Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 11:00
Aktualisiert
18.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 361 /X.L.
Datum: 12.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelantrag Programme 2016 - Bauberatung sowie
Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept
mit der Gemeinde Blankenheim eine Bauberatung sowie ein Fassadenprogramm
für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aufzunehmen sowie hierzu
ein Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen.
Weiterhin sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.
Begründung:
Neben den investiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften sollen im
Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Orte Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim auch Synergien und Anreize für Private geschaffen werden, wodurch
ein Mehrwert für das gesamte Quartier erreicht werden kann.
Daher ist geplant, in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der
Gemeinde Blankenheim eine Bauberatung sowie ein Fassadenprogramm für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aufzunehmen.
Die Bauberatung sollen neben umfassenden gestalterischen Empfehlungen auch
Aspekte der Denkmalpflege, des Leerstandsmanagements, der energetischen
Ertüchtigung sowie der Fördermittelakquise enthalten.
Es ist vorgesehen, hierbei auf bewährte Fachplaner und Architekten zurückzugreifen, die die Philosophie der Gemeinde Nettersheim kennen und diese auch
vertreten können. Weiterhin soll über den Förderverein für Naturschutz-, Heimatund Kulturpflege Nettersheim e. V. entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung
stehen.
Die Bauberatung soll durch ein Fassadenprogramm flankiert werden. Hierbei
wurden bereits positive Erfahrungen im Rahmen des laufenden Masterplanes für
den Zentralort Nettersheim gemacht.
Das Fassadenprogramm bietet finanzielle Anreize für die Privaten die Empfehlungen aus der Bauberatung umzusetzen.
In Anlehnung an den Masterplan Nettersheim soll eine Förderung von 50%, jedoch maximal 3.000,00 Euro je Hausfassade gewährt werden. Förderfähig sind
hierbei die der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Fassaden.
Durch den Fördergeber wurde bereits signalisiert, dass sowohl die Bauberatung
als auch das Fassadenprogramm grundsätzlich förderfähig sind.
Im Haushaltsplan 2016 sind entsprechende Mittel zu berücksichtigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister