Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
71 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
22.06.15, 11:00
Aktualisiert
22.06.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 267 /X.L.
Datum: 19.06.2015
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Dringlichkeitsbeschluss vom 16.06.2015
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO
NRW gefassten Dringlichkeitsbeschluss vom 16.06.2015 bezüglich der Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr.
Begründung:
Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss
verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister