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Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Flüchtlingen in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
336 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Br- Vorlage 226 /X.L. Z.1 Datum: 11.08.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.08.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.09.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 08.09.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Flüchtlingen in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Situation der Unterbringung Asyl begehrender Ausländer/innen zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird bauftragt, dem Bedarf entsprechende, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Ist hierfür die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich, wird diese ggf. im Wege der Dringlichkeit erfolgen. Der Rat begrüßt das erfolgreiche Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Ehrenamt und sichert diesbezüglich notwendige Unterstützung zu. Im Hinblick auf die Zuschüsse des Bundes und des Landes unterstützt der Rat weiterhin die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer deutlichen Heraufsetzung der Quote im Bundesland Nordrhein – Westfalen. Begründung: Zur aktuellen Situation und Entwicklung wird berichtet: Rahmenbedingungen Die politischen, ethnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den hauptsächlichen Herkunftsregionen (Syrien, Eritrea, Marokko und Algerien, Westafrika und westlicher Balkan) sind nahezu unverändert und bedingen einen ungebremsten Flüchtlingszustrom. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind an der Grenze der Kapazitäten angelangt. Die Länder suchen weiterhin dringend nach Ausweichkapazitäten in staatlicher, kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft. Unlängst wurde gar die Möglichkeit der Inanspruchnahme kommunalen Unterkunftsraums (bislang nur in den Ballungsräumen der kreisfreien Städte) im Wege der Amtshilfe für die Erstaufnahme erwogen. Die Zuwanderungsprognosen des Bundes und der Länder werden derzeit beinahe täglich nach oben korrigiert. Nach einer Presseverlautbarung vom 11.08.2015 hat allein das Land NRW die Jahresprognose von bislang 100.000 auf nunmehr 150.000 Asylflüchtlinge korrigiert. Nach Auskunft der zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, mit der die Gemeinde in stetigem Kontakt steht, sind derzeit allein in NRW bis zu 1.000 (!) Flüchtlinge täglich im Lande zu verteilen. Die Bundeskanzlerin hat angesichts der Entwicklung den, ursprünglich für den Monat Oktober geplanten, Flüchtlingsgipfel bereits auf den 09. September vorgezogen. Bereits in den vergangenen Monaten hat das Thema die Bundes- und Landespolitik bevorzugt beschäftigt und zu folgenden (Zwischen-)Ergebnissen geführt: 3 Bund – Länder – Flüchtlingsgipfel am 19. Juni 2015 Eckpunkte: Beschleunigung der Asylverfahren vor allem für Bewerber/innen, deren Herkunftsländer den Asylantrag wenig aussichtsreich erscheinen lassen; Bis zur Entscheidung sollen die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben (aktueller Umsetzungsstand: nicht bzw. unzureichend vollzogen) Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in 2015 um 1.000 Mitarbeiter/innen und im Jahr 2016 um weitere 1.000 Stellen (aktueller Umsetzungsstand: Personalakquise scheint langsam anzulaufen; Auswirkungen greifen naturgemäß zeitversetzt) Erhöhung des Bundeszuschusses an die Länder von derzeit 500 Mio. € auf 1 Mrd. € für 2015, Verteilung durch das Land an die Kommunen steht noch aus; Ab 2016 „dauerhafte und strukturelle“ Kostenbeteiligung des Bundes (Arbeitsgruppe soll im Herbst Vorschläge ausarbeiten) Übertragung der Abrechnung medizinischer Leistungen für Asylbewerber/innen auf die gesetzlichen Krankenversicherungen (Änderung des AylBLG und des SGB V erforderlich) Schnellere Öffnung von Sprach- und Integrationskursen für Menschen mit guter Bleibeperspektive zur Beschleunigung von Integration in Beruf und Gesellschaft Flexibilisierung der Möglichkeit einer Ausbildung für junge Menschen mit guter Bleibeperspektive und Gewährung von Rechtssicherheit bis zur Erreichung des Ausbildungsziels Überprüfung der westlichen Balkanstaaten Montenegro, Albanien und Kosovo als „sichere Herkunftsstaaten“ (aktueller Umsetzungsstand: Weiterhin in der bundespolitischen Diskussion) Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 15.07.2015 Eckpunkte: Allgemeine Stärkung der Rechte ausländischer Kinder und Jugendlicher in Gesellschaft, vorschulischer Bildung, Schule, Ausbildung und Beruf Verbesserung allgemeiner Betreuungs- und Versorgungsangebote Gewährleistung einer, dem Kindeswohl entsprechenden, Unterbringung Schaffung eines Zugangs zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Mit dem Gesetzentwurf erfolgt nun eine Umsetzung jahrelanger Forderungen aus der UN – Kinderrechtskonvention. Das Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Es sieht eine vollumfängliche Kostenerstattung durch die Länder an den kommunalen Raum für erbrachte Leistungen vor. 4 Problembewältigung in der Gemeinde Nettersheim Aktuelle Zuweisungs- und Unterbringungszahlen Der Gemeinde sind derzeit folgende Menschen zugewiesen und dort untergebracht: Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim Stand 12.08.2015 Tabelle 1 Erwachsene Männer Kinder Summe Frauen Holzmülheim 8 2 10 Marmagen Kölner Str. 51 Buschgasse 15 (neu) 4 1 5 2 4 6 7 13 Nettersheim Blankenheimer Str. Rosenthalstr. 8 4 2 0 10 4 3 13 4 Tondorf Euskirchener Str. 0 0 0 0 0 Zingsheim Auf der Heide Weidenstr. 5 8 1 1 6 9 3 3 9 12 39 11 50 19 69 Zwischensummen: Summe: 3 13 5 69 Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim Tabelle 2 AsylBLG Personen 61 SGB II 7 SGB XII 1 69 5 Bei der Statistik zur letzten Berichterstattung (11. Mai 2015) waren noch folgende Zuweisungszahlen zu verzeichnen: Erwachsene Männer Frauen 33 10 Summe: Kinder Summe 14 57 43 57 Die Flüchtlinge stammen aus folgenden Herkunftsländern: Herkunftsland Anzahl Flüchtlinge Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Bangladesch Eritrea Guinea Iran Kosovo Marokko Mazedonien Nigeria Pakistan Serbien Sri Lanka Syrien ungeklärt Serbien-Montenegro 2 5 10 3 3 1 6 1 1 10 2 1 5 4 5 1 2 1 6 Summe 69 Prozent 2,9% 7,2% 14,5% 4,3% 4,3% 1,4% 8,7% 1,4% 1,4% 14,5% 2,9% 1,4% 7,2% 5,8% 7,2% 1,4% 2,9% 1,4% 8,7% Diese Verteilung spiegelt vor allem hinsichtlich der Menschen aus den westlichen Balkanländern den bundesweiten Trend wider. Die bisherige Einschätzung, nach der bis zum Jahresende midnestens ca. 80 Menschen unterzubringen und zu versorgen sein werden, scheint sich nach den aktuellen Rahmenbedingungen als aktuelle „Untergrenze“ der Prognose abzuzeichnen. Derzeit ist von einer Zuweisungszahl bis zum Jahresende von 85 bis 90 Menschen auszugehen. 6 Zuweisungszahlen erfordern zusätzlichen Wohnraum Derzeit stehen in Holzmülheim (12), Marmagen (18), Nettersheim (17), Zingsheim (20) und Tondorf (10) insgesamt 77 Wohnplätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Das wären angesichts der oben beschriebenen Prognose für 2015 voraussichtlich bereits 8 bis 13 Plätze zu wenig. Die zunehmende Zuwanderung von Familien, Menschen unterschiedlicher Geschlechter, Nationalitäten, Weltanschauungen und Religionen erschwert jedoch die sozialverträgliche gemeinschaftliche Unterbringung bisweilen, sodass angemessene „Ausweichkapazitäten“ bereitgehalten werden müssen. Das gilt auch für unvorhersehbare Ereignisse, die Wohnraum vorübergehend unbewohnbar machen können (Schäden, Renovierungen usw.) Außerdem droht bis zur Schaffung einer verlässlichen politischen Lösung für den westlichen Balkan latent immer wieder der Zuzug von Folgeantragstellern, insbesondere serbischer Familien, die dann nach geltendem Recht wieder in der Gemeinde der früheren Zuweisung unterzubringen wären. Insofern macht es Sinn, für das Jahr 2015 die Zahl der Wohnplätze auf jeden Fall vorsorglich mindestens um weitere 20 – 25 aufzustocken, zumal die Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung aus dem vorderen Balkan bestenfalls zeitverzögert greifen werden. Das gemeindliche Immobilienmanagement und das Sozialamt arbeiten unter aktiver Einbeziehung der Bevölkerung (siehe Abschnitt „Ehrenamt“) nachdrücklich an Lösungen, Wohngelegenheiten in den Orten der Gemeinde zu akquirieren. Um keine ungewollten Unterbringungsschwerpunkte entstehen zu lassen, werden in die Überlegungen grundsätzlich alle Ortslagen einbezogen. Dies trägt auch zur Verbesserung der aktiven Intergration der Betroffenen und der Akzeptanz der Einrichtungen in den Dorfgemeinschaften bei. Jüngst aufgelegte Förderprorgramme für die Errichtung oder die Anschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge werden nach Wirtschaftlichekitsgesichtspunkten selbstverständlich jederzeit in die Überlegungen mit einbezogen. Derzeit sind diese aber aufgrund der Rahmenbedingungen nur von untergeordnetem Interesse. Gesundheitsfürsorge und Hygiene; Unterhaltung der Gebäude und Einrichtungen Die Gemeinde steht, auch im Sinne einer effektiven Eigenkontrolle, hinsichtlich der Unterkünfte in stetigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen. Am 02. Juni 2015 fand die letzte Begehung mit dem Gesundheitsaufseher statt, bei der den Unterkünften allesamt ein gutes bis sehr gutes Zeugnis ausgestellt wurde. Sehr geringe Mängel wurden bereits wenige Tage nach der Besichtigung vollständig behoben. 7 In sehr gut funktionierender Kooperation zwischen Sozialamt und Gebäudemanagement werden wöchentlich Eigenkontrollen durchgeführt und die Bewohner/innen zur Beachtung der Reinigungs- und Hygienepläne angehalten und ermutigt, die Unterkünfte in deren eigenem Interesse pfleglich und sauber zu erhalten. Mängel an Gebäude und Einrichtung werden durch den Bauhof zeitnah beseitigt. Dabei werden die Asylbewerber/innen über Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylBLG aktiv in die Arbeiten mit eingebunden und nehmen das Angebot zumeist rege und zuverlässig an. Kurzfristig geplant ist die Erstellung mehrsprachiger „Benutzungsordnungen“, da es in Einzelfällen zu Verstößen gegen Hygiene-, Brandschutz- oder Benutzungsregeln kommt, denen auf der Grundlage eines allgemeinverbindlichen Regelwerks sicher besser begegnet werden kann. Personalkapazitäten Der Teamleitung des Sozialamts wurde seit dem 01. August anegsichts der stark zunehmenden Flüchtlingszahlen ein Mitarbeiter des mittleren Verwaltungsdienstes (diesjähriger Absolvent der Abschlussprüfung) mit einem Teizeitanteil von 0,5 Stellen beigestellt. Seine Mitwirkung im Ordnungsamt ergänzt sich mit dieser Tätigkeit sinnvoll. Ehrenamt entlastet! Die Berichte in den Medien, vor allem aber auch im Gemeindeblatt, haben die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement weiter beflügelt: Zwischenzeitlich sind 41 (!) Gemeindebürgerinnen- und Bürger aus fast allen Orten der Gemeinde in der, vom Teamleiter des Sozialamts (ebenfalls weitgehend ehrenamtlich) begleiteten und koordinierten Arbeit tätig: Aktuelle Leistungsschwerpunkte sind gut besuchte Sprachkurse in den Pfarrheimen in Marmagen und Nettersheim, Unterstützung bei Behördenterminen, Arztbesuchen und beim Einkauf. Neben Einzelpersonen, die ganz nebenbei über das gemeinsame Engagement neue soziale Kontakte bis hin zu Freundschaften knüpfen, sind auch die Vereine und kirchliche Gemeinschaften wertvolle Plattformen für eine rasche und nachhaltige Integration und hier bereits vielfältig unterstützend tätig. Schwerpunkte der aktuellen Koordinationsarbeit für Ehrenamtliche sind: ausführliche Erstkontakte mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu deren umfassender Information und zur Erarbeitung individueller „Helferprofile“ im Hinblick auf einen optimalen und allseits Erfolg versprechenden, individuell definierten Einsatz 8 örtliche und persönliche Zusammenführung von Helfern/innen gleicher Interessenlagen, auch unter Einbeziehung mit helfender Ausländer/innen Organisation, Vorbereitung und Durchführung eines regelmäßigen „Helfertreffs“ zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch, zur Fortentwicklung von Ideen oder zur zielgruppenorientierten Information, Fortbildung und Schulung Akquise von Fördermitteln für das Ehrenamt im staatlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Bereich zur angemessenen Ausstattung der ehrenamtlichen Arbeit mit Finanzmitteln (in diesem Zusammenhang wird zu gegebener Zeit auch über „kleinere Zeichen der Wertschätzung“ nachgedacht werden) Aufbau, Pflege und Unterstützung von „Hauspatenschaften“ Ehrenamtlicher in den Orten, die in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Ansprechpartner/innen und Mittler/innen zum gemeindlichen Sozialamt und Gebäudemanagement sind aktuell: Eindbindung von sachdienlichen Hinweisen ehrenamtlicher Helfer/innen zu geeignetem Wohnraum Auswirkungen der Entwicklung auf den Gemeindehaushalt Die geschilderten Unwägbarkeiten lassen derzeit kaum eine gesicherte Prognose zum Einfluss auf das zu erwartende Haushaltsergebnis 2015 und die Ergebnisse der kommenden Jahre zu. Die obenstehende Entwicklung für 2015 unterstellt, könnten sich, vorsichtig geschätzt, folgende Veränderungen ergeben: Mehraufwand Hilfe zum Lebensunterhalt (einschließlich Krankenhilfe) rund 55.000 € Mehraufwand Unterhaltung und Bewirtschaftung (der vorhandenen und evtl. noch bereitzustellenden) Wohnplätze rund 25.000,00 € Mehrertrag Zuweisungen von Bund und Land rund 62.000,00 € Per Saldo würde sich so für das Jahr 2015 eine Haushaltsverschlechterung von 18.000 € gegenüber den planmäßigen Veranschlagungen ergeben. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil würde sich hierdurch von rund 193.000,00 € auf rund 211.000 € erhöhen. Die Kostenbeteiligung des Bundes und des Landes (rund 142.000 €) an den Gesamtkosten der Gemeinde Nettersheim im Asylbereich (rund 353.000 €) läge im Jahr 2015 voraussichtlich bei rund 40 Prozent. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister