Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
336 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I Br-
Vorlage 226 /X.L. Z.1
Datum: 11.08.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Flüchtlingen in der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Situation der Unterbringung Asyl
begehrender Ausländer/innen zustimmend zur Kenntnis.
Der Bürgermeister wird bauftragt, dem Bedarf entsprechende, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Ist hierfür die Beschlussfassung durch den Rat
erforderlich, wird diese ggf. im Wege der Dringlichkeit erfolgen.
Der Rat begrüßt das erfolgreiche Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Ehrenamt und sichert diesbezüglich notwendige Unterstützung zu.
Im Hinblick auf die Zuschüsse des Bundes und des Landes unterstützt der Rat
weiterhin die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer deutlichen
Heraufsetzung der Quote im Bundesland Nordrhein – Westfalen.
Begründung:
Zur aktuellen Situation und Entwicklung wird berichtet:
Rahmenbedingungen
Die politischen, ethnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den
hauptsächlichen Herkunftsregionen (Syrien, Eritrea, Marokko und Algerien, Westafrika und westlicher Balkan) sind nahezu unverändert und bedingen einen ungebremsten Flüchtlingszustrom. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind an
der Grenze der Kapazitäten angelangt. Die Länder suchen weiterhin dringend
nach Ausweichkapazitäten in staatlicher, kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft. Unlängst wurde gar die Möglichkeit der Inanspruchnahme
kommunalen Unterkunftsraums (bislang nur in den Ballungsräumen der kreisfreien Städte) im Wege der Amtshilfe für die Erstaufnahme erwogen.
Die Zuwanderungsprognosen des Bundes und der Länder werden derzeit beinahe
täglich nach oben korrigiert. Nach einer Presseverlautbarung vom 11.08.2015 hat
allein das Land NRW die Jahresprognose von bislang 100.000 auf nunmehr
150.000 Asylflüchtlinge korrigiert. Nach Auskunft der zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, mit der die Gemeinde in stetigem Kontakt steht, sind
derzeit allein in NRW bis zu 1.000 (!) Flüchtlinge täglich im Lande zu verteilen.
Die Bundeskanzlerin hat angesichts der Entwicklung den, ursprünglich für den
Monat Oktober geplanten, Flüchtlingsgipfel bereits auf den 09. September vorgezogen.
Bereits in den vergangenen Monaten hat das Thema die Bundes- und Landespolitik bevorzugt beschäftigt und zu folgenden (Zwischen-)Ergebnissen geführt:
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Bund – Länder – Flüchtlingsgipfel am 19. Juni 2015
Eckpunkte:
Beschleunigung der Asylverfahren vor allem für Bewerber/innen, deren
Herkunftsländer den Asylantrag wenig aussichtsreich erscheinen lassen;
Bis zur Entscheidung sollen die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben (aktueller Umsetzungsstand: nicht bzw. unzureichend vollzogen)
Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
in 2015 um 1.000 Mitarbeiter/innen und im Jahr 2016 um weitere 1.000
Stellen (aktueller Umsetzungsstand: Personalakquise scheint langsam anzulaufen; Auswirkungen greifen naturgemäß zeitversetzt)
Erhöhung des Bundeszuschusses an die Länder von derzeit 500 Mio. € auf
1 Mrd. € für 2015, Verteilung durch das Land an die Kommunen steht noch
aus; Ab 2016 „dauerhafte und strukturelle“ Kostenbeteiligung des Bundes
(Arbeitsgruppe soll im Herbst Vorschläge ausarbeiten)
Übertragung der Abrechnung medizinischer Leistungen für Asylbewerber/innen auf die gesetzlichen Krankenversicherungen (Änderung des
AylBLG und des SGB V erforderlich)
Schnellere Öffnung von Sprach- und Integrationskursen für Menschen mit
guter Bleibeperspektive zur Beschleunigung von Integration in Beruf und
Gesellschaft
Flexibilisierung der Möglichkeit einer Ausbildung für junge Menschen mit
guter Bleibeperspektive und Gewährung von Rechtssicherheit bis zur Erreichung des Ausbildungsziels
Überprüfung der westlichen Balkanstaaten Montenegro, Albanien und Kosovo als „sichere Herkunftsstaaten“ (aktueller Umsetzungsstand: Weiterhin in der bundespolitischen Diskussion)
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 15.07.2015
Eckpunkte:
Allgemeine Stärkung der Rechte ausländischer Kinder und Jugendlicher in
Gesellschaft, vorschulischer Bildung, Schule, Ausbildung und Beruf
Verbesserung allgemeiner Betreuungs- und Versorgungsangebote
Gewährleistung einer, dem Kindeswohl entsprechenden, Unterbringung
Schaffung eines Zugangs zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Mit dem Gesetzentwurf erfolgt nun eine Umsetzung jahrelanger Forderungen aus
der UN – Kinderrechtskonvention.
Das Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Es sieht eine vollumfängliche Kostenerstattung durch die Länder an den kommunalen Raum für erbrachte Leistungen vor.
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Problembewältigung in der Gemeinde Nettersheim
Aktuelle Zuweisungs- und Unterbringungszahlen
Der Gemeinde sind derzeit folgende Menschen zugewiesen und dort
untergebracht:
Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim
Stand 12.08.2015
Tabelle 1
Erwachsene
Männer
Kinder
Summe
Frauen
Holzmülheim
8
2
10
Marmagen
Kölner Str. 51
Buschgasse 15
(neu)
4
1
5
2
4
6
7
13
Nettersheim
Blankenheimer Str.
Rosenthalstr.
8
4
2
0
10
4
3
13
4
Tondorf
Euskirchener Str.
0
0
0
0
0
Zingsheim
Auf der Heide
Weidenstr.
5
8
1
1
6
9
3
3
9
12
39
11
50
19
69
Zwischensummen:
Summe:
3
13
5
69
Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim
Tabelle 2
AsylBLG
Personen
61
SGB II
7
SGB XII
1
69
5
Bei der Statistik zur letzten Berichterstattung (11. Mai 2015) waren noch folgende Zuweisungszahlen zu verzeichnen:
Erwachsene
Männer
Frauen
33
10
Summe:
Kinder
Summe
14
57
43
57
Die Flüchtlinge stammen aus folgenden Herkunftsländern:
Herkunftsland
Anzahl Flüchtlinge
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Angola
Bangladesch
Eritrea
Guinea
Iran
Kosovo
Marokko
Mazedonien
Nigeria
Pakistan
Serbien
Sri Lanka
Syrien
ungeklärt
Serbien-Montenegro
2
5
10
3
3
1
6
1
1
10
2
1
5
4
5
1
2
1
6
Summe
69
Prozent
2,9%
7,2%
14,5%
4,3%
4,3%
1,4%
8,7%
1,4%
1,4%
14,5%
2,9%
1,4%
7,2%
5,8%
7,2%
1,4%
2,9%
1,4%
8,7%
Diese Verteilung spiegelt vor allem hinsichtlich der Menschen aus den westlichen
Balkanländern den bundesweiten Trend wider.
Die bisherige Einschätzung, nach der bis zum Jahresende midnestens ca. 80
Menschen unterzubringen und zu versorgen sein werden, scheint sich nach den
aktuellen Rahmenbedingungen als aktuelle „Untergrenze“ der Prognose abzuzeichnen. Derzeit ist von einer Zuweisungszahl bis zum Jahresende von 85 bis 90
Menschen auszugehen.
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Zuweisungszahlen erfordern zusätzlichen Wohnraum
Derzeit stehen in Holzmülheim (12), Marmagen (18), Nettersheim (17),
Zingsheim (20) und Tondorf (10) insgesamt 77 Wohnplätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Das wären angesichts der oben beschriebenen Prognose für 2015 voraussichtlich bereits 8 bis 13 Plätze zu wenig.
Die zunehmende Zuwanderung von Familien, Menschen unterschiedlicher Geschlechter, Nationalitäten, Weltanschauungen und Religionen erschwert jedoch
die sozialverträgliche gemeinschaftliche Unterbringung bisweilen, sodass angemessene „Ausweichkapazitäten“ bereitgehalten werden müssen. Das gilt auch für
unvorhersehbare Ereignisse, die Wohnraum vorübergehend unbewohnbar machen können (Schäden, Renovierungen usw.)
Außerdem droht bis zur Schaffung einer verlässlichen politischen Lösung für den
westlichen Balkan latent immer wieder der Zuzug von Folgeantragstellern, insbesondere serbischer Familien, die dann nach geltendem Recht wieder in der Gemeinde der früheren Zuweisung unterzubringen wären.
Insofern macht es Sinn, für das Jahr 2015 die Zahl der Wohnplätze auf jeden Fall
vorsorglich mindestens um weitere 20 – 25 aufzustocken, zumal die Maßnahmen
zur Begrenzung der Zuwanderung aus dem vorderen Balkan bestenfalls zeitverzögert greifen werden.
Das gemeindliche Immobilienmanagement und das Sozialamt arbeiten unter aktiver Einbeziehung der Bevölkerung (siehe Abschnitt „Ehrenamt“) nachdrücklich
an Lösungen, Wohngelegenheiten in den Orten der Gemeinde zu akquirieren.
Um keine ungewollten Unterbringungsschwerpunkte entstehen zu lassen, werden
in die Überlegungen grundsätzlich alle Ortslagen einbezogen.
Dies trägt auch zur Verbesserung der aktiven Intergration der Betroffenen und
der Akzeptanz der Einrichtungen in den Dorfgemeinschaften bei.
Jüngst aufgelegte Förderprorgramme für die Errichtung oder die Anschaffung von
Wohnraum für Flüchtlinge werden nach Wirtschaftlichekitsgesichtspunkten
selbstverständlich jederzeit in die Überlegungen mit einbezogen. Derzeit sind diese aber aufgrund der Rahmenbedingungen nur von untergeordnetem Interesse.
Gesundheitsfürsorge und Hygiene; Unterhaltung der Gebäude und Einrichtungen
Die Gemeinde steht, auch im Sinne einer effektiven Eigenkontrolle, hinsichtlich
der Unterkünfte in stetigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen.
Am 02. Juni 2015 fand die letzte Begehung mit dem Gesundheitsaufseher statt,
bei der den Unterkünften allesamt ein gutes bis sehr gutes Zeugnis ausgestellt
wurde. Sehr geringe Mängel wurden bereits wenige Tage nach der Besichtigung
vollständig behoben.
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In sehr gut funktionierender Kooperation zwischen Sozialamt und Gebäudemanagement werden wöchentlich Eigenkontrollen durchgeführt und die Bewohner/innen zur Beachtung der Reinigungs- und Hygienepläne angehalten und ermutigt, die Unterkünfte in deren eigenem Interesse pfleglich und sauber zu erhalten.
Mängel an Gebäude und Einrichtung werden durch den Bauhof zeitnah beseitigt.
Dabei werden die Asylbewerber/innen über Arbeitsgelegenheiten nach § 5
AsylBLG aktiv in die Arbeiten mit eingebunden und nehmen das Angebot zumeist
rege und zuverlässig an.
Kurzfristig geplant ist die Erstellung mehrsprachiger „Benutzungsordnungen“, da
es in Einzelfällen zu Verstößen gegen Hygiene-, Brandschutz- oder Benutzungsregeln kommt, denen auf der Grundlage eines allgemeinverbindlichen Regelwerks
sicher besser begegnet werden kann.
Personalkapazitäten
Der Teamleitung des Sozialamts wurde seit dem 01. August anegsichts der stark
zunehmenden Flüchtlingszahlen ein Mitarbeiter des mittleren Verwaltungsdienstes (diesjähriger Absolvent der Abschlussprüfung) mit einem Teizeitanteil von 0,5
Stellen beigestellt. Seine Mitwirkung im Ordnungsamt ergänzt sich mit dieser Tätigkeit sinnvoll.
Ehrenamt entlastet!
Die Berichte in den Medien, vor allem aber auch im Gemeindeblatt, haben die
Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement weiter beflügelt:
Zwischenzeitlich sind 41 (!) Gemeindebürgerinnen- und Bürger aus fast allen Orten der Gemeinde in der, vom Teamleiter des Sozialamts (ebenfalls weitgehend
ehrenamtlich) begleiteten und koordinierten Arbeit tätig:
Aktuelle Leistungsschwerpunkte sind gut besuchte Sprachkurse in den Pfarrheimen in Marmagen und Nettersheim, Unterstützung bei Behördenterminen, Arztbesuchen und beim Einkauf.
Neben Einzelpersonen, die ganz nebenbei über das gemeinsame Engagement
neue soziale Kontakte bis hin zu Freundschaften knüpfen, sind auch die Vereine
und kirchliche Gemeinschaften wertvolle Plattformen für eine rasche und nachhaltige Integration und hier bereits vielfältig unterstützend tätig.
Schwerpunkte der aktuellen Koordinationsarbeit für Ehrenamtliche sind:
ausführliche Erstkontakte mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu deren umfassender Information und zur Erarbeitung individueller „Helferprofile“ im Hinblick auf einen optimalen und allseits Erfolg versprechenden, individuell definierten Einsatz
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örtliche und persönliche Zusammenführung von Helfern/innen gleicher Interessenlagen, auch unter Einbeziehung mit helfender Ausländer/innen
Organisation, Vorbereitung und Durchführung eines regelmäßigen „Helfertreffs“ zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch, zur Fortentwicklung von
Ideen oder zur zielgruppenorientierten Information, Fortbildung und Schulung
Akquise von Fördermitteln für das Ehrenamt im staatlichen, kirchlichen und
gemeinnützigen Bereich zur angemessenen Ausstattung der ehrenamtlichen Arbeit mit Finanzmitteln (in diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit auch über „kleinere Zeichen der Wertschätzung“ nachgedacht
werden)
Aufbau, Pflege und Unterstützung von „Hauspatenschaften“ Ehrenamtlicher in den Orten, die in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Ansprechpartner/innen und Mittler/innen zum gemeindlichen Sozialamt und
Gebäudemanagement sind
aktuell: Eindbindung von sachdienlichen Hinweisen ehrenamtlicher Helfer/innen zu geeignetem Wohnraum
Auswirkungen der Entwicklung auf den Gemeindehaushalt
Die geschilderten Unwägbarkeiten lassen derzeit kaum eine gesicherte Prognose
zum Einfluss auf das zu erwartende Haushaltsergebnis 2015 und die Ergebnisse
der kommenden Jahre zu.
Die obenstehende Entwicklung für 2015 unterstellt, könnten sich, vorsichtig geschätzt, folgende Veränderungen ergeben:
Mehraufwand Hilfe zum Lebensunterhalt (einschließlich Krankenhilfe) rund
55.000 €
Mehraufwand Unterhaltung und Bewirtschaftung (der vorhandenen und
evtl. noch bereitzustellenden) Wohnplätze rund 25.000,00 €
Mehrertrag Zuweisungen von Bund und Land rund 62.000,00 €
Per Saldo würde sich so für das Jahr 2015 eine Haushaltsverschlechterung von
18.000 € gegenüber den planmäßigen Veranschlagungen ergeben.
Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil würde sich hierdurch von rund
193.000,00 € auf rund 211.000 € erhöhen.
Die Kostenbeteiligung des Bundes und des Landes (rund 142.000 €) an den Gesamtkosten der Gemeinde Nettersheim im Asylbereich (rund 353.000 €) läge im
Jahr 2015 voraussichtlich bei rund 40 Prozent.
gez. Pracht
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Bürgermeister