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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
85 kB
Erstellt
05.08.15, 13:01
Aktualisiert
05.08.15, 13:01
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER WAHLLEITER Vorlage 278 /X.L. Datum: 29.07.2015 An den Wahlausschuss Sitzungstag: 04.08.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter gem. §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Wahlvoschlag der CDU vom 11.06.2015 Nein 2 Beschlussvorschlag: Gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beschließt der Wahlausschuss den von der CDU am 11.06.2015 für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim am 13.09.2015 eingereichten Wahlvorschlag zuzulassen. Begründung: Nach § 18 Abs. 3 KWahlG in der zur Zeit gültigen Fassung entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens am neununddreißigsten Tage vor der Wahl (05.08.2015) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder durch die KWahlO aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. Wahlvorschläge konnten nach § 15 Abs. 1 KWahlG bis zum achtundvierzigsten Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr (Montag, 27.07.2015) beim Wahlleiter der Gemeinde eingereicht werden (gesetzliche Ausschlussfrist). Folgender Wahlvorschlag ging form- und fristgerecht beim Wahlleiter der Gemeinde Nettersheim bis Montag, 27.07.2015, 18:00 Uhr, ein: Lfd. Nr. Inhalt des Wahlvorschlages 1 Wahlvorschlag der CDU zur Wahl des Bürgermeisters Eingang am 11.06.2015 Der Wahlvorschlag der CDU für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Nettersheim hat folgenden Inhalt Lfd. Nr. 1 Familien- und Vorname, Beruf und Wohnort Pracht, Wilfried Bürgermeister Nettersheim-Holzmülheim 3 Vorprüfung des Wahlvorschlags durch den Wahlleiter Nach § 18 KWahlG in Verbindung mit den Vorschriften der KWahlO wurde der von der CDU eingereichte Wahlvorschlag zur Bürgermeisterwahl 2015 geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses durch den Wahlleiter Der Wahlleiter gibt die Entscheidung des Wahlausschusses im Anschluss an die Beschlussfassung bekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin. ____________________ Der Wahlleiter Alfred Piehler, Allg. Vertreter