Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 342 /X.L.
Datum: 18.11.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2016
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2016 fest und beschließt auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Die beigefügte Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2016 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd.
251.000 cbm (Steigerung des Abnahmewertes ggü. den Jahren 2014 und 2015
unter Berücksichtigung des zusätzlichen Wasserverbrauchs in den Asylunterkünften) eine Auskömmlichkeit der Grund- und Verbrauchsgebühr, so dass im Zuge
des Wirtschaftsplans 2016 keine Gebührenanpassungen erforderlich sind.
In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund weiter wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach tatsächlicher Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten.
gez. Pracht
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Bürgermeister