Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 281 /X.L.
Datum: 12.08.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen
hier: Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand sowie die weitere Vorgehensweise im Rahmen der
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 08.04.2015 den Auftrag für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes an die Fa. Nießen
erteilt hat (siehe Vorlage 1162), wurden zunächst im Herbst 2014 eine Vielzahl
von
Aufbrüchen
aufgrund
von
Wasserleitungsrohrbrüchen
bzw.
-
grundstücksanschlüssen in der Oberfläche bituminös geschlossen. Im Mai 2015
wurde dann mit Instandsetzungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßen sowie
der Reparatur weiterer Rohrbrüche begonnen. Zwischenzeitlich sind die Instandsetzungsarbeiten
in
den
Ortslagen
Tondorf,
Engelgau,
Nettersheim
und
Marmagen weitestgehend abgeschlossen, wobei der Instandsetzungsumfang im
Vorfeld mit den Ortsvorstehern abgestimmt bzw. Vorschläge eingereicht wurden.
Mit Beginn der Bauarbeiten wurde dann der konkrete Instandsetzungsumfang
unter Beteiligung der bauausführenden Firma vor Ort festgelegt.
In den kommenden Wochen sollen die Instandsetzungsarbeiten in den übrigen
Orten des Gemeindegebietes fortgeführt werden.
Bei der Ermittlung des Schadensumfanges in den jeweiligen Orten zeigte sich
auch, dass in verschiedenen Straßenzügen, wo zwischenzeitlich bauliche Entwicklungen entstanden sind, größere Straßenschäden vorhanden sind, da es sich bei
diesen Straßen um ursprüngliche Wirtschaftswege, die zunächst als „Baustraße“
durch die angrenzenden Anlieger genutzt werden oder innerörtliche, noch nicht
ausgebaute Straßen, handelt. Diese Straßenzüge haben teilweise nicht den notwendigen Unterbau, so dass für eine ordnungsgemäße endgültige Instandsetzung
auch der Unterbau erneuert werden muss. Ein derartiger Ausbauumfang ist jedoch durch das derzeitige Instandsetzungsprogramm nicht abgedeckt. Hinzu
kommt, dass diese Straßenzüge grundsätzlich nach dem Kommunalabgabengesetz bzw. Baugesetzbuch i.V.m den gemeindlichen Satzungen beitragspflichtig
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sind. Es ist daher beabsichtigt, in diesen Straßenzügen mit den angrenzenden
Anliegern im Rahmen eines Ortstermins abzustimmen, wie eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Zu derartigen Gesprächen wird die
Gemeinde einladen.
Im Rahmen des derzeitigen Instandsetzungsprogramms geht die Gemeinde davon aus, dass die Arbeiten spätestens Ende September in allen Orten weitestgehend abgeschlossen sind.
gez. Pracht
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Bürgermeister