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Beschlussvorlage (19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
18.11.15, 15:00
Aktualisiert
18.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 344 /X.L. Datum: 17.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 19. Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Bereich Rotdornweg; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan F 1, Marmagen, Teilbereich „Rotdornweg“ im Rahmen der 19. Änderung dahingehend zu ändern, dass auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 33 (Rotdornweg) befindet sich im Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim. Für dieses Grundstück liegt eine Anfrage auf Erwerb zum Zwecke der Wohnbebauung vor. Es befindet sich im Bebauungsplan F 1, Marmagen und ist dort zunächst nicht als Baugrundstück vorgesehen, sondern als potentielle Erweiterungsfläche für den Friedhof Marmagen. Zwischenzeitlich ist jedoch absehbar, dass eine Friedhofserweiterung bis auf das Grundstück Nr. 33 nicht mehr erfolgen wird. Aufgrund dessen sollte eine Umwandlung dieses Grundstückes als baulich nutzbare Fläche entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 1 für den Bereich Frankenstraße/Rotdornweg/Frankenstraße angestrebt werden mit dem Ziel, hierauf eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Im Rahmen der Kaufverhandlungen konnte die Frage nach einer eingeschossigen bzw. zweigeschossigen Bauart nicht abschließend geklärt werden, so dass sich die potentiellen Erwerber zunächst Bedenkzeit und ggf. Erstellung von Planungsvarianten erbeten haben. Diesem Wunsch sollte entsprochen werden, so dass über detaillierte Festsetzungen in der kommenden Sitzungsphase erneut beraten werden sollte. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister