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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
213 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
17.11.15, 13:00
Aktualisiert
26.11.15, 11:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 352 /X.L. Datum: 16.11.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Im März d. J. wurde der Gemeinde Nettersheim ein Bauantrag auf Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den o. g. Grundstücken vorgelegt. Die Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim als „Fläche für Wald“ (Nr. 164) und „Fläche für die Landwirtschaft“ (Nr. 165) ausgewiesen. Auf dem westlich angrenzenden Grundstück Nr. 138 befindet sich seit 1956 ein Wohngebäude und seit 1990 Garagen (Hilbergartenstraße 8). Die wege-, ver- und entsorgungsmäßige Erschließung ist sichergestellt. Die Antragsteller beabsichtigen, ein Pferdegestüt aufzubauen. Im Vorfeld zum Bauantrag galt es bereits seit mehreren Jahren insbesondere die Frage der Privilegierung anhand eines Betriebskonzeptes abschließend zu beantworten. Hierzu stellt die Landwirtschaftskammer fest: „Insgesamt stellt sich die Gründung eines Pferdebetriebes auf der Basis des vorgelegten Betriebskonzeptes als Objekt dar, welches auf niedrigem Erfolgsniveau dazu geeignet ist, nachhaltig landwirtschaftliche Einkünfte zu erzielen. Es sind keine repräsentativen Gebäude im Außenbereich vorgesehen, sondern funktionelle Zweckgebäude für die Pferdehaltung, die einen untergeordneten Teil der Betriebsflächen einnehmen.“ Auf dieser Grundlage erklärt das Kreisbauamt Euskirchen den Betrieb als privilegiert i. S. des § 35 BauGB. Der erforderliche landschaftspflegerische Begleitplan liegt ebenfalls in der mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmten Fassung vor. 3 Seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen bestehen ebenfalls keine Bedenken. Es wird daher vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Errichtung von vier Stallgebäuden zur Pferdehaltung und einer Longierhalle auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstücken Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 164 und 165 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Auf dem beigefügten Planauszug sind die baulichen Anlagen auf den betroffenen Grundstücken dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister