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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 13:00
Aktualisiert
19.11.15, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 274 /X.L. Datum: 18.11.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2014 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja abschließender Prüfvermerk der GPA NRW Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land NordrheinWestfalen vom 14.07.2015 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2014 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes Nettersheim zum 31.12.2014 in seiner Sitzung vom 23.06.2015 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerkes zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 14.07.2015 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister