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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
19.11.15, 09:00
Aktualisiert
26.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 347 /X.L. Datum: 19.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/ Hasenweg/In den sechs Morgen; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen im Rahmen der 3. Änderung dahingehend zu prüfen, dass a) Gebäude in Bezug auf Dachgestaltung, First- und Traufhöhen variabler gestaltet werden können und b) eine Untersuchung der Geräuschimmissionen, ausgehend von der Sportanlage Nettersheim vorgenommen wird, um sich hieraus evtl. ergebende Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Darüber hinaus wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14 in einem qualifizierten Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen sowie eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung ist nach Einholen eines Angebotes einem qualifizierten Planungsbüro zu erteilen. Zur Erstellung des Gutachtens zu Geräuschimmissionen an Sportanlagen ist der RWTÜV Anlagentechnik GmbH, Essen, nach Vorlage eines entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Begründung: Der Bebauungsplan G 14, Nettersheim, wurde am 12.06.1998 rechtsverbindlich erlassen. Seit dieser Zeit sind eine Reihe von Befreiungen bezüglich der Gebäudegestaltung, und hier insbesondere die Dachgestaltung und –neigung, die Firstund Traufhöhen ausgesprochen worden. Zwischenzeitlich wird von den Anliegern im Baugebiet vermehrt der Wunsch nach einer Prüfung der textlichen und gestal- 3 terischen Festsetzungen und ggf. modifizierten Gestaltung der Gebäude und Dachlandschaft geäußert. Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes ist eine Einbeziehung des Sportzentrums möglich. Vor dem Hintergrund etwaiger Schallimmissionen wäre eine Überprüfung des ehemaligen Lärmschutzgutachtens im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes G 14 notwendig, um geeignete zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu wird empfohlen, das seinerzeitige Gutachterbüro RWTÜV Anlagentechnik GmbH aus Essen zu beauftragen, nach der derzeitigen Nutzungssituation eine Überprüfung durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister