Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Rathaus)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 11:00
Aktualisiert
19.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Rathaus) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Rathaus) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelantrag Programme 2016 - Rathaus)

öffnen download melden Dateigröße: 155 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 355 /X.L. Datum: 11.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelantrag Programme 2016 - Rathaus Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Begründung: Das Rathaus in Zingsheim wurde im Jahre 1961 errichtet. Seit der kommunalen Neugliederung 1969 ist es das zentrale Verwaltungsgebäude der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund seiner Funktion als Gemeinbedarfseinrichtung und aufgrund seiner exponierten Lage ist das Rathaus wichtig für die städtebauliche Entwicklung des Ortes Zingsheim, weshalb es auch in das integrierte städtebauliche Handlungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim aufgenommen werden kann. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen, durch den Ausbau der multifunktionalen Nutzung das Rathaus für das Quartier zu öffnen und durch die Etablierung eines Gemeindeforums einen Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. In dem Gemeindeforum sollen vor allem die Themen Kunst, Kultur, Literatur, Tourismus, Energie, Eifel vital (Gesundheit) etc. platziert werden. Ebenso sind dort externe Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger zu den unterschiedlichsten Themenfeldern denkbar. Eine gewichtige Rolle bei der Quartiersöffnung soll auch das Familienzentrum Nettersheim mit seinen vielfältigsten Angeboten in den Bereichen Betreuung, Bildung und Beratung spielen. Durch das Gemeindeforum kann das Rathaus zukünftig mit attraktiven Angeboten den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung stehen, sondern auch nach Dienstschluss und am Wochenende. Wie bereits bei „Kunst im Rathaus“ praktiziert, sollen für das Gemeindeforum alle Räumlichkeiten im Rathaus vom Keller bis zum Aufenthaltsraum im Dachgeschoss zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt wird aber im Bereich der derzeitigen Gemeindekasse gesehen, der aufgrund seiner exponierten Lage unmittelbar am Haupteingangsbereich hierfür besonders geeignet ist. Um die Quartiersöffnung in der beschriebenen Form realisieren zu können, sind Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Aspekte Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung sollen hierbei eine besondere Berücksichtigung finden, damit auch Menschen mit Handicaps die Gemeinbedarfseinrichtung uneingeschränkt nutzen können. 3 Vor diesem Hintergrund soll der Eingang vom Rathaushof aus behindertengerecht hergestellt werden. Weiterhin ist geplant, den Bereich bis zum Feuerwehrgerätehaus zu überdachen (Gründach) und dort einen Behindertenparkplatzs auszuweisen. Im Treppenhaus soll zur Herstellung der Barrierefreiheit ein Aufzug installiert werden. Zudem ist angedacht, im Keller sanitäre Einrichtungen insbesondere auch für behinderte Mitmenschen zu schaffen. Hierdurch können die Sanitäreinrichtungen im Erdgeschoss aufgegeben sowie zu einem Warte- und Aufenthaltsbereich umgenutzt werden. Die Garagen sollen in Wert gesetzt und dort weiterer Büroraum geschaffen werden, wodurch insbesondere auch die multifunktionale Nutzung im Gesamtgebäude einen größeren Spielraum erhält. Neben den beschriebenen Maßnahmen ist die energetische Sanierung (Haustechnik, Eingangsbereiche, Treppenhaus etc.) ein weiterer gewichtiger Faktor, der im Rahmen der Gesamtkonzeption entsprechende Berücksichtigung finden soll. Für das Vorgenannte werden derzeit ein konkretes Planungskonzept und eine Kostenberechnung erarbeitet, die noch im Laufe der Sitzungsphase detailliert vorgestellt und erläutert werden sollen. Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Dementsprechend sind im Haushaltsplanentwurf 2016 folgende Veranschlagungen vorgesehen: Einzahlungen Auszahlungen = = 35.000,00 Euro 70.000,00 Euro Mit einer Bewilligung kann voraussichtlich frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Es wurde jedoch ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn voraussichtlich ab Mitte 2016 als denkbar erachtet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister