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Beschlussvorlage (Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
16.11.15, 16:30
Aktualisiert
16.11.15, 16:30
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III Vorlage 114 /X.L. Z.2 Datum: 16.11.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 17.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz, insbesondere zur Betriebsleitung, zur Kenntnis. Begründung: Die Entgeltordnung über Einzelleistungen des Landesbetriebes Wald und Holz kann auf der Homepage des Landesbetriebes unter www.wald-und-holz.nrw.de eingesehen werden. Die Gemeinde Nettersheim hat in der Vergangenheit die forstliche Betriebsleitung und die Holzverkaufshilfe in Anspruch genommen. Die Betriebsleitung wurde nach einem jährlichen Festbetrag entsprechend der Betriebsgröße des Forstbetriebes abgerechnet. Im laufenden Haushaltsjahr betrug die Entschädigung für die Inanspruchnahme der Betriebsleitung 16.382,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Die Holzverkaufshilfe wurde nach den tatsächlichen über den Landesbetrieb veräußerten Holzmengen abgerechnet. Durch die neue Entgeldordnung wird die Betriebsleitung nun nach geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Stunden abgerechnet. In der Frage der Personalie ergibt sich keine Veränderung. Nach der derzeitigen Einschätzung würden sich bei Abrechnung nach Stunden die jährlichen Kosten für die Betriebsleitung verringern. Die Holzverkaufshilfe wird in der bekannten form in Anspruch genommen werden. Generell wird an einer Betriebsleitung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW festgehalten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister