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Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
71 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
22.06.15, 11:00
Aktualisiert
22.06.15, 11:00
Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr) Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 267 /X.L. Datum: 19.06.2015 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Dringlichkeitsbeschluss vom 16.06.2015 2 Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefassten Dringlichkeitsbeschluss vom 16.06.2015 bezüglich der Bewirtschaftungspläne Erft, Urft und Ahr. Begründung: Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister