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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 342 /X.L. Datum: 18.11.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2016 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2016 fest und beschließt auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € Begründung: Die beigefügte Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2016 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 251.000 cbm (Steigerung des Abnahmewertes ggü. den Jahren 2014 und 2015 unter Berücksichtigung des zusätzlichen Wasserverbrauchs in den Asylunterkünften) eine Auskömmlichkeit der Grund- und Verbrauchsgebühr, so dass im Zuge des Wirtschaftsplans 2016 keine Gebührenanpassungen erforderlich sind. In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund weiter wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach tatsächlicher Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister