Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.03.11, 18:03
Aktualisiert
17.03.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 454-IX
Seite 1 von 1
Entwurf
4. Satzung
vom
zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2000
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung
vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV.NRW. 2008 S. 394) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
folgende 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel
vom 27.06.2000 beschlossen:
§1
§ 2 – Steuermaßstab und Steuersatz – Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen
gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird
69,00 Euro
b) zwei Hunde gehalten werden
115,00 Euro je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden
138,00 Euro je Hund
d) ein Kampfhund gehalten wird
805,00 Euro je Hund
und zwar unabhängig von der Anzahl der darüber hinaus gehaltenen Hunde.“
§2
Diese Satzung tritt am 01.04.2011 in Kraft