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Beschlussvorlage (Finanzierung Winterdienst über Grundsteuer B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
21.06.12, 06:32
Beschlussvorlage (Finanzierung Winterdienst über Grundsteuer B) Beschlussvorlage (Finanzierung Winterdienst über Grundsteuer B) Beschlussvorlage (Finanzierung Winterdienst über Grundsteuer B)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 219/2012 Az.: 6524 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 21.05.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 05.06.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 19.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 23.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Finanzierung Winterdienst über Grundsteuer B Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Winterdienst im Stadtgebiet soll als Alternative zur bisher praktizierten Gebührenerhebung über eine Anhebung der Grundsteuer B finanziert werden. Begründung: Die Erhöhung der Winterdienstgebühren hat einen großen Unmut unter den Winterdienst-Gebührenzahlern ausgelöst. Vielfach wurde bemängelt, dass wenige Bürger für die Verkehrssicherheit aller Straßennutzer bezahlen müssen, da alle von den geräumten bzw. gestreuten Straßen einen Nutzen haben. Insbesondere die Einbeziehung der Schulbusstrecken (Lärmbelästigung und starke Beanspruchung der Fahrbahn) in den Streustreckenplan empfinden viele Bürger als Doppelbelastung und wünschen sich eine gerechtere Verteilung der Lasten. Nachfolgende Punkte sollen deshalb die Vorteile der Finanzierung des Winterdienstes über eine Anhebung der Grundsteuer B verdeutlichen (ebenfalls wird hier auf die Power-Point-Präsentation von Herrn Heil verwiesen, Vor- und Nachteile der beiden Finanzierungsmodelle FA 20.03.2012). 1.) Solidaritätsprinzip Jeder Bürger hat ein Interesse an verkehrssicheren Straßen und sollte dafür auch seinen Beitrag hierzuleisten. Die derzeitige Situation stellt sich so dar, dass jeder Gebührenzahler die Kosten der Verkehrssicherheit im Winter für insgesamt ca. 3,4 Bürger trägt. (Anzahl Gebührenzahler 5.692, Anzahl Steuerpflichtiger Grundsteuer B 19.474) 2.) Belastung des Einzelnen Durch die Zunahme von Zahlungspflichtigen sinkt die durchschnittliche Belastung des Einzelnen deutlich (Gebührenzahler ca. 57,90 €, Steuerpflichtiger Grundsteuer B ca. 17,00 €). 3.) Klagerisiko Durch den Wegfall von Diskussionsgrundlagen (Berechnungsmaßstab Frontmeter, Hinterlieger, Eckgrundstücke, Schulbusstrecken) und das geringe Fehlerrisiko (Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer B wird als Messbetrag vom Finanzamt vorgegeben) sinkt auch die Klagebereitschaft der Bürger. Die Kosten der Prozesse und ggf. Änderungen werden auf die Gebühren angerechnet. 4.) Entbürokratisierung Eine regelmäßige Kontrolle der Frontlängen anhand des Katasterplanes entfällt zukünftig für den Winterdienst. Auch die zeitaufwendige Überprüfung der Veranlagungskriterien bei Beschwerden muss nicht mehr durchgeführt werden. Eine Umstellung der Finanzierung auf die Grundsteuer B wird, trotz ihrer Vorteile, sicherlich auch neue Diskussions-Grundlagen für den Bürger bieten. Hier wird ein wichtiges Argument sein, dass alle Bürger zahlen müssen, obwohl nur einige einen unmittelbaren Vorteil haben. Da aber auch Bürger, deren eigene Straße geräumt wird, Straßen benutzen die nicht geräumt sind gleicht sich dieser Punkt aus. Gehwege vor den Grundstücken müssen ohnehin von jedem Bürger freigemacht werden (unabhängig von einem städtischen Winterdienst auf der Fahrbahn). Eine höhere Transparenz der Berechnungsgrundlage (für den Bürger leicht nachvollziehbar) „Frontmetermaßstab“ steht dem vorgegebenen Messbetrag des Finanzamtes gegenüber. Allerdings fallen bei der Grundsteuerfinanzierung auch die Härtefälle (z.B. Eckgrundstücke mit bis zu 400,00 € Winterdienstgebühr) weg. Die notwendige Transparenz bei der Berechnung der Anhebung der Grundsteuer B um die erforderlichen Prozentpunkte, bzw. erforderliche Kalkulationen über die tatsächlichen Kosten bei beiden Systemen bleibt davon unberührt und kann in beiden Fällen gewährleistet werden. Die Finanzierung über die Grundsteuer B wird immer häufiger angewandt da ein mittelbarer Vorteil des Winterdienstes auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ausreicht. Sowohl die erforderlichen Investitionen (Streusalzsilo, Schneeräumschilder), als auch die ständig steigenden Energie- und Personalaufwand haben die Kosten, bezüglich des Winterdienstes, deutlich ansteigen lassen. Es ist somit nicht nur ein Defizit aus den vergangenen Jahren (Stand 31.12.2010, - 97.500,00 €) abzufangen, sondern es muss auch in den kommenden Jahre mit einer deutlichen Kostensteigerung gerechnet werden. Bis Ende 2013 muss dieses Defizit kompensiert werden. Ein milder Winter mit niedrigeren variablen Kosten (Streugut) reicht nicht aus um den momentanen Einheitspreis spürbar zu senken. Da auch nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass die nächsten Winter alle ähnlich niederschlagsfrei werden, wie der Winter 2011/2012, kann sich eine eventuelle Senkung der Winterdienstgebühren nur minimal bei den Gebühren bemerkbar machen. Die Gesamtkosten für den Winterdienst für 2012 sind mit ca. 300.000,00 € kalkuliert worden. Bei einer Anhebung der Grundsteuer B muss diese mindestens um 20 %-Punkte (1% - Punkt = 15.000,00 €) erhöht werden, um dem Eigenbetrieb Straßen die Deckung der entstandenen Kosten zu gewährleisten. Eine Anhebung der Grundsteuer B um 20 %-Punkte bedeutet eine Erhöhung der steuerlichen Belastung um 4,5 %. Um eine ständige Anpassung (Anhebung) der Grundsteuer B aufgrund von gestiegenen Kosten für den Winterdienst zu vermeiden, ist es sinnvoll die Anhebung auf 25 %-Punkte (bedeutet eine höhere Belastung von 5,7 %) fest zu setzen. Der tatsächliche Unterschied für den Steuerzahler ist minimal. Nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele für die Differenz der Anhebung um 20%-Punkte, bzw. 25%-Punkte. -2- Messbetrag des Wohnhauses 440 % 460 % (+ 4,5 %) Anhebung 20 %-Punkte 465 % (+ 5,7 %) Anhebung 25%-Punkte 64,66 284,50 € 297,44 € (+ 12,94 € p.a.) 300,67 € (+ 16,17 € p.a.) 51,84 228,10 € 238,36 € (+ 10,26 € p.a.) 241,05 € (+ 12,95 € p.a.) 76,57 336,91 € 352,07 € (+ 15,16 € p.a.) 356,05 € (+ 19,14 € p.a.) 93,59 411,80 430,33 € (+18,53 € p.a.) 435,19 € (+ 23,39 € p.a.) (jeweils die Jahressumme der Grundsteuer B, zahlbar in vier Jahresbeiträgen) Eine Erhöhung der Grundsteuer B um 25 %-Punkte könnte in den nächsten Jahren mögliche steigende Kosten abfangen, schließt aber eine Senkung der Grundsteuer B bei geringerem Aufwand auf der anderen Seite keinesfalls aus (auch bei der Lösung über die Steuerfinanzierung können etwaige Überschüsse mindernd berücksichtigt werden). Der Winterdienst der Stadtverwaltung steht bei beiden Beitragsarten weiterhin unter den Gesichtspunkten der Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Priorität wichtiger Straßen und zeitnahen Winterdienst), und der Effizienz (bei der Umsetzung des vorliegenden Streckenplans und der Einsatz der Streumittel). Dieser Streustreckenplan sollte jedoch für die nächsten Jahre festliegen. Eine Erweiterung des im Winter zu wartenden Straßennetzes würde zu steigenden Kosten führen und dann eine weitere Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer zur Folge haben. Eine flächendeckende und allgemeine Zufriedenheit ist wahrscheinlich mit keiner der beiden Varianten zu erreichen. Die Akzeptanz einer allgemeinen Steuer in einer vertretbaren Größenordnung ist sicherlich aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes höher als das Verständnis der wenigen Gebührenzahler, welche alleine die Sicherheit auf unseren Straßen im Winter für alle Bürger finanzieren zu müssen. Da die Bürger im Stadtgebiet auch alle von der Sauberkeit in Erftstadt profitieren, könnte man die Kosten der Straßenreinigung ebenfalls über die Grundsteuer finanzieren. Für diese Art der Finanzierung gelten die oben aufgeführten Vorteile in adäquater Weise auch für die Straßenreinigung. (Dr. Rips) -3-