Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
28.08.15, 11:00
Aktualisiert
28.08.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 289 /X.L.
Datum: 24.08.2015
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
01.09.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO
NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Entwurf Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO NRW
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner
Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe
von 499.333,52 € wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gemäß § 96
Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.08.2015 wurde dem Gemeinderat die bestätigte Entwurfsfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 in seiner bestätigten Entwurfsfassung zugeleitet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs.3 i. V. m. § 101
Abs. 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt.
Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.
Über Art und Umfang der Prüfung und das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht
zu erstellen.
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss
für die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. –
soweit eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gem. § 103 Abs. 5 bedienen.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
3
Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 28.07.2015 hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 103 GO NRW der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz auf
der Basis des Angebotes vom 02.07.2015 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erteilt.
Die Prüfung wurde in der Zeit vom 04.08. bis 13.08.2015 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in den Büroräumen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die
örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach
den gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und EigVO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2014
bis zum 31. Dezember 2014 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr.
Zu weiteren Details der Prüfung wird auf den eigentlichen Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwiesen, der den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vor der Sitzung zugehen wird.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu dem dieser Vorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 01. September
2015 berichten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis
seiner Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet.
Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss
2014, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das
Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird auf die separate Vorlage 291 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister