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Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
219 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:00
Aktualisiert
12.11.15, 21:00
Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - GS Vorlage 184 /X.L. Z.2 Datum: 12.11.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 17.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24.03.2015 und am 23.06.2015 (Vorlage 184/X.L. und Vorlage 184/X.L. Z.1) folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschließt zur Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, die folgende Vermarktungslinie: 1. Interessenaufruf im Gemeindeblatt 2. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern angrenzender Flächen 3. Involvieren der Pächter gemeindlicher Nutzflächen im Bereich Forst- und Landwirtschaft 4. Beteiligung der Akteure aus Forst- und Landwirtschaft 5. Öffentlichkeitsarbeit über neue Medien 6. Beteiligung der unteren Landschaftbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V. 7. Beteiligung und Einbindung der Jagtpächter Auf dieser Grundlage wird der Bürgermeister die Verhandlungen führen, damit der Gemeinderat im Anschluss die erforderlichen Einzelbeschlüsse fassen kann.“ Anhand der Forstbetriebskarte konnten die ersten zu veräußernden Einzelparzellen (Mischflächen) in der Größe von 0,14 ha bis 1,5 ha festgelegt werden. Maßgeblich war dabei, dass dieser kleinparzellierte land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz keinen flächigen Zusammenhang zu arrondierten Wäl- dern/landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Nettersheim haben und somit aus forst- und landwirtschaftlicher Sicht nur sehr eingeschränkt bzw. mit hohem Aufwand bearbeitet werden können, wodurch eine wirtschaftliche Nutzung nicht erreicht werden kann. 3 Für die festgelegten Einzelparzellen wurden sämtliche verkaufsrelevante Unterlagen zusammengestellt und die o.g. Vermarktungslinie umgesetzt. Mit der unteren Landschaftbehörde und der Biostation im Kreis Euskirchen e.V. wurden erste Einzelparzellen bewertet. Einige Flächen sind im KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) und im Vertragsnaturschutz zu sehen. Mit potenziellen Käufern wurden bereits Erörterungsgespräche und konkrete Verhandlungen geführt und werden fortgesetzt. Über das Bieterverfahren konnten für das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 3 Nr. 31 (Vorlage 271 /X.L.) und das Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 140 (Vorlage 303 /X.L.) Käufer gefunden werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, eröffnete die Möglichkeit entsprechende Kaufangebote für kommunale land- und forstwirtschaftliche Flächen einzuholen. Es wird derzeit der rechtliche Sachverhalt geprüft, um die Möglichkeiten der Mithilfe in der Vermarktung zu nutzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister