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Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
11.11.15, 21:00
Aktualisiert
11.11.15, 21:00
Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung) Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung) Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III Vorlage 327 /X.L. Datum: 11.11.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 17.11.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brennholzvermarktung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft fasst bezüglich der Brennholzvermarktung an die Bürger der Gemeinde Nettersheim folgenden Beschluss: 1. Die Abgabe von Brennholz frei Waldweg (Abschnitte und baumfallende Längen) erfolgt wie bisher für die Baumarten Eiche, Buche, Esche, Robinie und Ulme zu einem Preis von 49,00 €/fm zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer. Für mit anfallende Baumarten werden folgende Preise, wie bisher, zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer festgelegt: Birke Ahorn Erle Weide Pappel 47,25 45,50 36,75 35,00 29,75 €/fm €/fm €/fm €/fm €/fm Fichte Tanne Kiefer Lärche 36,75 35,00 40,25 40,25 €/fm €/fm €/fm €/fm Die Abgabemenge beträgt 6,0 fm je Haushalt. 2. Er beauftragt die Verwaltung, durch einen Artikel im Mitteilungsblatt, die Bevölkerung zu bitten, bei der Aufarbeitung von Brennholz die entstehenden Lärmimmissionen innerhalb der Ortschaften auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: 1. Es wird vorgeschlagen, den mit Vorlage 111/X.L. vom 12.11.2014 in der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft festgesetzten Brennholzpreis für die Bürger der Gemeinde Nettersheim, wie folgt zu belassen: Brennholz frei Waldweg (Abschnitte und baumfallende Längen) für die Baumarten Eiche, Buche, Esche, Robinie und Ulme zu einem Preis von 49,00 €/fm zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer. Für mit anfallende Baumarten werden folgende Preise, wie bisher, zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer festgelegt: 3 Birke Ahorn Erle Weide Pappel 47,25 45,50 36,75 35,00 29,75 €/fm €/fm €/fm €/fm €/fm Fichte Tanne Kiefer Lärche 36,75 35,00 40,25 40,25 €/fm €/fm €/fm €/fm Die Abgabemenge beträgt 6,0 fm je Haushalt. 2. Es wird vorgeschlagen durch einen Artikel im Mitteilungsblatt, die Bevölkerung zu bitten, bei der Aufarbeitung von Brennholz die entstehenden Lärmimmissionen innerhalb der Ortschaften auf ein Minimum zu reduzieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister