Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
213 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
26.11.15, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 352 /X.L.
Datum: 16.11.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle
auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Errichtung von vier Stallgebäuden zur
Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstücken Gemarkung Roderath,
Flur 8 Nr. 164 und 165 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Im März d. J. wurde der Gemeinde Nettersheim ein Bauantrag auf Errichtung von
vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den o. g. Grundstücken vorgelegt. Die Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Nettersheim als „Fläche für Wald“ (Nr. 164) und „Fläche für die Landwirtschaft“
(Nr. 165) ausgewiesen. Auf dem westlich angrenzenden Grundstück Nr. 138 befindet
sich
seit
1956
ein
Wohngebäude
und
seit
1990
Garagen
(Hilbergartenstraße 8). Die wege-, ver- und entsorgungsmäßige Erschließung ist
sichergestellt.
Die Antragsteller beabsichtigen, ein Pferdegestüt aufzubauen. Im Vorfeld zum
Bauantrag galt es bereits seit mehreren Jahren insbesondere die Frage der Privilegierung anhand eines Betriebskonzeptes abschließend zu beantworten. Hierzu
stellt die Landwirtschaftskammer fest: „Insgesamt stellt sich die Gründung eines
Pferdebetriebes auf der Basis des vorgelegten Betriebskonzeptes als Objekt dar,
welches auf niedrigem Erfolgsniveau dazu geeignet ist, nachhaltig landwirtschaftliche Einkünfte zu erzielen. Es sind keine repräsentativen Gebäude im Außenbereich vorgesehen, sondern funktionelle Zweckgebäude für die Pferdehaltung, die
einen untergeordneten Teil der Betriebsflächen einnehmen.“ Auf dieser Grundlage erklärt das Kreisbauamt Euskirchen den Betrieb als privilegiert i. S. des § 35
BauGB.
Der erforderliche landschaftspflegerische Begleitplan liegt ebenfalls in der mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmten Fassung vor.
3
Seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen bestehen ebenfalls
keine Bedenken.
Es wird daher vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstücken Gemarkung Roderath,
Flur 8 Nr. 164 und 165 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Auf dem beigefügten Planauszug sind die baulichen Anlagen auf den betroffenen
Grundstücken dargestellt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister