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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 15:00
Aktualisiert
26.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 341 /X.L. Datum: 26.11.2015 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2016 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2016 zum 01.01.2016 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr wird von derzeit 3,71 €/cbm Frischwasserbezug um 8 Cent auf 3,79 €/cbm erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Begründung: Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2016 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2016 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 311.000 cbm (Erhöhung ggü. dem Vorjahr unter Berücksichtigung eines Mehrverbrauchs im Rahmen der Unterbringung der Asylsuchenden in den Unterkünften) die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,71 €/cbm Frischwasserbezug nicht mehr auskömmlich ist und damit zum 01.01.2016 eine weitere Gebührenanpassung um 8 Cent erforderlich ist. Die letzte Erhöhung wurde zum 01.01. des aktuellen Wirtschaftsjahres vorgenommen. Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin auskömmlich. Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben. Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur durch die tatsächliche Entwicklung der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister