Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.11.15, 21:00
Aktualisiert
11.11.15, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III
Vorlage 51 /X.L. Z.2
Datum: 11.11.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
17.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildbejagungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
2. Er beschließt, die in der Anlage zur Vorlage zusammengestellten „Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde
Nettersheim“. Die Grundsätze und Verpflichtungen treten zum 01.01.2016
in Kraft.
Begründung:
Zu 1.
Das Rotwildbejagungskonzept nutzt neben der traditionellen Verpachtung die
Möglichkeit der selbstverwalteten Eigenjagden durch Begehungsschein oder Regiejagd.
Bei der zwischenzeitlich traditionellen, revierübergreifenden Bewegungsjagd am
24.10.2015 wurde wieder einmal deutlich, dass es durch die Initiative der selbstverwalteten Eigenjagden Nettersheim IX und Marmagen Wald Ost, möglich ist,
angrenzende Reviere, bis auf den Eigenjagdbezirk Marmagen Wald West, an solchen Jagden zu beteiligen.
Bei einem Gesamtabschuss von 47 Stück Rotwild, wobei 40 Stück auf den Bereich Nettersheim-Marmagen entfielen, kann man von einem insbesondere für
diesen Bereich sehr zufriedenstellenden Ergebnis sprechen. Eine weitere revierübergreifende Bewegungsjagd findet am 21.11.2015 statt. Da die Abschusspläne
von Nettersheim IX und Marmagen Wald Ost gänzlich bzw. größtenteils erfüllt
sind, sind Abschüsse bei der unteren Jagdbehörde nachbeantragt worden.
Zu 2.
Mit Beschluss der Vorlage 723/IX.L. Z.1 wurden die „Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim beschlossen. Diese trat am 01.07.2012 in Kraft.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29.04.2015 das zweite Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer
Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz) beschlossen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung ist es erforderlich, die „Grundsätze und
Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“
anzugleichen.
Der in der Anlage beigefügte Vorschlag zur Änderung der „Grundsätze und Verpflichtungen für Jagdgäste in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim“ ist in
Anlehnung des bereits veröffentlichen Merkblattes für Jagdgäste im Staatswald
NRW erfolgt.
gez. Pracht
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3
Bürgermeister