Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
111 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
03.06.15, 13:00
Aktualisiert
03.06.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 244 /X.L.
Datum: 28.05.2015
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
09.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
16.06.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2014
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2014 Abwasser
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Beschlussvorschlag:
1)
Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2014 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2)
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von
18.830,03 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2014
aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
in der Zeit von Mai bis Juni 2015 die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der
Prüfberichtsentwurf inkl. Testatsentwurf wird bis zur Sitzung des Betriebsausschusses vorliegen und entsprechend nachgereicht.
Die Druckexemplare des endgültigen Prüfberichts werden aus redaktionellen
Gründen aller Voraussicht nach jedoch erst bis zur Sitzung des Gemeinderates
am 23.06.2015 ausgehändigt werden können.
a)
Jahresfehlbetrag gemäß Passivseite der Bilanz:
Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft
sich im Jahr 2014 auf insgesamt 18.830,03 €.
Mit Erstellung des Zwischenberichts im September 2014 wurde noch von einem
Fehlbetrag in Höhe von rd. 1.250,00 € ausgegangen.
Im wesentlichen liegt diese Abweichung in einem Mindererlös aus Kanalvollanschlussgebühren ggü. der seinerzeitigen Prognose auf der Basis des Verbrauchs
2013 von rd. 8 T€ und höheren Kosten der Fäkalschlammentsorgung von rd. 5
T€ begründet. Hinzu kommt, dass zwar beim Zwischenbericht die voraussichtlichen Kosten von rd. 7 T€ für die Abwasserabgabe aufgeführt aber im Endergebnis nicht berücksichtigt wurden, so dass bereits seinerzeit anstelle eines Fehlbetrages von rd. 1.250,00 € ein Fehlbetrag von rd. 8.500,00 € hätte genannt werden müssen.
Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2014:
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer erneut gesunkenen Schmutzwassermenge und weggefallener Ertragszuschüsse gesunken.
Die Situation konnte durch die Möglichkeit der Aktivierung von Eigenleistungen
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(Mehrertrag ggü. dem Vorjahr von rd. 10 T€) und die komplette Auflösung der
Rückstellung für den Gebührenausgleich i. H. v. 9 T€, die im Zuge der Jahresabschlusserstellung zum 31.12.2012 gebildet wurde, entspannt werden, so dass die
Erträge sich letztlich nur 1,5 T€ unter denen des Vorjahres bewegten.
Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 24.000 € erstattet.
Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in
Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten.
Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den
Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landesund Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Mit der Einmalzahlung hat sich die Gemeinde bis zur Grunderneuerung
einverstanden erklärt, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von
Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung
der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen.
Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde
Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt.
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte
Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die
im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2014 abgeschlossenen Baumaßnahmen angefallen sind.
Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr.
Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-,
Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an
den Erftverband bewegte sich mit einem Betrag von T€ 97 rd. 2,1 T€ über der
Umlage des Vorjahres. Demgegenüber reduzierten sich die Umlageaufwendungen
an den Wasserverband Eifel-Rur wegen Wegfalls bestimmter Abschreibungsbeträge und günstigerer Zinskonditionen aufgrund von Umschuldungen um rd. T€
2,6 gegenüber dem Vorjahr.
Für die noch ausstehende Abwasserabgabe 2014 i. H. v. rd. 8,4 T€ und die Gebühren für die Testatserteilung der Jahresabschlussprüfung 2014 durch die GPA
von rd. 600 € wurde eine Rückstellung von insgesamt 9.013 € gebildet (ausstehende Rechnungen).
Der Personalaufwand in Höhe von rd. T€ 244 resultiert aus der Zuordnung von
bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde. Die
Personalkosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 36, dies herrührend
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aus einem höheren eigenen Arbeitsaufwand im Rahmen der Abwicklung von Investitionsmaßnahmen und spiegelt sich entsprechend auch in einem Anstieg bei
den aktivierten Eigenleistungen wieder.
Das Jahresergebnis im Jahr 2014 bewegt sich ungefähr in gleicher Höhe zum
Vorjahr und schließt mit einem Verlust von rd. T€ 18,8 ab. Ohne Berücksichtigung des Einmaleffekts aus der Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahr 2012 in Höhe von T€ 9 hätte der Jahresverlust in Anbetracht der noch weiter gesunkenen Schmutzwassermenge bei einem Verlust von
rd. T€ 27 gelegen.
b)
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 79.837,44 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage
zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2014 in Höhe von 18.830,03 € soll
auf neue Rechnung ins Jahr 2015 vorgetragen werden.
Damit stellt sich die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasser wie folgt
dar:
Stand der Allgemeinen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013
Jahresfehlbetrag 2014
c)
217.194,95 €
-18.830,03 €
Gebührenbedarf
Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 hatte eine Kostenüberdeckung von rd. T€ 9,7 ergeben, so dass für den Gebührenausgleich eine
Rückstellung in Höhe von T€ 9 gebildet wurde, die innerhalb von 4 Jahren aufzulösen ist. Da die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 schon vor dem endgültigen Ergebnis des Jahres 2012 erstellt wurde, konnte eine Rückstellungsauflösung
erstmals in der Kalkulation für das Jahr 2014 berücksichtigt und damit auch im
Zuge des Jahresabschlusses 2014 aufgelöst werden.
Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2014 ergibt eine Unterdeckung bei der Schmutzwassergebühr von rd. 4 Cent pro cbm. Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich als auskömmlich.
Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro
cbm vorgenommen.
Mit den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 lagen die tatsächlichen Verbräuche 2013 noch nicht vor, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausge-
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gangen wurde. Tatsächlich lag die Schmutzwassermenge in 2014 bei rd. 311.000
cbm (Vorjahr rd. 313.500 cbm).
In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen
Schmutzwassermenge von 308.000 cbm eine Schmutzwassergebühr von 3,71 €,
so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01.01.2015 um 6 Cent pro cbm erhöht
wurde.
gez. Pracht
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Bürgermeister