Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
18.11.15, 15:00
Aktualisiert
18.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf) Beschlussvorlage (Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf)

öffnen download melden Dateigröße: 152 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - L/M Vorlage 349 /X.L. Datum: 17.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushaltsplan 2016). Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Planungskonzeptes die Gesamterschließung des Baugebietes T 4, Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf beschränkt auszuschreiben, den Auftrag ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu vergeben und die Ausführung der Arbeiten im Frühjahr 2016 zu veranlassen, wobei der Ausbau zunächst als „Baustraße“ erfolgen soll. Mit Abschluss der Maßnahme sind von den Grundstückseigentümern innerhalb des Erschließungsgebietes Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu fordern. Begründung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim wurde zuletzt in seiner Sitzung am 23.06.2015 über den Sachstand zum Erschließungsgebiet T 4 informiert mit dem Beschluss, dass entsprechend dem Ergebnis des Anliegertermins vom 11.06.2015 die Planung für die Erschließung des Baugebiets T 4, Ratzenbüchelstraße /Akazienstraße in Tondorf vorbereitet werden soll. Auf dieser Grundlage liegt zwischenzeitlich das Planungskonzept vor. Hiernach erfolgt der Ausbau zunächst als „Baustraße“ mit einer bituminösen Fahrbahnbreite von 3,5 m mit Straßenbeleuchtung und entsprechenden Regeneinläufen. Die verbleibenden Reststreifen links- und rechtsseitig der Fahrbahn werden in Schotter so ausgebaut, dass ein Ausweichen über diese Flächen möglich ist. Neben Kanalisation und Wasserversorgung ist ebenfalls die Mitverlegung von Strom-, Telekom- und Gasversorgung zu berücksichtigen. Entsprechend dem Bebauungsplan sind die festgesetzten Grünflächen mit Gehölzstreifen aus Laubbäumen zu berücksichtigen. Die Erschließung des Plangebietes gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst die Verlängerung der Ratzenbüchelstraße bis zum Ende des Plangebietes. Der zweite Teilabschnitt beinhaltet eine Ringstraße jeweils von der Akazienstraße abgehend und ankommend. Der im Osten des Plangebietes vorhandene Wirtschaftsweg wird weiterhin als Wirtschaftsweg beibehalten und nicht ausgebaut. Dieser soll nach Abschluss von Kanalisation und Wasserversorgung lediglich abgeschottert werden. 3 Im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens wurde bereits im Jahre 2010/2011 ausgehend von der Akazienstraße auf einem ersten Teilbereich die Erschließung mit einer „Baustraße“ realisiert. Nachdem nunmehr ein weiteres Bauvorhaben innerhalb des Erschließungsgebietes beabsichtigt ist, wurde im Rahmen des Anliegertermins auch erörtert, ggf. einen Ausbau in weiteren Teilabschnitten durchzuführen, sofern eine Vermarktung der Grundstücke im Erschließungsgebiet nicht erfolgt. Zwischenzeitlich werden jedoch mit einer Vermittlungserlaubnis auf der gemeindlichen Homepage zehn private Grundstücke in Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern für eine Veräußerung angeboten, so dass davon auszugehen ist, dass zeitnah weitere Bauvorhaben realisiert werden, so dass sinnvollerweise eine Gesamterschließung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen sollte. Hinzu kommt, dass ein Ausbau in weiteren kleineren Teilabschnitten zwangsläufig zu Mehrkosten und somit zu höheren Eschließungsbeiträgen für die Grundstückseigentümer führen wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade bei der Wasserversorgung wichtig ist, dass eine Ringschließung erfolgt und nicht aufgrund von Endpunkten über längere Zeiträume Wasser in der Hauptleitung steht, was letztendlich zu hygienischen Problemen führen kann. Des Weiteren ist zu bedenken, dass bei einem Ausbau weiterer Teilabschnitte Probleme bei Abfallentsorgung, Winterdienst etc. entstehen können, da dann letztlich den Fahrzeugen keine Wendemöglichkeit zur Verfügung steht. Es wird daher vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt die Gesamterschließung des Baugebietes T 4, Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf durchzuführen und nach beschränkter Ausschreibung ggf. den Auftrag per Dringlichkeitsbeschluss zu vergeben, damit ein Baubeginn für Frühjahr 2016 realisiert werden kann. Die Grundstückseigentümer innerhalb des Erschließungsgebietes wurden inzwischen ebenfalls auf der vorgenannten Grundlage schriftlich informiert mit dem Vorschlag, die Gesamterschließung durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 4