar, Spickweg, ein städtisches Grundstück zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlageplan 5). Der Bebauungsplan befindet sich z. Zt. in der Vorentwurfsplanung (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Weitere mögliche, aber von der Verwaltung nicht priorisierte Standorte in Liblar befinden sich: - Am Tunnel (zwischen Schlunkweg und Bahnhofstraße); BP Nr. 99 (Anlageplan 6) Stadtgarten; BP 13 I (Anlageplan 7) Am Hahnacker (Pavillons hinter der Marienschule – siehe Anlageplan 8), wobei die Verwaltung beabsichtigt, dieses Grundstück nach Aufgabe der Marienschule zu veräußern (siehe V 5/2012). Darüber hinaus ist in der Kita Theodor-Heuss-Straße noch eine Gruppe für unter 3-Jährige zu planen. Das Gebäude bietet aber keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, um die Raumvorgaben umzusetzen. Insofern muss im vorhandenen Bestand umgebaut werden. Dabei wird die Kita von -4- derzeit 5 auf 4 Gruppen reduziert, wie dies bei den Umbauten in Herrig und Blessem auch vorgesehen ist. Der Waldkindergarten im Donatuswald, der rechnerisch den Kierdorfer Bedarf abdecken soll, wurde unter 7.4 bereits beschrieben. Ohne die aufgezeigten Maßnahmen fehlen in Liblar 24 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahre. Wird die Theodor-Heuss-Straße U3-tauglich umgebaut, fehlen weitere 20 Plätze. Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.7 Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen erhalten zurzeit vom Jugendamt pro Kind eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,40 €/Std. Der erhöhte Aufwand, den die Tagespflegepersonen bei behinderten Kindern haben, ist damit nicht abgedeckt. Im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Kita-Plätze wird bei behinderten Kindern eine 3,5fache Kindpauschale zu Grunde gelegt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt von daher vor, Tagespflegeeltern, die ein behindertes Kind betreuen, ebenfalls den 3,5fachen Stundensatz zu zahlen. Die Praxis wird zeigen, ob diese Bezahlung auskömmlich ist. Eine fachlich qualifizierte Betreuung in Tagespflege versteht sich von selbst. 7.8 Ergänzung der Fachberatung Die Umsetzung der Inklusion erfordert die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes zum 01. September 2013. Die bisherige Fachberatung arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intensive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Darüber hinaus gilt es zukünftig, die Schnittstelle „Übergang von der integrativen Kindertagesstätte zum gemeinsamen Unterricht in der Grund- bzw. offenen Ganztagsschule adäquat zu gestalten. Dazu gehören ein vernetztes Arbeiten und ein gelingender Wissenstransfer. Eine grobe Kostenaufstellung ist der Anlage beigefügt. Die Kostenaufstellung berücksichtigt die oben beschriebenen Änderungen. Diese Vorlage ist das Ergebnis der bisherigen Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses. Sie berücksichtigt noch nicht die Intention des gemeinsamen Antrags der vier Ratsfraktionen zum Kindergartenausbau (A 181/2012). (Erner) -5-