Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenkalkulation für das Gemeindewasserwerk 2016
I. Kalkulation der Grundgebühr
Plan 2016
1. Aufwendungen
Materialaufwand
0,00
Personalaufwand
172.000,00
Abschreibung
303.000,00
sonstiger betrieblicher Aufwand
68.150,00
Zinsen und ähnlicher Aufwand
14.450,00
sonstige Steuern
600,00
Einstellung Sopo m. RL-Anteil
Gesamtausgaben
0,00
558.200,00
2. Einnahmen
Umsatzerlöse ohne Tarifumsatz
0,00
Auflösung Ertragszuschüsse
0,00
sonstige betriebliche Erträge
0,00
aktivierte Eigenleistungen
0,00
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0,00
Gesamteinnahmen
0,00
Gesamtgebührenbedarf
558.200,00
davon 35,96%
200.748,84
maximale Durchflussmenge (in cbm)
12.211,00
Grundgebühr/cbm Durchflußmenge / Monat:
1,37 €
dies entspricht z.B. für QN 2,5 (5cbm): 1,37€ x 5 cbm
6,85 €
festgestellt:
Nettersheim, 17.11.2015
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
aufgestellt:
Nettersheim, 17.11.2015
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
im Auftrag
____________________
gez. Pracht
__________________
gez. Lambertz
Gebührenkalkulation für das Gemeindewasserwerk 2016
II. Kalkulation der Verbrauchsgebühr
Plan 2016
1. Aufwendungen
Materialaufwand
194.600,00
Personalaufwand
172.000,00
Abschreibung
303.000,00
sonstiger betrieblicher Aufwand
68.150,00
Zinsen und ähnlicher Aufwand
14.450,00
sonstige Steuern
Einstellung Sopo m. RL-Anteil
Gesamtausgaben
600,00
36.500,00
789.300,00
2. Einnahmen
Umsatzerlöse ohne Tarifumsatz
79.500,00
Auflösung Ertragszuschüsse
34.050,00
sonstige betriebliche Erträge
0,00
aktivierte Eigenleistungen
98.500,00
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
13.100,00
Gesamteinnahmen
225.150,00
Gesamtgebührenbedarf
564.150,00
Verbrauchsgebührenbedarf
363.450,00
Grundgebühr
200.700,00
Verbrauchsgebühr
(Abnahmemenge 251.000,00 m 3)
1,45 € / m3
festgestellt:
Nettersheim, 17.11.2015
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
aufgestellt:
Nettersheim, 17.11.2015
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
im Auftrag
____________________
gez. Pracht
__________________
gez. Lambertz