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Beschlussvorlage (Power Point Präsentation)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.05.12, 06:27
Aktualisiert
25.05.12, 06:27

Inhalt der Datei

Finanzausschuss 20.03.2012 Winterdienst – Finanzierung über Steuern oder Gebühren?? - Winterdienst-Finanzierung Grundsteuer B  Gebühren Gerechtigkeit?? Beim Thema Winterdienst gibt es leider keine Lösung, die von allen als gerecht empfunden wird, bzw. eine allgemeine Zufriedenheit wird man leider mit keiner der beiden Varianten erreichen!! Vorteile der „Steuerlösung“ • Verteilung der Kosten für den Winterdienst auf alle Bürger  Thema Gerechtigkeit! • Sehr deutlicher Verwaltungs-Minderaufwand! • Wegfall von Diskussionsgrundlagen (Berechnungsmaßstäbe, Hinterlieger, Eckgrundstücke, Schulbusstrecken, Feuerwehrzufahrten, OD) • Deutlicher Kalkulations-Minderaufwand z. B. bei – Cent-genaue Kalkulation für jedes einzelne Grundstück – Grundstücksteilungen – Änderungen im Streuplan, etc. Vorteile der „Steuerlösung (2)“ • Aufwändige Bearbeitung von Beschwerden entfällt  Nachmessen der Frontmeter u. ä. • Gebührenzahler erwarten konkrete Gegenleistung (dies gilt aber ggf. auch für die Steuerzahler) • Gebührenmaßstab Frontmeter wird als ungerecht empfunden • Ggf. höhere Portokosten aufgrund Nachversand Vorteile der Gebührenlösung • Steuern = allgemeine Deckungsmittel und nicht zweckgebunden  keine Gegenleistungsverpflichtung. Keine Übertragbarkeit ins Folgejahr, d. h. keine Rücklagenbildung, aber mindestens kostendeckend! • Überschüsse werden gebührenmindernd berücksichtigt • § 3 Abs. 2 KAG und § 77 Abs. 2 GO NRW  eindeutige Rangfolge der Finanzmittel; ABER: OVG Münster-Urteil! • Steigende Energie- und Personalkosten führen zu regelmäßigen Steuererhöhungen (gilt auch für Gebührenmodell) • Jährliche Kalkulationen und Abschlüsse erforderlich  evtl. regelmäßige Anpassungen bei der GrSt B ? Vorteile der Gebührenlösung (2) • Lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten werden berechnet • Bei Anliegerreinigung entstehen dem Bürger keine Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt • Keine „rentierliche“ Investition mehr • Steuerlösung = ggf. Grundlage für mögliche neue Beschwerden, insbesondere bei schneereichen Wintern • Diskussion mit Bürgern verliefe genau anders herum  erneute Diskussion um den „Streuplan“ • Bei Umlageerhöhungen des Kreises wird mehr fiktive Steuerkraft abgeschöpft Hebesatzerhöhung bei der „Steuerlösung“ • 1 %-Punkt Hebesatzerhöhung bedeutet 15.000 EUR Mehreinnahmen • Winterdienst-Kosten laut Gebührenkalkulation: ca. 300.000 EUR  Eine Erhöhung um 20%-Punkte wäre mindestens erforderlich, um die Kosten zu decken; ggf. Puffer?! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stadt Erftstadt Stadtkämmerer Herr Heil Tel. 02235 / 409-667