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Beschlussvorlage (Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Beschlussvorlage (Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt vom TT.MM.JJJJ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2011 (GV NRW S. 539) und der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NWR S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) sowie aufgrund der §§ 1, 4, 5, 14 und 19 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2009 (GV NW S. 765 und 793) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Erftstadt in seiner Sitzung vom TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenpflichtig sind die Benutzer der Obdachlosenunterkünfte. Nehmen mehrere Personen eine Unterkunftseinheit gemeinsam in Anspruch, haften sie als Gesamtschuldner. (3) Die Gebühren werden mit dem Tag des Einzugs für den laufenden Monat und in der Folgezeit am 3. Werktag eines Monats fällig. Sie sind bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus an die Stadtkasse der Stadt Erftstadt zu zahlen. (4) Im Monat des Ein- oder Auszuges wird für jeden Tag der Inanspruchnahme der Obdachlosenunterkunft 1/30 der Monatsgebühr berechnet. Einzugs- und Auszugstag werden jeweils als voller Tag angerechnet. Am Tag der Verlegung von einer Unterkunft in eine andere ist nur die Tagesgebühr der neuen Unterkunft zu entrichten. §2 Gebührenhöhe Die Gebühren für die städtischen Obdachlosenunterkünfte setzen sich aus der Grundgebühr, der Gebühr für die Nebenkosten und Heizkosten sowie der Gebühr für die Stromkosten zusammen. (1) Die Grundgebühr beträgt monatlich 5,10 € pro m² Wohnfläche (belegbare Fläche und anteilige Gemeinschaftsfläche). (2) Die Gebühr für die Nebenkosten beträgt 2,00 € pro m² Wohnfläche. Für die Heizkosten werden zusätzlich 1,20 € pro m² Wohnfläche berechnet. Die tatsächlichen Neben- und Heizkosten werden jährlich unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen abgerechnet. Sich hieraus ergebende Nachforderungen sind zusätzlich zur monatlichen Benutzungsgebühr zu leisten; Guthaben werden erstattet. (3) Es werden Stromkosten in Höhe von monatlich 25,00 € für den Haushaltsvorstand sowie jeweils 15,00 € für jede/n Haushaltsangehörige/n berechnet. Die Höhe der Pauschale wird von der Verwaltung anhand der tatsächlichen Verbrauchskosten des Vorjahres einmal jährlich im Rahmen der Gebührenkalkulation überprüft. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2012 in Kraft. Erftstadt, den TT.MM.JJJJ (Dr. Rips) Bürgermeister