Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.11.15, 21:00
Aktualisiert
16.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 331 /X.L.
Datum: 10.11.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
17.11.2015
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im
Einzugsgebiet des Genfbachs
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (2016).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 24.03.2015 im Zusammenhang mit
dem Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51 über die Oberflächenwasserproblematik im Einzugsbereich des Genfbaches informiert (siehe Vorlage 190) mit
dem Beschluss, gegen den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
gem. §§ 8, 9 und 10 WHG im Zusammenhang mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51 seitens der Gemeinde Nettersheim Bedenken zu erheben,
bis dass eine gesamtheitliche Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im
Einzugsbereich des Genfbaches für die Bereiche B477/B51/Autobahn A1 abgeschlossen ist.
Gleichzeitig wurde über eine am 21.03.2015 durchgeführte Gewässerbegehung
im Einzugsgebiet des Genfbaches informiert, an der Vertreter der Fachbehörden,
des Rates der Gemeinde sowie interessierte Anlieger entlang des Genfbaches
teilgenommen haben. Bei dieser Begehung wurde deutlich, dass die Hochwasserproblematik letztlich nicht durch den Bau des Regenrückhaltebeckens an der B 51
verschärft wird, sondern dass insbesondere die Einleitungsstellen der Autobahn
A1 aufgrund der erheblichen Einleitungsmengen den Genfbach beeinflussen.
Bei weiteren Gesprächen mit Vertretern der zu beteiligenden Fachbehörden bestand letztlich Einvernehmen, dass die Flächenberechnungen aus dem Jahre
1978 für den Teilabschnitt der A1 entsprechend dem heutigen Stand aktualisiert
und neue Mengenberechnungen im Hinblick auf das Einzugsgebiet der Autobahn
erfolgen müssen und in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, inwieweit stoffliche Verbesserungen zur Einleitung in das Gewässer zu veranlassen
sind.
Nachdem im Landtag eine „Kleine Anfrage“ zu der Problematik eingereicht wurde,
hat das zuständige Ministerium des Landes NRW erklärt, dass das derzeitige Ent-
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wässerungssystem an der A1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen
Nettersheim und Blankenheim in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde überprüft wird und hierbei auch die Versiegelung des Mittelstreifens Berücksichtigung findet. Ergebnisse werden bis Ende des Jahres 2015 erwartet. Gleichzeitig wurde bestätigt, dass die vorhandenen Einleitungsstellen der Autobahn A1
nicht mehr den heute geltenden Anforderungen entsprechen und im Rahmen der
derzeitigen Überprüfung des Entwässerungssystems in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde die dann erforderlichen Anpassungen vorgenommen
werden.
Die Gemeinde wird daher weiterhin intensiv darum bemüht sein, dass letztlich
durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Situation im Bereich der Einleitungsstellen der A1 erfolgt. Unabhängig hiervon sind im Rahmen der Umsetzung
der EU-Wasserrahmenrichtlinie zielführende Maßnahmen am Gewässer, des
Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung angedacht. Hierbei ist eine
interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Hellenthal, Kall
und Schleiden vorgesehen, die bereits bei ersten Gesprächen konkretisiert wurde
mit dem Ziele, für notwendige Maßnahmen eine höchstmögliche Förderung zu
erreichen. Diesbezüglich haben auch bereits Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung stattgefunden. Im Gemeindeblatt vom 23.10.2015 wurde ebenfalls
die Bevölkerung über den Sachstand zur Hochwasserproblematik im Bereich des
Genfbaches informiert.
Bezüglich des Erlaubnisverfahrens zur Einleitung von Niederschlagswasser eines
Teilabschnittes der B 51 in den Genfbach hat der Kreis Euskirchen dem Landesbetrieb Straßenbau als Betreiber der Anlage zwischenzeitlich die wasserrechtliche
Erlaubnis erteilt. Hierin ist auf die Bedenken der Gemeinde hingewiesen, bis dass
eine gesamtheitliche Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im Einzugsbereich des Genfaches für die Bereiche B477/B51/Autobahn A1 abgeschlossen
ist. Im Rahmen der Abwägung der gemeindlichen Bedenken wurde seitens des
Kreises Euskirchen erklärt, dass es sich bei der angesprochenen gesamtheitlichen
Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im Einzugsgebiet des Genfbaches
um eigenständige Verfahren handelt, die den heutigen Erfordernissen angepasst
werden müssen. Eine Verschärfung der Hochwassersituation im Genfbach aufgrund des Baus des Regenrückhaltebeckens wird aufgrund der zukünftigen ge-
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drosselten Einleitungsmenge in den Genfbach entsprechend der dargelegten Berechnungen nicht gesehen. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass die Berechnungen darlegen, dass das Abflussvolumen der Straßenentwässerung bei
einem 100-jährigen Regenereignis zum Rückhaltebecken 850,5 cbm beträgt,
während das Rückhaltevolumen des Beckens bei 1.600 cbm liegt.
Für notwendige Planungen bzw. zur Realisierung zielführender gemeindlicher
Maßnahmen sind im Haushaltsplan bzw. im Wirtschaftsplan Abwasser 2016 entsprechende Mittel berücksichtigt, wobei Maßnahmen mit entsprechender finanzieller Unterstützung über Förderprogramme angedacht sind.
gez. Pracht
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Bürgermeister