Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
87 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
14.08.15, 13:00
Aktualisiert
14.08.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 251 /X.L. Z.1
Datum: 04.08.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für die Fassadeninstandsetzung am Objekt Bahnhofstraße 22 bei Gesamtkosten in Höhe von 7.076,81 € zu
gewähren.
Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
dem
Antragsteller
einen
vorzeitigen
Maßnahmebeginn zu gewähren.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60 %ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von
30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden bislang
Mittel in Höhe von 9.825,00 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten von 32.861,68 € bewilligt.
Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Fassadeninstandsetzung am
Objekt Bahnhofstraße 22 in Nettersheim vor. Das Kostenangebot für diese Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 7.076,16 €, so dass nach Nr. 5 der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von privaten
Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim – Fassadenprogramm, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000,00 € gewährt werden kann. Bei dieser einfachen Maßnahme ist eine Einhaltung der EnEV nicht erforderlich.
Die beantragte Maßnahme soll unmittelbar und zeitnah umgesetzt werden. Aus
diesem
Grunde
wird
empfohlen,
dem
Antragsteller
einen
vorzeitigen
Maßnahmebeginn zu gewähren.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim für
3
das Objekt Bahnhofstraße 22 zur Instandsetzung der Fassade einen Zuschuss in
Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister