Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 15:00
Aktualisiert
05.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 313 /X.L.
Datum: 05.11.2015
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
10.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
hier: Entwicklung Kindertageseinrichtung Zingsheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 30.09.2014
weiterhin beauftragt, die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb eines therapeutischen Kompetenzzentrums für die Kindertageseinrichtung Zingsheim einzuholen und die notwendige fachliche Ausgestaltung zu gewährleisten.
Begründung:
Die Kindertageseinrichtung Zingsheim arbeitet derzeit mit zwei Gruppen, in denen 11 Kinder integrativ betreut werden. Durch die Übergangsfinanzierung des
Landschaftsverbandes Rheinland ist im laufenden Kindergartenjahr das umfassende therapeutische Angebot für die bedürftigen Kinder gewährleistet.
Die Übergangsfinanzierung des therapeutischen Personals durch den Landschaftsverband Rheinland endet zum 31.07.2016. Darüber hinaus wird es keine
weitere Finanzierung des therapeutischen Personals durch das Land geben. Dadurch kommt es zu Veränderungen für die Einrichtung und die Eltern hinsichtlich
der therapeutischen Leistungen.
Nach jetzigem Erkenntnisstand werden in der Tageseinrichtung Zingsheim im
Kindergartenjahr 2016/2017 weiterhin in beiden Gruppen jeweils vier bis fünf
Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung betreut werden.
Damit die therapeutische Betreuung für diese Kinder weiterhin vor Ort gewährleistet werden kann, wurde nach Beschlusslage des Rates vom 30.09.2014 ein
Antrag auf Erteilung einer Kassenzulassung gemäß § 124 SGB V ab dem
01.08.2016 gestellt. Die Einrichtung in Zingsheim ist daruafhin entsprechend
baulich ausgerichtet.
Darüber hinaus wird die Zingsheimer Einrichtung als Kompetenzzentrum auch
Kinder in den gemeindlichen Einrichtungen in Nettersheim und Tondorf therapeutisch behandeln können. Nach gesetzlicher Lage sind Kinder mit (drohender) wesentlichen Behinderung ortsnah zu betreuen, es sei denn, die betroffenen Eltern
wünschen direkt die Aufnahme ihres Kindes in der Zingsheimer Einrichtung.
Zusätzlich ist zu erwarten, dass durch die verstärkte Aufnahme von Kindern aus
Flüchtlingsfamilien in den Kindertageseinrichtungen auch hier Therapien erforderlich werden (Inklusionskinder) und entsprechend zu begleiten sind.
In einem Gespräch mit dem Jugendamt wurde deutlich, dass bisher kein Träger
eine Anerkennung als Kompetenzzentrum beantragt habe, diese Vorgehensweise
der Gemeinde Nettersheim jedoch unterstützt würde. Es wurde vereinbart, die
Änderung der Konzeption als Kompetenzzentrum und Ort der Leistungserbringung zunächst für ein „Probejahr“ umzusetzen. Hierzu findet in Kürze eine Begehung mit dem Landschaftsverband statt.
3
Da die Therapien ab dem 01.08.2016 dann nur noch über Verordnungen (Rezepte) der Kinder- bzw. Hausärzte (Finanzierung über Krankenkassen) erfolgen können, werden die betroffenen Eltern in Kürze zu einem Gespräch mit umfassender
und individuller Information eingeladen, in dem über die neuen Abläufe aufgeklärt wird. Die Eltern sollen möglichst umgehend mit dem zuständigen Arzt ihres
Kindes sprechen, um auf die neue Situation hinzuweisen.
Damit sich die Finanzierung der Therapeuten und des zusätzlichen Verwaltungsaufwands über die Abrechnung mit den Krankenkassen kostenneutral gestaltet,
ist es erforderlich, den Einsatz des angestellten therapeutischen Personals dem
tatsächlichen Bedarf anzupassen. Pädagogische Anteile können darüber hinaus
über die FInk-Pauschale (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen)
abgerechnet werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister