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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 454-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.03.11, 18:03
Aktualisiert
17.03.11, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 454-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 454-IX Seite 1 von 1 Entwurf 4. Satzung vom zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2000 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. 2008 S. 394) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2000 beschlossen: §1 § 2 – Steuermaßstab und Steuersatz – Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 69,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden 115,00 Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 138,00 Euro je Hund d) ein Kampfhund gehalten wird 805,00 Euro je Hund und zwar unabhängig von der Anzahl der darüber hinaus gehaltenen Hunde.“ §2 Diese Satzung tritt am 01.04.2011 in Kraft