Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
19.11.15, 09:00
Aktualisiert
26.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 347 /X.L.
Datum: 19.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/
Hasenweg/In den sechs Morgen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs
Morgen im Rahmen der 3. Änderung dahingehend zu prüfen, dass
a) Gebäude in Bezug auf Dachgestaltung, First- und Traufhöhen variabler gestaltet werden können und
b) eine Untersuchung der Geräuschimmissionen, ausgehend von der Sportanlage Nettersheim vorgenommen wird, um sich hieraus evtl. ergebende
Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
gefasst.
Darüber hinaus wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes G 14 in
einem qualifizierten Verfahren durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen sowie eine vorzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung ist nach Einholen
eines Angebotes einem qualifizierten Planungsbüro zu erteilen.
Zur Erstellung des Gutachtens zu Geräuschimmissionen an Sportanlagen ist der
RWTÜV Anlagentechnik GmbH, Essen, nach Vorlage eines entsprechenden Angebotes zu beauftragen.
Begründung:
Der Bebauungsplan G 14, Nettersheim, wurde am 12.06.1998 rechtsverbindlich
erlassen. Seit dieser Zeit sind eine Reihe von Befreiungen bezüglich der Gebäudegestaltung, und hier insbesondere die Dachgestaltung und –neigung, die Firstund Traufhöhen ausgesprochen worden. Zwischenzeitlich wird von den Anliegern
im Baugebiet vermehrt der Wunsch nach einer Prüfung der textlichen und gestal-
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terischen Festsetzungen und ggf. modifizierten Gestaltung der Gebäude und
Dachlandschaft geäußert.
Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes ist eine Einbeziehung des Sportzentrums möglich. Vor dem Hintergrund etwaiger Schallimmissionen wäre eine Überprüfung des ehemaligen Lärmschutzgutachtens im Rahmen
der Aufstellung des Bebauungsplanes G 14 notwendig, um geeignete zusätzliche
Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu wird empfohlen, das seinerzeitige Gutachterbüro RWTÜV Anlagentechnik GmbH aus Essen zu beauftragen,
nach der derzeitigen Nutzungssituation eine Überprüfung durchzuführen.
gez. Pracht
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Bürgermeister