Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 15:00
Aktualisiert
18.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - L/M
Vorlage 349 /X.L.
Datum: 17.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in
Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushaltsplan 2016).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Planungskonzeptes die Gesamterschließung des Baugebietes T 4, Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf
beschränkt auszuschreiben, den Auftrag ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu vergeben und die Ausführung der Arbeiten im Frühjahr 2016 zu veranlassen, wobei
der Ausbau zunächst als „Baustraße“ erfolgen soll. Mit Abschluss der Maßnahme
sind von den Grundstückseigentümern innerhalb des Erschließungsgebietes Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu fordern.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim wurde zuletzt in seiner Sitzung am
23.06.2015 über den Sachstand zum Erschließungsgebiet T 4 informiert mit dem
Beschluss,
dass
entsprechend
dem
Ergebnis
des
Anliegertermins
vom
11.06.2015 die Planung für die Erschließung des Baugebiets T 4, Ratzenbüchelstraße /Akazienstraße in Tondorf vorbereitet werden soll.
Auf dieser Grundlage liegt zwischenzeitlich das Planungskonzept vor. Hiernach
erfolgt der Ausbau zunächst als „Baustraße“ mit einer bituminösen Fahrbahnbreite von 3,5 m mit Straßenbeleuchtung und entsprechenden Regeneinläufen. Die
verbleibenden Reststreifen links- und rechtsseitig der Fahrbahn werden in Schotter so ausgebaut, dass ein Ausweichen über diese Flächen möglich ist. Neben
Kanalisation und Wasserversorgung ist ebenfalls die Mitverlegung von Strom-,
Telekom- und Gasversorgung zu berücksichtigen.
Entsprechend dem Bebauungsplan sind die festgesetzten Grünflächen mit
Gehölzstreifen aus Laubbäumen zu berücksichtigen. Die Erschließung des Plangebietes gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst die Verlängerung der Ratzenbüchelstraße bis zum Ende des Plangebietes. Der zweite Teilabschnitt beinhaltet eine Ringstraße jeweils von der Akazienstraße abgehend und
ankommend. Der im Osten des Plangebietes vorhandene Wirtschaftsweg wird
weiterhin als Wirtschaftsweg beibehalten und nicht ausgebaut. Dieser soll nach
Abschluss von Kanalisation und Wasserversorgung lediglich abgeschottert werden.
3
Im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens wurde bereits im
Jahre 2010/2011 ausgehend von der Akazienstraße auf einem ersten Teilbereich
die Erschließung mit einer „Baustraße“ realisiert. Nachdem nunmehr ein weiteres
Bauvorhaben innerhalb des Erschließungsgebietes beabsichtigt ist, wurde im
Rahmen des Anliegertermins auch erörtert, ggf. einen Ausbau in weiteren Teilabschnitten durchzuführen, sofern eine Vermarktung der Grundstücke im Erschließungsgebiet nicht erfolgt. Zwischenzeitlich werden jedoch mit einer Vermittlungserlaubnis auf der gemeindlichen Homepage zehn private Grundstücke in
Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern für eine Veräußerung
angeboten, so dass davon auszugehen ist, dass zeitnah weitere Bauvorhaben
realisiert werden, so dass sinnvollerweise eine Gesamterschließung zum jetzigen
Zeitpunkt erfolgen sollte.
Hinzu kommt, dass ein Ausbau in weiteren kleineren Teilabschnitten zwangsläufig
zu Mehrkosten und somit zu höheren Eschließungsbeiträgen für die Grundstückseigentümer führen wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade bei
der Wasserversorgung wichtig ist, dass eine Ringschließung erfolgt und nicht aufgrund von Endpunkten über längere Zeiträume Wasser in der Hauptleitung steht,
was letztendlich zu hygienischen Problemen führen kann.
Des Weiteren ist zu bedenken, dass bei einem Ausbau weiterer Teilabschnitte
Probleme bei Abfallentsorgung, Winterdienst etc. entstehen können, da dann
letztlich den Fahrzeugen keine Wendemöglichkeit zur Verfügung steht.
Es wird daher vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt die Gesamterschließung
des Baugebietes T 4, Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf durchzuführen und nach beschränkter Ausschreibung ggf. den Auftrag per Dringlichkeitsbeschluss zu vergeben, damit ein Baubeginn für Frühjahr 2016 realisiert werden
kann.
Die Grundstückseigentümer innerhalb des Erschließungsgebietes wurden inzwischen ebenfalls auf der vorgenannten Grundlage schriftlich informiert mit dem
Vorschlag, die Gesamterschließung durchzuführen.
gez. Pracht
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Bürgermeister
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