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Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: 1. Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017 2. Betreuung an beweglichen Ferientagen bzw. Studientagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 15:00
Aktualisiert
05.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier:	1. Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017
	2. Betreuung an beweglichen Ferientagen bzw. Studientagen) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier:	1. Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017
	2. Betreuung an beweglichen Ferientagen bzw. Studientagen) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier:	1. Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017
	2. Betreuung an beweglichen Ferientagen bzw. Studientagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 321 /X.L. Datum: 05.11.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 10.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: 1. Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017 2. Betreuung an beweglichen Ferientagen bzw. Studientagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2016/2017 mit folgender Verteilung: Am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen eingeschult, am Teilstandort Marmagen wird eine Eingangsklasse gebildet. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob an den u.a.schulfreien Tagen Betreuungsbedarf bei den Eltern von Grundschulkindern besteht. Bei entsprechendem Bedarf wird zumindest an einem Grundschulstandort eine Betreuung eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt aus den Elternbeiträgen über einen entsprechend flexibel gestalteten Einsatz des Betreungspersonals. Begründung: 1. Die Anmeldegespräche für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim für das Schuljahr 2016/2ß17 wurden nach den Herbstferien durchgeführt. Danach liegen bisher 62 Anmeldungen zur Einschulung im kommenden Jahr vor, so dass nach kommunaler Richtzahl (62 : 23 = 2,70 ≈ 3) drei Klassen gebildet werden können. Am Grundschulstandort werden 20 Kinder, am Standort Zingsheim 42 Kinder aufgenommen. 2. Die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ beziehen sich aktuell auf die Schultage. An den schulfreien Tagen, das sind die beweglichen Ferientage und pädagogische Ganztage, wird bisher keine Betreuung angeboten. Im Schuljahr 2015/2016 betrifft dies noch folgende Tage: 05.02.2016 bewegl. Ferientag (Karnevalsfreitag) 08.02.2016 bewegl. Ferientag (Rosenmontag) 09.02.2016 bewegl. Ferientag (Karnevalsdienstag) 27.05.2016 bewegl. Ferientag (Freitag nach Fronleichnam) 30.05.2016 pädag. Ganztag Um auch hier familienfreundlich in der Gemeinde unterwegs zu sein, sollte durch eine Abfrage geprüft werden, ob und in welchem Umfang Betreuungsbedarf besteht. Je nach Bedarf könnte zumindest an einem Standort eine „Notgruppe“ angeboten werden. Die Kosten für die fünf Tage mit zwei Personen Betreuungspersonal belaufen sich bei einer Gruppe auf ca. 750 Euro, wenn ein/e FSJler/in mit eingesetzt wird. 3 Die Finanzierung dieses zusätzlichen Betreuungsangebotes kann aus den Elternbeiträgen erfolgen. Das Betreuungspersonal ist entsprechend flexibel einzusetzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister