Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
25.05.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Finanzausschuss
20.03.2012
Winterdienst
– Finanzierung über Steuern
oder Gebühren?? -
Winterdienst-Finanzierung
Grundsteuer B Gebühren
Gerechtigkeit??
Beim Thema Winterdienst gibt es
leider keine Lösung, die von allen als
gerecht empfunden wird, bzw. eine
allgemeine Zufriedenheit wird man
leider mit keiner der beiden
Varianten erreichen!!
Vorteile der „Steuerlösung“
• Verteilung der Kosten für den Winterdienst auf alle Bürger
Thema Gerechtigkeit!
• Sehr deutlicher Verwaltungs-Minderaufwand!
• Wegfall von Diskussionsgrundlagen (Berechnungsmaßstäbe,
Hinterlieger, Eckgrundstücke, Schulbusstrecken,
Feuerwehrzufahrten, OD)
• Deutlicher Kalkulations-Minderaufwand z. B. bei
– Cent-genaue Kalkulation für jedes einzelne Grundstück
– Grundstücksteilungen
– Änderungen im Streuplan, etc.
Vorteile der „Steuerlösung (2)“
• Aufwändige Bearbeitung von Beschwerden entfällt
Nachmessen der Frontmeter u. ä.
• Gebührenzahler erwarten konkrete Gegenleistung
(dies gilt aber ggf. auch für die Steuerzahler)
• Gebührenmaßstab Frontmeter wird als ungerecht
empfunden
• Ggf. höhere Portokosten aufgrund Nachversand
Vorteile der Gebührenlösung
• Steuern = allgemeine Deckungsmittel und nicht
zweckgebunden keine Gegenleistungsverpflichtung. Keine
Übertragbarkeit ins Folgejahr, d. h. keine Rücklagenbildung,
aber mindestens kostendeckend!
• Überschüsse werden gebührenmindernd berücksichtigt
• § 3 Abs. 2 KAG und § 77 Abs. 2 GO NRW eindeutige
Rangfolge der Finanzmittel; ABER: OVG Münster-Urteil!
• Steigende Energie- und Personalkosten führen zu regelmäßigen Steuererhöhungen (gilt auch für Gebührenmodell)
• Jährliche Kalkulationen und Abschlüsse erforderlich evtl.
regelmäßige Anpassungen bei der GrSt B ?
Vorteile der Gebührenlösung (2)
• Lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten werden berechnet
• Bei Anliegerreinigung entstehen dem Bürger keine
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
• Keine „rentierliche“ Investition mehr
• Steuerlösung = ggf. Grundlage für mögliche neue
Beschwerden, insbesondere bei schneereichen Wintern
• Diskussion mit Bürgern verliefe genau anders herum
erneute Diskussion um den „Streuplan“
• Bei Umlageerhöhungen des Kreises wird mehr fiktive
Steuerkraft abgeschöpft
Hebesatzerhöhung bei der
„Steuerlösung“
• 1 %-Punkt Hebesatzerhöhung bedeutet 15.000
EUR Mehreinnahmen
• Winterdienst-Kosten laut Gebührenkalkulation: ca. 300.000 EUR
Eine Erhöhung um 20%-Punkte wäre
mindestens erforderlich, um die Kosten zu
decken; ggf. Puffer?!
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Stadt Erftstadt
Stadtkämmerer
Herr Heil
Tel. 02235 / 409-667