Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
85 kB
Erstellt
05.08.15, 13:01
Aktualisiert
05.08.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER WAHLLEITER
Vorlage 278 /X.L.
Datum: 29.07.2015
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
04.08.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b
Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Wahlvoschlag der CDU vom 11.06.2015
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beschließt der Wahlausschuss
den von der CDU am 11.06.2015 für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde
Nettersheim am 13.09.2015 eingereichten Wahlvorschlag zuzulassen.
Begründung:
Nach § 18 Abs. 3 KWahlG in der zur Zeit gültigen Fassung entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens am neununddreißigsten Tage vor der Wahl
(05.08.2015) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder
durch die KWahlO aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund
einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes
oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind.
Wahlvorschläge konnten nach § 15 Abs. 1 KWahlG bis zum achtundvierzigsten
Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr (Montag, 27.07.2015) beim Wahlleiter der Gemeinde eingereicht werden (gesetzliche Ausschlussfrist).
Folgender Wahlvorschlag ging form- und fristgerecht beim Wahlleiter der Gemeinde Nettersheim bis Montag, 27.07.2015, 18:00 Uhr, ein:
Lfd. Nr.
Inhalt des Wahlvorschlages
1
Wahlvorschlag der CDU zur Wahl des Bürgermeisters
Eingang
am
11.06.2015
Der Wahlvorschlag der CDU für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde
Nettersheim hat folgenden Inhalt
Lfd. Nr.
1
Familien- und Vorname,
Beruf und Wohnort
Pracht, Wilfried
Bürgermeister
Nettersheim-Holzmülheim
3
Vorprüfung des Wahlvorschlags durch den Wahlleiter
Nach § 18 KWahlG in Verbindung mit den Vorschriften der KWahlO wurde der
von der CDU eingereichte Wahlvorschlag zur Bürgermeisterwahl 2015 geprüft.
Beanstandungen haben sich nicht ergeben.
Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses durch den
Wahlleiter
Der Wahlleiter gibt die Entscheidung des Wahlausschusses im Anschluss an die
Beschlussfassung bekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.
____________________
Der Wahlleiter
Alfred Piehler, Allg. Vertreter