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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2013 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
72 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2013 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2013 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 214 /X.L. Datum: 28.05.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 09.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2013 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja abschließender Prüfvermerk der GPA NRW Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05. März 2015 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2013 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2013 in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 05.03.2015 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister