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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Bauberatung sowie Fassadenprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 11:00
Aktualisiert
18.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Bauberatung sowie 
Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Bauberatung sowie 
Fassadenprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 361 /X.L. Datum: 12.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Bauberatung sowie Fassadenprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff). Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim eine Bauberatung sowie ein Fassadenprogramm für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aufzunehmen sowie hierzu ein Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Weiterhin sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Begründung: Neben den investiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften sollen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim auch Synergien und Anreize für Private geschaffen werden, wodurch ein Mehrwert für das gesamte Quartier erreicht werden kann. Daher ist geplant, in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim eine Bauberatung sowie ein Fassadenprogramm für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aufzunehmen. Die Bauberatung sollen neben umfassenden gestalterischen Empfehlungen auch Aspekte der Denkmalpflege, des Leerstandsmanagements, der energetischen Ertüchtigung sowie der Fördermittelakquise enthalten. Es ist vorgesehen, hierbei auf bewährte Fachplaner und Architekten zurückzugreifen, die die Philosophie der Gemeinde Nettersheim kennen und diese auch vertreten können. Weiterhin soll über den Förderverein für Naturschutz-, Heimatund Kulturpflege Nettersheim e. V. entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung stehen. Die Bauberatung soll durch ein Fassadenprogramm flankiert werden. Hierbei wurden bereits positive Erfahrungen im Rahmen des laufenden Masterplanes für den Zentralort Nettersheim gemacht. Das Fassadenprogramm bietet finanzielle Anreize für die Privaten die Empfehlungen aus der Bauberatung umzusetzen. In Anlehnung an den Masterplan Nettersheim soll eine Förderung von 50%, jedoch maximal 3.000,00 Euro je Hausfassade gewährt werden. Förderfähig sind hierbei die der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Fassaden. Durch den Fördergeber wurde bereits signalisiert, dass sowohl die Bauberatung als auch das Fassadenprogramm grundsätzlich förderfähig sind. Im Haushaltsplan 2016 sind entsprechende Mittel zu berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister