Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 15:00
Aktualisiert
26.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 341 /X.L.
Datum: 26.11.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2016
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2016 zum 01.01.2016 nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr wird von derzeit 3,71 €/cbm Frischwasserbezug
um 8 Cent auf 3,79 €/cbm erhöht.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2016 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und
zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2016 zeigt, dass auf der Basis des
vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2016 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 311.000 cbm (Erhöhung ggü. dem Vorjahr unter Berücksichtigung eines Mehrverbrauchs im Rahmen der Unterbringung der Asylsuchenden
in den Unterkünften) die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,71 €/cbm Frischwasserbezug nicht mehr auskömmlich ist und damit zum 01.01.2016 eine weitere Gebührenanpassung um 8 Cent erforderlich ist. Die letzte Erhöhung wurde
zum 01.01. des aktuellen Wirtschaftsjahres vorgenommen.
Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin
auskömmlich.
Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen
kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben.
Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur durch die tatsächliche Entwicklung
der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der
Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen.
gez. Pracht
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Bürgermeister