Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
219 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:00
Aktualisiert
12.11.15, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - GS
Vorlage 184 /X.L. Z.2
Datum: 12.11.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
17.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 und am 23.06.2015 (Vorlage
184/X.L. und Vorlage 184/X.L. Z.1) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt zur Neuordnung des kleinparzellierten
land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die folgende Vermarktungslinie:
1. Interessenaufruf im Gemeindeblatt
2. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen
3. Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich
Forst- und Landwirtschaft
4. Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft
5. Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien
6. Beteiligung der unteren Landschaftbehörde und der Biostation
im Kreis Euskirchen e.V.
7. Beteiligung und Einbindung der Jagtpächter
Auf dieser Grundlage wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen,
damit der Gemeinderat im Anschluss die erforderlichen Einzelbeschlüsse
fassen kann.“
Anhand der Forstbetriebskarte konnten die ersten zu veräußernden Einzelparzellen (Mischflächen) in der Größe von 0,14 ha bis 1,5 ha festgelegt werden. Maßgeblich war dabei, dass dieser kleinparzellierte land- und forstwirtschaftlichen
Grundbesitz
keinen
flächigen
Zusammenhang
zu
arrondierten
Wäl-
dern/landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Nettersheim haben und somit
aus forst- und landwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit hohem
Aufwand bearbeitet werden können, wodurch eine wirtschaftliche Nutzung nicht
erreicht werden kann.
3
Für die festgelegten Einzelparzellen wurden sämtliche verkaufsrelevante Unterlagen zusammengestellt und die o.g. Vermarktungslinie umgesetzt.
Mit der unteren Landschaftbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V.
wurden erste Einzelparzellen bewertet. Einige Flächen sind im KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) und im Vertragsnaturschutz zu sehen.
Mit potenziellen Käufern wurden bereits Erörterungsgespräche und konkrete Verhandlungen geführt und werden fortgesetzt.
Über das Bieterverfahren konnten für das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 3
Nr. 31 (Vorlage 271 /X.L.) und das Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 140
(Vorlage 303 /X.L.) Käufer gefunden werden.
Der Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde,
eröffnete die Möglichkeit entsprechende Kaufangebote für kommunale land- und
forstwirtschaftliche Flächen einzuholen. Es wird derzeit der rechtliche Sachverhalt
geprüft, um die Möglichkeiten der Mithilfe in der Vermarktung zu nutzen.
gez. Pracht
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Bürgermeister