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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.11.15, 21:00
Aktualisiert
16.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 331 /X.L. Datum: 10.11.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 17.11.2015 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (2016). Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 24.03.2015 im Zusammenhang mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51 über die Oberflächenwasserproblematik im Einzugsbereich des Genfbaches informiert (siehe Vorlage 190) mit dem Beschluss, gegen den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 WHG im Zusammenhang mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens an der B 51 seitens der Gemeinde Nettersheim Bedenken zu erheben, bis dass eine gesamtheitliche Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im Einzugsbereich des Genfbaches für die Bereiche B477/B51/Autobahn A1 abgeschlossen ist. Gleichzeitig wurde über eine am 21.03.2015 durchgeführte Gewässerbegehung im Einzugsgebiet des Genfbaches informiert, an der Vertreter der Fachbehörden, des Rates der Gemeinde sowie interessierte Anlieger entlang des Genfbaches teilgenommen haben. Bei dieser Begehung wurde deutlich, dass die Hochwasserproblematik letztlich nicht durch den Bau des Regenrückhaltebeckens an der B 51 verschärft wird, sondern dass insbesondere die Einleitungsstellen der Autobahn A1 aufgrund der erheblichen Einleitungsmengen den Genfbach beeinflussen. Bei weiteren Gesprächen mit Vertretern der zu beteiligenden Fachbehörden bestand letztlich Einvernehmen, dass die Flächenberechnungen aus dem Jahre 1978 für den Teilabschnitt der A1 entsprechend dem heutigen Stand aktualisiert und neue Mengenberechnungen im Hinblick auf das Einzugsgebiet der Autobahn erfolgen müssen und in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, inwieweit stoffliche Verbesserungen zur Einleitung in das Gewässer zu veranlassen sind. Nachdem im Landtag eine „Kleine Anfrage“ zu der Problematik eingereicht wurde, hat das zuständige Ministerium des Landes NRW erklärt, dass das derzeitige Ent- 3 wässerungssystem an der A1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde überprüft wird und hierbei auch die Versiegelung des Mittelstreifens Berücksichtigung findet. Ergebnisse werden bis Ende des Jahres 2015 erwartet. Gleichzeitig wurde bestätigt, dass die vorhandenen Einleitungsstellen der Autobahn A1 nicht mehr den heute geltenden Anforderungen entsprechen und im Rahmen der derzeitigen Überprüfung des Entwässerungssystems in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde die dann erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden. Die Gemeinde wird daher weiterhin intensiv darum bemüht sein, dass letztlich durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Situation im Bereich der Einleitungsstellen der A1 erfolgt. Unabhängig hiervon sind im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zielführende Maßnahmen am Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung angedacht. Hierbei ist eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Hellenthal, Kall und Schleiden vorgesehen, die bereits bei ersten Gesprächen konkretisiert wurde mit dem Ziele, für notwendige Maßnahmen eine höchstmögliche Förderung zu erreichen. Diesbezüglich haben auch bereits Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung stattgefunden. Im Gemeindeblatt vom 23.10.2015 wurde ebenfalls die Bevölkerung über den Sachstand zur Hochwasserproblematik im Bereich des Genfbaches informiert. Bezüglich des Erlaubnisverfahrens zur Einleitung von Niederschlagswasser eines Teilabschnittes der B 51 in den Genfbach hat der Kreis Euskirchen dem Landesbetrieb Straßenbau als Betreiber der Anlage zwischenzeitlich die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Hierin ist auf die Bedenken der Gemeinde hingewiesen, bis dass eine gesamtheitliche Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im Einzugsbereich des Genfaches für die Bereiche B477/B51/Autobahn A1 abgeschlossen ist. Im Rahmen der Abwägung der gemeindlichen Bedenken wurde seitens des Kreises Euskirchen erklärt, dass es sich bei der angesprochenen gesamtheitlichen Betrachtung der Oberflächenwasserproblematik im Einzugsgebiet des Genfbaches um eigenständige Verfahren handelt, die den heutigen Erfordernissen angepasst werden müssen. Eine Verschärfung der Hochwassersituation im Genfbach aufgrund des Baus des Regenrückhaltebeckens wird aufgrund der zukünftigen ge- 4 drosselten Einleitungsmenge in den Genfbach entsprechend der dargelegten Berechnungen nicht gesehen. Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass die Berechnungen darlegen, dass das Abflussvolumen der Straßenentwässerung bei einem 100-jährigen Regenereignis zum Rückhaltebecken 850,5 cbm beträgt, während das Rückhaltevolumen des Beckens bei 1.600 cbm liegt. Für notwendige Planungen bzw. zur Realisierung zielführender gemeindlicher Maßnahmen sind im Haushaltsplan bzw. im Wirtschaftsplan Abwasser 2016 entsprechende Mittel berücksichtigt, wobei Maßnahmen mit entsprechender finanzieller Unterstützung über Förderprogramme angedacht sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister