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Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
13.11.15, 09:00
Aktualisiert
13.11.15, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 324 /X.L. Datum: 12.11.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 17.11.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Baumbestand am Friedhof Marmagen in Richtung Frankenstraße, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 NettersheimZingsheim 2. Pappelnbestand, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Nettersheim Flur 10 Parzellennummer 191, 53947 Nettersheim Weiterhin beschließt der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft folgende nachträgliche Befreiung von der Baumschutzsatzung: 3. Eine Wildkirsche, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Begründung: Zu 1: Am Friedhof in Marmagen befindet sich außerhalb der Friedhofsmauer einschließlich gemeindliches Grundstück Parzellennummer 33 in Richtung Frankenstraße mehreren Laubbaumarten wie Esche, Ahorn, Buche etc., wovon rund 30 unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Ursprünglich als Hecken und Sträucher gepflanzt hat sich mittlerweile ein Baumbestand entwickelt. Die Bäume stehen dicht und behindern sich gegenseitig in ihrer Entwicklung. Weiterhin verschatten sie die angrenzenden Privatgrundstück im starken Maße. Daher sind auch die Anlieger an die Eifelgemeinde Nettersheim herangetreten. Im Rahmen einer Anliegerversammlung im August dieses Jahres wurde zur Verbesserung der Situation besprochen, dass im Winter 2015/2016 eine Durchforstung durchgeführt wird. Gut entwickelte Solitärbäume sollen hierbei erhalten bleiben. Es ist aber vorgesehen, die Bedränger zu beseitigen und den verbleibenden Strauch- und Heckenbewuchs auf Stock zu setzen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für den Baumbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung an Ort und Stelle kann verzichtet werden, da nach Durchführung der Maßnahme der Bewuchs immer noch vielfältig ist. Zu 2: Auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 10 Parzellennummer 191 in Nettersheim befindet sich ein Pappelnbestand, wovon rund 10 Bäume unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. 3 Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass sie sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern. Weiterhin gehören Pappeln zu den langfasrigen Gehölzen, bei denen mit zunehmendem Alter die Bruchgefahr zunimmt. Vor dem Hintergrund des schlechten Entwicklungspotenzials wurde mit dem Grundstückseigentümer besprochen, dass der Baumbestand in Kooperation mit der Eifelgemeinde Nettersheim entfernt wird, da hierdurch der Laubfall auf dem sich in der Nähe befindlichen Kunstrasenplatz verringert werden kann. Aufgrund des Vorgenannten wird vorgeschlagen, für den Pappelnbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs der angrenzende Bewuchs auch weiterhin sehr vielfältig ist. Zu 3: An der Ecke Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim hat auf dem ehemaligen Bauhofgelände eine Wildkrische gestockt, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fiel. Am 23.10.2015 wurde festgestellt, dass die Wildkirsche im Bereich des Zwiesels starke Holzfäule aufwies und der Baum bereits bis auf eine Tiefe von rund 50 cm komplett hohl war. Da der Baum sich in einem stark frequentierten Bereich befand und eine erhebliche Gefahr darstellte, wurde noch am gleichen Tage eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragt. Für die Wildkirsche ist nachträglich eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister