Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
13.11.15, 09:00
Aktualisiert
13.11.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 324 /X.L.
Datum: 12.11.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
17.11.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Baumbestand am Friedhof Marmagen in Richtung Frankenstraße, Antrag
der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 NettersheimZingsheim
2.
Pappelnbestand,
Antrag
des
Grundstückseigentümers
Gemarkung
Nettersheim Flur 10 Parzellennummer 191, 53947 Nettersheim
Weiterhin beschließt der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft folgende nachträgliche Befreiung von der Baumschutzsatzung:
3.
Eine Wildkirsche, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2,
53947 Nettersheim-Zingsheim
Begründung:
Zu 1:
Am Friedhof in Marmagen befindet sich außerhalb der Friedhofsmauer einschließlich gemeindliches Grundstück Parzellennummer 33 in Richtung Frankenstraße
mehreren Laubbaumarten wie Esche, Ahorn, Buche etc., wovon rund 30 unter
den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Ursprünglich als Hecken und Sträucher gepflanzt hat sich mittlerweile ein Baumbestand entwickelt. Die Bäume stehen dicht und behindern sich gegenseitig in
ihrer Entwicklung. Weiterhin verschatten sie die angrenzenden Privatgrundstück
im starken Maße.
Daher sind auch die Anlieger an die Eifelgemeinde Nettersheim herangetreten.
Im Rahmen einer Anliegerversammlung im August dieses Jahres wurde zur Verbesserung der Situation besprochen, dass im Winter 2015/2016 eine Durchforstung durchgeführt wird.
Gut entwickelte Solitärbäume sollen hierbei erhalten bleiben. Es ist aber vorgesehen, die Bedränger zu beseitigen und den verbleibenden Strauch- und Heckenbewuchs auf Stock zu setzen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für den Baumbestand eine Befreiung von
der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung an Ort und Stelle kann verzichtet werden, da nach
Durchführung der Maßnahme der Bewuchs immer noch vielfältig ist.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 10 Parzellennummer 191 in
Nettersheim befindet sich ein Pappelnbestand, wovon rund 10 Bäume unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
3
Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass sie sich in ihrer
Entwicklung gegenseitig behindern. Weiterhin gehören Pappeln zu den
langfasrigen Gehölzen, bei denen mit zunehmendem Alter die Bruchgefahr zunimmt.
Vor dem Hintergrund des schlechten Entwicklungspotenzials wurde mit dem
Grundstückseigentümer besprochen, dass der Baumbestand in Kooperation mit
der Eifelgemeinde Nettersheim entfernt wird, da hierdurch der Laubfall auf dem
sich in der Nähe befindlichen Kunstrasenplatz verringert werden kann.
Aufgrund des Vorgenannten wird vorgeschlagen, für den Pappelnbestand eine
Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs der angrenzende
Bewuchs auch weiterhin sehr vielfältig ist.
Zu 3:
An der Ecke Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim hat auf dem ehemaligen Bauhofgelände eine Wildkrische gestockt, die unter den Schutzbereich der
Baumschutzsatzung fiel.
Am 23.10.2015 wurde festgestellt, dass die Wildkirsche im Bereich des Zwiesels
starke Holzfäule aufwies und der Baum bereits bis auf eine Tiefe von rund 50 cm
komplett hohl war.
Da der Baum sich in einem stark frequentierten Bereich befand und eine erhebliche Gefahr darstellte, wurde noch am gleichen Tage eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragt.
Für die Wildkirsche ist nachträglich eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes.
gez. Pracht
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Bürgermeister