Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
19.06.12, 06:31
Aktualisiert
19.06.12, 06:31
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EU-weite Ausschreibung
der Straßenreinigung und des Winterdienstes
in der Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
Juni 2012
Stadt Erftstadt
EU-weite Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Pflichtenheft
Inhalt
1 Ausgangslage ............................................................................................................................. 3
2 Organisation und Ablauf des Verfahrens .............................................................................. 4
2.1 Schätzung des Auftragswertes ............................................................................................. 4
2.2 Art des Vergabeverfahrens .................................................................................................. 4
2.3 Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte)....................................................... 4
2.4 Vertraulichkeit ..................................................................................................................... 5
2.5 Zeitplan ................................................................................................................................ 6
3 Beteiligte am Vergabeverfahren.............................................................................................. 8
3.1 Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen ........................................ 8
3.2 Personen und Beteiligte auf Seiten des Auftraggebers........................................................ 9
4 Leistungsbeschreibung ........................................................................................................... 10
4.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung ................................................................. 10
4.2 Laufzeit .............................................................................................................................. 11
4.3 Vorgaben an die Leistungserbringung............................................................................... 11
4.4 Unterbeauftragung ............................................................................................................. 12
4.5 Abrechnung der Leistungen .............................................................................................. 12
4.6 Anpassung der Entgelte ..................................................................................................... 13
4.7 Allgemeine Vertragsbedingungen ..................................................................................... 13
5 Wesentliche Angebotsbedingungen ...................................................................................... 15
5.1 Inhalt der Angebote ........................................................................................................... 15
5.2 Nebenangebote .................................................................................................................. 15
6 Wertungsverfahren ................................................................................................................ 16
6.1 Inhaltliche und formale Prüfung der Angebote ................................................................. 16
6.2 Eignungsprüfung ............................................................................................................... 16
6.3 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise ............................................................. 18
6.4 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes ....................................................................... 18
6.5 Ablauf der Zuschlagserteilung .......................................................................................... 18
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Juni 2012
Stadt Erftstadt
EU-weite Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes
1
Pflichtenheft
Ausgangslage
In der Stadt Erftstadt laufen zum 31.12.2012 der Vertrag über die Durchführung der Straßenreinigung und zum 31.03.2013 der Vertrag über die Durchführung des Winterdienstes aus. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Erftstadt verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines
Vergabeverfahrens neu zu beauftragen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
•
Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
•
Durchführung des Winterdienstes (Schneeräumung und Aufbringen von Streugut)
auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Folgende Zielsetzungen und Rahmenbedingungen sind bei der Vorbereitung und Durchführung
dieses Vergabeverfahrens besonders zu beachten:
•
Durchführung eines rechtlich belastbaren Vergabeverfahrens
•
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu wirtschaftlichen Konditionen
•
Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung der umwelt- und abfallrechtlichen
Gesetze und Verordnungen
Das Pflichtenheft berücksichtigt diese Vorgaben und dient als Grundlage für die Gestaltung des
Vergabeverfahrens und als Vorgabe für den Inhalt aller noch zu erstellenden Vergabeunterlagen
(u. a. Leistungsbeschreibung und Vertragsentwurf).
Hinweis:
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen werden die gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung berücksichtigt. Da noch nicht vollständig abzusehen ist, ob und
gegebenenfalls wie sich insbesondere die zukünftige Rechtsprechung auf dieses Verfahren
auswirkt, ist es möglich, dass in Einzelfällen im laufenden Verfahren von den Vorgaben dieses Pflichtenheftes abgewichen werden muss. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des Vergaberechts gegebenenfalls im Widerspruch zu anderen Rechtsvorschriften
stehen können. Auch die aktuelle Rechtsprechung ist leider nicht widerspruchsfrei. Insbesondere aktuelle Entscheidungen zur Losaufteilung, zum Kriterium „Preis“ und zur Dokumentation des Vergabeverfahrens haben teilweise erhebliche Auswirkungen. Hieraus resultieren z. T. erhebliche Risiken für die Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.
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Organisation und Ablauf des Verfahrens
2.1
Schätzung des Auftragswertes
Pflichtenheft
Zu vergeben sind Leistungen mit einem derzeitigen Auftragswert von ca. 155.000 EUR/a (brutto) für die Straßenreinigung und einem durchschnittlichen Auftragswert von ca. 64.000 EUR/a
(brutto) für den Winterdienst in den letzten drei Jahren.
Gemäß der durchgeführten Schätzung des Auftragswertes liegt der erwartete Angebotspreis für
die zu vergebenden Leistungen bei ca. 200.000 bis 240.000 EUR/a (brutto), wobei witterungsbedingte Unsicherheiten beim Winterdienst bestehen.
2.2
Art des Vergabeverfahrens
Da der Schwellenwert in Höhe von 200.000 EUR überschritten wird, sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (Abschnitt 2
VOL/A) zu berücksichtigen.
Vergabeverfahren sind vorzugsweise in Form eines offenen Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG
Abs. 1 S. 1 VOL/A durchzuführen. Die Nichtanwendung ist zu begründen. Die Wahl z. B. eines
nicht offenen Vergabeverfahrens setzt u. a. voraus, dass die zu erbringende Leistung nur von
einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann. Da die Voraussetzungen
für die Nichtanwendung eines offenen Verfahrens nicht vorliegen, wird dieses Vergabeverfahren
als offenes Verfahren durchgeführt.
2.3
Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte)
Zur Absicherung des Vergabeverfahrens im Fall möglicher (Rechts-)Streitigkeiten mit Bietern
ist auf Seiten des Auftraggebers eine vollständige Vergabeakte zu führen, welche den Ablauf des
Vergabeverfahrens dokumentiert. Diese Vergabeakte ist bei Nachprüfungsverfahren der zuständigen Vergabekammer üblicherweise innerhalb von drei Tagen vollständig vorzulegen. Der Antrag stellende Bieter erhält häufig ein umfassendes Einsichtsrecht in die dann vorliegende
Vergabeakte.
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Pflichtenheft
Zu der Vergabeakte gehören insbesondere folgende Unterlagen:
•
das Pflichtenheft
•
die Sitzungsvorlagen und Protokolle bzw. Beschlussfassungen, die dieses Vergabeverfahren zum Gegenstand haben
2.4
•
der Briefwechsel mit den Veröffentlichungsorganen
•
die Bekanntmachungstexte
•
die Vergabeunterlagen inkl. Anlagen
•
der Briefwechsel mit den Bewerbern und Bietern
•
die eingegangenen Angebote
•
das Protokoll der Angebotsöffnung
•
die Dokumentation der Bietergespräche
•
der Vergabevorschlag/Vergabevermerk
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Angebote sind vertraulich zu behandeln (§§ 16 EG Abs. 2, 17 EG Abs. 3
VOL/A). Es handelt sich hierbei um eine Bieter schützende Vorschrift, daher drohen bei einer
Verletzung Schadenersatzansprüche der Bieter gegen die ausschreibende Stelle. Vertrauliche
Unterlagen der Vergabe sind daher nur den in Punkt 3.2 genannten Beteiligten zugänglich zu
machen und von diesen auch über das Vergabeverfahren hinaus vertraulich zu behandeln.
Soweit inhaltliche Beratungen der politischen Gremien zu diesem Vergabeverfahren stattfinden,
erfolgen diese in nicht öffentlicher Sitzung.
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Juni 2012
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2.5
Pflichtenheft
Zeitplan
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist der folgende Zeitplan vorgesehen:
Mitte Juni 2012
Fertigstellung des Pflichtenheftes
26. Juni 2012
Beschluss des Pflichtenheftes im Stadtrat
Ende Juni 2012
Fertigstellung der Vergabeunterlagen
Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung
(Beginn des formalen Vergabeverfahrens)
Mitte August 2012
Ablauf der Angebotsfrist
bis Mitte September 2012
Auswertung der Angebote; gegebenenfalls Bietergespräche
Vorlage des Vergabevorschlages
September/Oktober 2012
Vergabebeschluss im Stadtrat (02.10.2012) nach Vorberatung
im Betriebsausschuss (11.09.2012)
im Anschluss
Information der nicht berücksichtigten Bieter
+ mind. 10 Tage
Zuschlagserteilung
(Ende des formalen Vergabeverfahrens)
31.10.2012
Ablauf der Bindefrist
01.01.2013
Leistungsbeginn Straßenreinigung
01.11.2013
Leistungsbeginn Winterdienst
Sommerferien NRW: 09.07.2012 – 21.08.2012
Herbstferien NRW: 08.10.2012 – 20.10.2012
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Pflichtenheft
Der vorstehende Zeitplan geht u. a. von folgenden Annahmen aus:
•
Innerhalb der Angebotsfrist und der Phase der Auswertung der Angebote gehen
keine Rügen oder Nachprüfungsanträge von Bietern oder Bewerbern ein, die zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens führen.
•
Im laufenden Vergabeverfahren werden keine Gesetze oder Verordnungen erlassen
oder Beschlüsse, z. B. von Vergabekammern oder Oberlandesgerichten, veröffentlicht, die sich auf dieses Vergabeverfahren auswirken können.
•
An der Eignung der zu Bietergesprächen eingeladenen Bieter und an der Verbindlichkeit der Angebote dieser Bieter bestehen keine Zweifel. Die Durchführung einer
zweiten Runde von Bietergesprächen ist nicht notwendig.
Sollte nach der Information der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfungsantrag gestellt
werden, verlängert sich das Vergabeverfahren um mindestens sieben Wochen. Sollte die Zuschlagserteilung innerhalb der vorgesehenen Bindefrist nicht möglich sein, wären die für die
Vergabe in Frage kommenden Bieter aufzufordern, die Bindefristen für ihre Angebote entsprechend zu verlängern.
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Juni 2012
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3
Beteiligte am Vergabeverfahren
3.1
Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
Pflichtenheft
Der das gesamte Vergaberecht bestimmende Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB)
erfordert es, sicherzustellen, dass nur Personen tätig werden, die in ihren Interessen weder mit
einem Bieter noch mit einem Beauftragten eines Bieters verknüpft sind. Die Verletzung des
Gleichbehandlungsgebots kann an öffentlichen Aufträgen interessierte Bieter diskriminieren.
Zum Schutz der Bieter vor einer Parteilichkeit des Auftraggebers wurde in der Vergabeverordnung (VgV) ein entsprechender Ausschluss solcher voreingenommenen Personen geregelt.
Der Verordnungstext lautet wie folgt:
§ 16
Ausgeschlossene Personen
(1)
Als Organmitglied oder Mitarbeiter eines Auftraggebers oder als Beauftragter oder als Mitarbeiter
eines Beauftragten eines Auftraggebers dürfen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen
Auftraggeber als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken, soweit sie in diesem
Verfahren
1. Bieter oder Bewerber sind,
2. einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzlicher Vertreter oder
nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
3. a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied des
Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig sind oder
b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig sind, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder
Bewerber hat,
es sei denn, dass dadurch für die Person kein Interessenkonflikt besteht oder sich die Tätigkeiten nicht auf
die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren auswirken.
(2)
Als voreingenommen gelten auch die Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach
Absatz 1 Nr. 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und
Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der
Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Die Mitglieder der beim Auftraggeber beteiligten Gremien sowie die mit dem Vergabeverfahren
betrauten Mitarbeiter des Auftraggebers wurden über die gesetzlichen Regelungen informiert
und aufgefordert, jeweils persönlich zu überprüfen, ob sie als voreingenommene Personen gelten
oder ob darüber hinaus andere Gründe für eine Befangenheit vorliegen.
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3.2
Pflichtenheft
Personen und Beteiligte auf Seiten des Auftraggebers
Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage ist es sinnvoll, den Kreis der beteiligten
Personen am Vergabeverfahren festzulegen und deren Aufgaben zu definieren.
Stadt Erftstadt als ausschreibende Stelle:
Eigenbetrieb Straßen (Herr Böcking, Herr Schumacher, Frau Lindenlaub):
•
Führen der Vergabeakte
•
Abnahme des Pflichtenheftes und der Vergabeunterlagen
•
Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen
•
Beantwortung von Bewerbernachfragen
•
Annahme und Sammlung der Angebote
•
Durchführung der Angebotsöffnung
•
Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
•
Abnahme des Vergabevorschlags
•
Versand der Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter
Allgem. Finanzdienst (Frau Hönig, Frau Landmann):
•
Teilnahme an der Angebotsöffnung
Betriebsausschuss/Stadtrat:
•
Beschluss des Pflichtenheftes durch den Stadtrat
•
Beschluss der Vergabe durch den Stadtrat nach Vorberatung im Betriebsausschuss
Schmidt/Bechtle GmbH als Beratungsunternehmen:
•
Strukturierung/Organisation des Vergabeverfahrens
•
Erstellung des Pflichtenheftes und der Vergabeunterlagen in Abstimmung mit der
ausschreibenden Stelle
•
Veranlassung der Veröffentlichungen
•
Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Bewerbernachfragen
•
Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
•
Erstellung des Vergabevorschlages in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Hinweis:
Leistungen sind unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle zu vergeben. Demnach ist
die Verantwortung der Vergabestelle unteilbar, sie kann die Verantwortung nicht mit anderen Stellen wie z. B. Sachverständigen teilen oder auf diese übertragen.
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Leistungsbeschreibung
4.1
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
Pflichtenheft
Die auszuschreibenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in zwei Fachlosen vergeben. Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen ist somit in ausreichendem Maße
ermöglicht. Ein breiter Wettbewerb ist zu erwarten. Die Begründung der Losaufteilung ist gesondert dokumentiert.
Die auszuschreibenden und zu vergebenden Leistungen orientieren sich inhaltlich im Wesentlichen
an dem bisherigen Leistungsumfang und Leistungsstandard. Die Leerung der Straßenpapierkörbe
und der händische Winterdienst werden dabei künftig durch die Stadt Erftstadt selbst erbracht.
Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die
wichtigsten Rahmenbedingungen für die beiden Lose dargestellt:
Los 1: Straßenreinigung
•
Ganzjährige maschinelle (Groß- und Kleinkehrmaschine) und ergänzende händische Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im wöchentlichen
Rhythmus
•
Sonderreinigungen auf Abruf (z. B. nach örtlichen Festivitäten oder zur Aufnahme
von Ölbindemitteln nach Verkehrsunfällen)
•
Transport des erfassten Kehrgutes zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle
Los 2: Winterdienst
•
Bedarfsweise maschinelle Schneeräumung (Großräummaschine) von öffentlichen
Straßen und Plätzen
•
Bedarfsweises maschinelles Aufbringen von Streugut (Großstreumaschine) auf öffentlichen Straßen und Plätzen; das erforderliche Streugut wird vom Auftraggeber
gestellt
•
Durchführung der vorgenannten Leistungen im Zeitraum vom 01.11. bis zum
31.03. eines jeden Jahres („Winterdienstperiode“)
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4.2
Pflichtenheft
Laufzeit
Die Leistungen werden in Los 1 vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 ausgeschrieben. In Los 2
werden die Leistungen vom 01.11.2013 bis zum 31.03.2017 ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich in beiden Losen um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf
der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
4.3
Vorgaben an die Leistungserbringung
Fahrzeugtechnik
Die Bieter haben in ihren Angeboten geeignet nachzuweisen, dass mit der angebotenen Fahrzeugtechnik die in der Leistungsbeschreibung und in der Satzung über die Straßenreinigung der
Stadt Erftstadt festgelegten Leistungen uneingeschränkt erbracht werden können. Hinsichtlich
der gegenständlichen Ausschreibung sind nur Fahrzeuge mit mind. der EURO-V-Norm einzusetzen. Alle Fahrzeuge müssen mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein. Für Sonderreinigungen zur
Aufnahme von Ölbindemitteln nach Verkehrsunfällen sind flüssigkeitsdichte Fahrzeuge einzusetzen.
Reinigungszeiten
Die Durchführung der Straßenreinigung hat in der Regel montags bis freitags in der Zeit von
06:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erfolgen. Die Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), welche in Wohngebieten eine Reinigung i. d. R. erst ab
07:00 Uhr erlaubt, sowie die Öffnungszeiten der Anlieferstelle sind bei der Angebotskalkulation
und der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Winterdienstzeiten
Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt witterungsbedingt bedarfsweise auf Abruf ab 05:00
Uhr. Der erste Räumungs-/Streueinsatz ist werktags (montags bis samstags) bis 07:00 Uhr und
sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr abzuschließen. Soweit erforderlich, ist der Winterdienst bis
20:00 Uhr (in witterungsbedingten Ausnahmefällen bis 22:00 Uhr) zu wiederholen. Die Einsätze
sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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Pflichtenheft
Niederlassung
Dem Auftraggeber ist ein Handlungsbevollmächtigter zu benennen, der in der mit der operativen
Leistungserbringung beauftragten Betriebsstätte tätig ist. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der Handlungsbevollmächtigte im Bedarfsfall kurzfristig beim Auftraggeber persönlich
erscheinen kann.
Dokumentation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, regelmäßig Nachweise über die Art, die Menge und den
Verbleib der erfassten Abfälle (gilt nur für Los 1) sowie über die durchgeführte Reinigungsbzw. Winterdienstleistung zu liefern.
4.4
Unterbeauftragung
Eine Unterbeauftragung an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen ist zulässig. Eine Änderung der Unterbeauftragung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
4.5
Abrechnung der Leistungen
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Rechnungen werden vom Auftraggeber nach Vorlage der prüffähigen Rechnung innerhalb
von 28 Tagen beglichen. Die zu zahlenden Entgelte werden im Wesentlichen wie folgt berechnet:
Los 1: Straßenreinigung
Ganzjährige Straßenreinigung
Die Abrechnung der maschinellen Reinigung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten
Reinigungsleistung je Kehrkilometer bzw. je Kehrfläche in m2. Die Abrechnung der ergänzenden
händischen Reinigung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Einsatzstunden je Beikehrer.
Sonderreinigungen auf Abruf
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Einsatzstunden.
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Pflichtenheft
Los 2: Winterdienst
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage einer Pauschale je Winterdienstperiode, der tatsächlichen
Räum-/Streuleistung je Räum-/Streukilometer bzw. je tatsächlich erbrachter Einsatzstunde sowie
auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Räum-/Streuleistung je Räum-/Streufläche in m2.
4.6
Anpassung der Entgelte
Die Angebotsentgelte unterliegen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer Entgeltanpassung. Die vereinbarten Entgelte können auf Antrag ab dem 01.01.2014 angepasst werden. Die
Berechnungsgrundlage (Entgeltanpassungsformel) wird im Entwurf des Dienstleistungsvertrages
vorgegeben.
4.7
Allgemeine Vertragsbedingungen
Den Vergabeunterlagen liegt der Entwurf des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages für die
Lose 1 und 2 bei. Dieser Vertrag stellt eine wichtige Kalkulationsgrundlage für die Bieter dar.
Der Entwurf ist verbindlich und wird nach der Zuschlagserteilung lediglich im Detail ergänzt.
Der Vertrag beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:
•
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
•
Alle für die Leistungserbringung benötigten Genehmigungen und Nachweise sind
durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu beschaffen.
•
Dem Vertrag liegen eine Grob- und eine Feinkalkulation bei, welche im Fall von
Preisanpassungen, die über die jährliche Preisanpassung hinausgehen, als Grundlage dienen.
•
Der Auftragnehmer des Loses 2 muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bürgschaft in Höhe von 2.500 EUR vorlegen.
•
Für einzelne Leistungsteile wird eine gesonderte Vertragsstrafenregelung getroffen.
Die Summe der Vertragsstrafen ist auf 5 % der Gesamtauftragssumme begrenzt.
•
Die Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist lediglich dann möglich,
wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
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•
Pflichtenheft
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, u. a. wenn der Auftragnehmer Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt oder bei
Wegfall der Vertragsgrundlage.
•
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen. Er hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
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Wesentliche Angebotsbedingungen
5.1
Inhalt der Angebote
Pflichtenheft
Das Angebot besteht aus den Bietererklärungen, dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsvordruck sowie u. a. den folgenden Anlagen zum Angebot:
5.2
•
Nachweise zur Fachkunde
•
Nachweise zur Zuverlässigkeit
•
Nachweise zur Leistungsfähigkeit
•
Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
•
Grobkalkulation (in einem verschlossenen Umschlag)
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Wertungsverfahren
Die Bewertung der Angebote erfolgt formal getrennt in vier aufeinander aufbauenden Phasen:
1. Phase: Inhaltliche und formale Prüfung
2. Phase: Eignungsprüfung
3. Phase: Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
4. Phase: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
6.1
Inhaltliche und formale Prüfung der Angebote
In dieser Wertungsphase werden die wegen inhaltlicher oder formaler Mängel auszuschließenden oder ausschließbaren Angebote ermittelt. Beispielhaft sind hier zu nennen:
•
Verspätet eingegangene Angebote
•
Angebote, die nicht verbindlich sind
Ob ein Angebot aufgrund von formalen oder inhaltlichen Mängeln ausgeschlossen werden kann
oder muss, ist für den jeweiligen Einzelfall gesondert zu entscheiden.
6.2
Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend
§ 19 EG Abs. 5 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, (technische und wirtschaftliche) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
sind ggf. auch Unterauftragnehmer und konzernverbundene Unternehmen zu berücksichtigen.
Fachkunde
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Der Bieter hat hierfür folgende
Erklärungen dem Angebot beizufügen:
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Pflichtenheft
Los 1: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Leistungen der maschinellen Straßenreinigung in Städten oder Gemeinden oder Landkreisen mit insgesamt mindestens 20.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen. (Es gilt die Summe
der Referenzen.)
Los 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Leistungen der maschinellen Straßenreinigung oder des maschinellen Winterdienstes für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen
Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen,
kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zuverlässigkeit
Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet und auf den die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 u. 6
VOL/A nicht zutreffen (z. B. Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung). Des Weiteren ist zuverlässig, wer die zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens anzuwendenden
Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgGNRW) beachtet.
Die vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen werden in den Vergabeunterlagen
konkretisiert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur geeignete Unternehmen beauftragt werden.
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6.3
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Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
In dieser Phase werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf Angemessenheit ihrer Angebotspreise überprüft. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines
nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, muss mit dem betreffenden Bieter in jedem Fall ein Aufklärungsgespräch geführt werden, in dem der Bieter seine
Kalkulation erläutern kann. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss
für jeden Einzelfall gesondert getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschreibung auch der Marktpreis.
6.4
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes (gemäß § 97 Abs. 5 GWB) erfolgt losweise durch
einen Vergleich der angebotenen Gesamtentgelte (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (ohne
Verlängerungsoption). Die Entgelte werden unter Anwendung der in den Preisblättern angegebenen Auswertungsgrößen ermittelt. Eine Entgeltanpassung wird bei der preislichen Auswertung
nicht berücksichtigt.
6.5
Ablauf der Zuschlagserteilung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird nach Vorberatung im Betriebsausschuss durch den
Stadtrat getroffen.
Vor der Zuschlagserteilung sind die nicht berücksichtigten Bieter über den Namen des Bieters,
dessen Angebot angenommen werden soll, zu informieren. Der Zuschlag kann frühestens zehn
bis 15 Tage nach Absendung dieser Information erteilt werden. Innerhalb von 48 Tagen nach der
Zuschlagserteilung erfolgt im EU-Amtsblatt die Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag.
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