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Beschlussvorlage (Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Beschlussvorlage (Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 283 /X.L. Datum: 05.08.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.08.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.09.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 08.09.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Röderpesch" in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, einen städtebaulichen Rahmenplan zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 „Röderpesch“ auf der Grundlage der Abstimmungen mit den Fachbehörden zu entwickeln. Begründung: In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2015 wurde ausführlich über das Projekt zur Entwicklung einer MusterHolzbausiedlung „Röderpesch“ informiert. Im Rahmen des Immobilienmanagements liegen zwischenzeitlich mehrere Anfragen auf Erwerb von Baulandflächen des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 „Röderpesch“ vor. Die seitens der Gemeinde Nettersheim beim Kreis Euskirchen vorgelegte Bauvoranfrage wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Bevor jedoch abschließend eine Vermarktung und Baurealisierung erfolgen kann, sind noch wesentliche Abstimmungen, insbesondere mit den Fachstellen des Kreises Euskirchen wie folgt vorzunehmen: 1. Ausgehend von der Genfbachstraße ist entlang er Klosterstraße bis zum Genfbach ein offener Fluter zur Ableitung des Niederschlagswassers der Klosterstraße angelegt, der jedoch zwischenzeitlich so verschlammt und zugewachsen ist, dass sich bei Starkregen das Regenwasser der Klosterstraße unmittelbar auf das Grundstück „Röderpesch“ sammelt. Im Rahmen der Bebauung des Grundstückes ausgehend von der Klosterstraße sollte daher mit dem Kreis Euskirchen eine Lösung dahingehend erzielt werden, dass der offene Fluter verrohrt wird, damit eine Überbauung gewährleistet werden kann. 2. Die Parzellierung der künftigen Baugrundstücke sollte ausschließlich von den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen „Genfbachstraße“ und „Klosterstraße“ erfolgen, d. h. eine innere Erschließung sollte ausgeschlossen werden. 3. Aufgrund des Grundstückszuschnittes werden Bauparzellen in einem Halbrund zueinander entstehen. Angedacht ist, dass im Bereich des Genfbaches eine Gemeinfläche angelegt wird, die für die Anlieger „Röderpesch“ genutzt und unterhalten wird. Um evtl. Überflutungen von Flächen im angrenzenden Be- 3 reich des Genfbaches zu vermeiden, könnte in dieser Gemeinfläche ein „Ausweichgraben“ (ähnlich wie auf Pfaffenbenden) angelegt werden. Mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen sind entsprechende Abstimmungen vorzunehmen. Darüber hinaus kommt eine solche Planung den Empfehlungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen entgegen. 4. Eine Baugrunduntersuchung sollte darüber hinaus die bauliche Nutzung der zuvor beschriebenen Bauparzellen sicherstellen. 5. Die für das Projekt „Leben am Genfbach“ in der Rosenthalstraße geplante Nahwärmeversorgung sollte den Bereich „Röderpesch“ mit einbeziehen. Es wird daher empfohlen, auf dieser Grundlage einen städtebaulichen Rahmenplan zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 189 „Röderpesch“ auf der Grundlage der Abstimmungen mit den Fachbehörden zu entwickeln. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister