Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 18:00
Aktualisiert
05.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 310 /X.L.
Datum: 05.11.2015
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
10.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunale Zusammenarbeit
hier: Übertragung von Aufgaben im Bereich Soziales
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschliesst, dass Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit weiter zu bekunden, jedoch vorerst weitere Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen personellen Gegebenheiten der Gemeinde, sich
abzeichender Alternativen der möglichen Kooperation und des Ergebnisses einer
Abstimmung mit der Fachaufsichtsbehörde durchzuführen. Er beauftragt den
Bürgermeister, hierzu zu gegebener Zeit zu berichten.
Begründung:
Seit geraumer Zeit ist die Gemeinde bemüht (s. Vorlage 42 /X.L.), gegebene
Aufgabenstellungen – hier im Besonderen im Bereich Soziales – mit den Nachbarkommunen, bis zuletzt Blankenheim und Dahlem - im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit und im Sinne wirtschaftlich optimierter Abläufe zu organisieren und abzuwickeln.
Trotz vertiefender Gespräche konnte eine tragfähige Zusammenarbeit bislang
nicht erreicht werden.
Im Rahmen einer von dort angestoßenen, weiteren Initiative zur interkommunalen Zusammenarbeit für den Südkreis fand am 18. August 2015 eine Gesprächsrunde bei der Stadt Schleiden statt. Auf der Grundlage bereits bestehender Zusammenarbeit der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden mit positiver Bewertung seitens der Beteiligten wurden neben Möglichkeiten einer Zusammenarbeit
im Kassen- und Vollstreckungswesen u.a. auch eine Übertragung von
Aufgaben nach SGB XII an die Stadt Schleiden
Aufgaben der Wohngeldbearbeitung an die Gemeinde Kall
Aufgaben in Rentenangelegenheiten an die Gemeinde Hellenthal
i.R. Personal- und Sachkostenerstattung, d.h. ohne Personalgestellung, angeboten und erörtert.
Inzwischen haben sich die Gemeinden Dahlem und Blankenheim für eine entsprechende Übertragung der Aufgabenfelder dorthin zum 01.03.2016 bzw.
01.04.2016 ausgesprochen.
In einer weiteren diesbezüglichen Gesprächsrunde am 02.11.2015 bei der Gemeinde Dahlem wurde das weiterhin grundsätzlich bestehende Interesse der
Gemeinde Nettersheim bekundet.
Seitens der Gemeinde werden jedoch zunächst, nach sorgsamer Analyse der eigenen wirtschaftlichen und personellen Ressourcen, weitere Abstimmungsgespräche, u.a. mit dem zuständigen Fachamt des Kreises Euskirchen für erforderlich erachtet. Mögliche Interessen anderer, noch nicht interkommunal verbundener Nachbarkommunen, sollten an einer möglichen Zusammenarbeit mit Berücksichtigung finden.
3
Aktuell ist die personelle Situation im Bereich Soziales bei der Gemeinde durch
die zunehmende Aufnahme von Flüchtlingen und damit verbundenen Hilfeleistungen enorm angespannt, dies auch unter Berücksichtigung einer Personalverstärkung seit September 2015.
Nicht zuletzt deshalb konnte die Aufarbeitung des Prüfberichtes der Fachaufsicht
des Kreises Euskirchen aus 2014 noch nicht in Gänze abgeschlossen werden.
Im Sinne einer ganzheitlich und nachhaltig optimierten Lösung sollten nachfolgende Gesichtspunkte vor einer abschließenden Entscheidung Berücksichtigung
finden:
Inhouselösung (komplett oder für Teilaufgaben) im Rahmen des Einsatzes
zurückkehrenden Personals (Elternzeit/Beurlaubung etc.) bei entsprechender Fortbildung
Abwägung der mittel- und langfristigen Wirtschaftlichkeit
Personal- u. Sachkostenerstattung von 43.500 € bei Aufgabenübertragung
– 60 Fälle SGB XII, 70 Fälle Wohngeld, 150 Fälle Rente, im Vergleich zur
Inhouse-Lösung
Aufrechterhaltung eines orts- und menschennahen Bürgerservices vor Ort
(ungünstige Verkehrsversanbindungen).
Es wird von daher empfohlen, zunächst weitere Sondierungsgespräche unter Beteiligung der Fachaufsicht Soziales zu führen und einen Lösungsvorschlag unter
Abwägung der personellen Entwicklungen, gfls. auch Personalgestellung als auch
haushalterischen Entwicklungen zu erarbeiten.
gez. Pracht
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Bürgermeister