Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
18.11.15, 15:00
Aktualisiert
18.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 344 /X.L.
Datum: 17.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan F 1, Marmagen, Teilbereich „Rotdornweg“ im Rahmen der 19. Änderung dahingehend zu ändern, dass auf dem
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wird hiermit gefasst.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 (Rotdornweg) befindet
sich im Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim. Für dieses Grundstück liegt eine Anfrage auf Erwerb zum Zwecke der Wohnbebauung vor. Es befindet sich im
Bebauungsplan F 1, Marmagen und ist dort zunächst nicht als Baugrundstück
vorgesehen,
sondern
als
potentielle
Erweiterungsfläche
für
den
Friedhof
Marmagen. Zwischenzeitlich ist jedoch absehbar, dass eine Friedhofserweiterung
bis auf das Grundstück Nr. 33 nicht mehr erfolgen wird. Aufgrund dessen sollte
eine Umwandlung dieses Grundstückes als baulich nutzbare Fläche entsprechend
den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1 für den Bereich Frankenstraße/Rotdornweg/Frankenstraße angestrebt werden mit dem Ziel, hierauf eine
Wohnbebauung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Kaufverhandlungen konnte die Frage nach einer eingeschossigen
bzw. zweigeschossigen Bauart nicht abschließend geklärt werden, so dass sich
die potentiellen Erwerber zunächst Bedenkzeit und ggf. Erstellung von Planungsvarianten erbeten haben. Diesem Wunsch sollte entsprochen werden, so dass
über detaillierte Festsetzungen in der kommenden Sitzungsphase erneut beraten
werden sollte.
gez. Pracht
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Bürgermeister