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Beschlussvorlage (Gründung eines gemeinnützigen Vereins Erlebnisraum Römerstraße hier: Beitritt der Eifelgemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 11:01
Aktualisiert
12.06.15, 11:01
Beschlussvorlage (Gründung eines gemeinnützigen Vereins Erlebnisraum Römerstraße
hier: 	Beitritt der Eifelgemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Gründung eines gemeinnützigen Vereins Erlebnisraum Römerstraße
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – Ri/N Vorlage 260 /X.L. Datum: 08.06.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gründung eines gemeinnützigen Vereins Erlebnisraum Römerstraße hier: Beitritt der Eifelgemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt die Eifelgemeinde Nettersheim, dem neu zu gründenden Verein „Erlebnisraum Römerstraße“ beizutreten. Begründung: Durch Abschluss der Erftstädter Erklärung im Jahr 2007 haben sich die acht an der Agrippastraße sowie die zehn an der Via Belgica gelegenen Kommunen verpflichtet, die Römerstraßen durch geeignete Maßnahmen rechtlich und tatsächlich zu schützen und sie den Menschen durch denkmalverträgliche Wiederherstellung, Pflege sowie Erschließung „erlebbar“ zu machen. Die operative Abwicklung der gemeinsamen Tätigkeiten erfolgt durch eine interkommunale Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2009, wobei der Landschaftsverband Rheinland die Funktion des Konsortialführers übernommen hat. Zur Umsetzung der Erftstädter Erklärung wurde ein Förderantrag für ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet.Im Rahmen der im Jahr 2010 bewilligte Förderung bestehend aus EU- und Städtebaufördermitteln standen Mittel bereit für - archäologische Prospektionen, - die Finanzierung der sog. Overhead-Kosten durch den Konsortialführer, - den Bau von drei Informationszentren in Blankenheim/Nettersheim, Köln und Jülich, - die Kennzeichnung eines begleitenden Rad- und Wanderweges von Köln bis Übach-Palenberg (Via Belgica) sowie von Köln bis Dahlem (Agrippastraße) ein schließlich einer von sechs Mansiones auf dem Gemeindegebiet Nettersheim, - die Installation eines einheitlichen Kennzeichnungs- und Informationssystems für beide Römerstraßen (Wettbewerbsergebnis 2008), - eine gemeinsame Vermarktung durch entsprechende Flyer, Broschüren, Buch veröffentlichungen und Internetpublikationen, - den Archäologischen Landschaftspark. Mit Blick auf den Abschluss der Fördermaßnahme Ende 2014 wurden zwischenzeitlich die Erörterungen bezüglich der „Perspektive 2015+“ aufgenommen. Anlass ist einerseits die Absicht der Erftstädter Erklärung, den „Erlebnisraum Römerstraße“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies bedingt - insbesondere im Bereich der gemeinsamen Vermarktung und der Organisation von Aktivitäten - die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner. Zudem verpflichtet der Zuwendungsbescheid die Kommunen, die geförderten Maßnahmen für den Zeitraum der Zweckbindung, die aufgrund des Projektvolumens bei 20 Jahren für bauliche Maßnahmen liegt, zu unterhalten, zu erhalten und bei Beschädigung/Verlust zu ersetzen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, hielt eine aus Vertretern der Kommunen gebildete Arbeitsgruppe „Perspektive 2015+“ als Ergebnis der Diskussionen die Gründung eines gemeinsamen Vereins für zielführend. Dieser neu zu gründende Verein soll nach Möglichkeit die bislang nicht beteiligten Kommunen mit „ins Boot holen“ und u.a. die enge Anbindung des Projektes an die niederländische Provinz Limburg (die Kommunen dort haben eine Vereinbarung analog der Erftstädter Erklärung abgeschlossen) ermöglichen. Die 3 anliegende Satzung des zu gründenden Vereins wurde in Kooperation mit dem LVR und unter Beteiligung des Finanzamtes sowie des Amtsgerichts Köln entwickelt. Es soll ein Mitgliedsbeitrag von 500 €/jährlich (§ 8 der Satzung) vorgeschlagen werden. Seitens des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW wurde ebenfalls deutlich erklärt, dass die Gründung eines entsprechenden Vereins wie oben beschrieben befürwortet wird. Verwaltungsseitig wird die Fortführung der Kooperation in Form eines eingetragenen Vereins ebenfalls befürwortet, da er die Möglichkeit bietet, die gemeinsam begonnene Arbeit fortzusetzen, erneut Fördermittel zu akquirieren, weitere zusätzliche Maßnahmen der Unterhaltung und künftige Aktionen gemeinsam zu organisieren sowie weitere Partner, welche die finanziellen Aufwendungen mittragen, anzuwerben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister