Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 283 /X.L.
Datum: 05.08.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2016
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, einen städtebaulichen Rahmenplan zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 „Röderpesch“ auf
der Grundlage der Abstimmungen mit den Fachbehörden zu entwickeln.
Begründung:
In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
10.03.2015 wurde ausführlich über das Projekt zur Entwicklung einer MusterHolzbausiedlung „Röderpesch“ informiert. Im Rahmen des Immobilienmanagements liegen zwischenzeitlich mehrere Anfragen auf Erwerb von Baulandflächen
des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 „Röderpesch“ vor.
Die seitens der Gemeinde Nettersheim beim Kreis Euskirchen vorgelegte Bauvoranfrage wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Bevor jedoch abschließend
eine Vermarktung und Baurealisierung erfolgen kann, sind noch wesentliche Abstimmungen, insbesondere mit den Fachstellen des Kreises Euskirchen wie folgt
vorzunehmen:
1. Ausgehend von der Genfbachstraße ist entlang er Klosterstraße bis zum
Genfbach ein offener Fluter zur Ableitung des Niederschlagswassers der Klosterstraße angelegt, der jedoch zwischenzeitlich so verschlammt und zugewachsen ist, dass sich bei Starkregen das Regenwasser der Klosterstraße unmittelbar auf das Grundstück „Röderpesch“ sammelt. Im Rahmen der Bebauung des Grundstückes ausgehend von der Klosterstraße sollte daher mit dem
Kreis Euskirchen eine Lösung dahingehend erzielt werden, dass der offene
Fluter verrohrt wird, damit eine Überbauung gewährleistet werden kann.
2. Die Parzellierung der künftigen Baugrundstücke sollte ausschließlich von den
bereits vorhandenen Erschließungsstraßen „Genfbachstraße“ und „Klosterstraße“ erfolgen, d. h. eine innere Erschließung sollte ausgeschlossen werden.
3. Aufgrund des Grundstückszuschnittes werden Bauparzellen in einem Halbrund
zueinander entstehen. Angedacht ist, dass im Bereich des Genfbaches eine
Gemeinfläche angelegt wird, die für die Anlieger „Röderpesch“ genutzt und
unterhalten wird. Um evtl. Überflutungen von Flächen im angrenzenden Be-
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reich des Genfbaches zu vermeiden, könnte in dieser Gemeinfläche ein „Ausweichgraben“ (ähnlich wie auf Pfaffenbenden) angelegt werden. Mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen sind entsprechende Abstimmungen vorzunehmen. Darüber hinaus kommt eine solche Planung den Empfehlungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen entgegen.
4. Eine Baugrunduntersuchung sollte darüber hinaus die bauliche Nutzung der
zuvor beschriebenen Bauparzellen sicherstellen.
5. Die für das Projekt „Leben am Genfbach“ in der Rosenthalstraße geplante
Nahwärmeversorgung sollte den Bereich „Röderpesch“ mit einbeziehen.
Es wird daher empfohlen, auf dieser Grundlage einen städtebaulichen Rahmenplan zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5
Nr. 189 „Röderpesch“ auf der Grundlage der Abstimmungen mit den Fachbehörden zu entwickeln.
gez. Pracht
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Bürgermeister