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Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 15:00
Aktualisiert
26.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009) Beschlussvorlage (Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 365 /X.L. Datum: 26.11.2015 ERWEITERUNG An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 341 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 ist eine Anhebung der Schmutzwassergebühr von bisher 3,71 €/cbm auf 3,79 €/cbm erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 22.12.2009 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim in ihrer zweiten Änderungsfassung vom 16.12.2014, in Kraft getreten am 01.01.2016, in § 4 Absatz 9 Satz 1 entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister