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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 15:00
Aktualisiert
11.11.15, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 322 /X.L. Datum: 02.11.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 10.11.2015 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das interkommunale integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) sowie die hieraus resultierenden und in der Begründung zur Vorlage dargestellten Einzelanträge für das Programmjahr 2016 form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Köln vorzulegen. Weiterhin sind für die Einzelanträge 2016 entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 169 Z 2.): Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des interkommunalen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes auf der Grundlage der vorliegenden Zwischenberichte weiter fortzuführen sowie zu konkretisieren, damit Ende September im Rahmen einer interkommunalen Ratssitzung die Gesamtstrategie verabschiedet werden kann. Die interkommunale Ratssitzung Ende September hat aufgrund der bekannten Gründe nicht stattgefunden. 1. Interkommunales integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) Der Sachstand in den Vertiefungsbereichen stellt sich derzeit wie folgt dar: 1.1 Vertiefungsbereich Blankenheim Blankenheim spezifische Maßnahmen werden in eigener Zuständigkeit der Gemeinde Blankenheim in Koordination mit Raum Plan Aachen erarbeitet. 1.2 Vertiefungsbereich Bildungslandschaft In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 315 verwiesen. 1.3 Vertiefungsbereich Nettersheim Auf der Grundlage der Bürgerbeteiligungen, der Zwischenbericht, der erfolgten Beschlussfassungen sowie der weitergehenden Abstimmungen und Untersuchungen, werden derzeit Maßnahmen in folgenden Bereichen in das IEK aufgenommen: a) Zingsheim Rathaus, Feuerwehrgerätehaus, Dorfzentrum, Dorfgemeinschaftshaus, Kindergarten, Turn- und Schwimmhalle, Grundschule, Brunnenplatz, Sportzentrum, Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich Infoleitsystem, Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen. 3 b) Marmagen Turnhalle, Eiffelplatz, Kölner Straße 22 mit angrenzender Parkfläche, Laurentiusgarten und Spielplatz, Jugendhaus, Grundschule, Sportzentrum, Eifelhöhenklinik, Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich Infoleitsystem, Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen. c) Nettersheim Naturforum Nettersheim mit Naturzentrum, Holzkompetenzzentrum, Pfaffenbenden, Energieagentur Eifel, Alte Schmiede, Jugendgästehaus, ehemaliger Spielplatz Schulstraße, Jugendtreff, Sportzentrum, Schulbauernhof, Sportzentrum, Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich Infoleitsystem, Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen. 1.4 Weitere Vorgehensweise Das IEK muss bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorliegen, damit auf dieser Grundlage bereits Einzelanträge für das Programmjahr 2016 gestellt werden können. Daher ist vorgesehen, dass IEK spätestens in der Ratssitzung am 15.12.2015 vorzustellen und zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. 2. Einzelanträge für das Programmjahr 2016 Weiterhin soll dann über die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 entschieden werden. Diese müssen ebenfalls form- und fristgerecht bis 31.12.2015 der Bewilligungsbehörde vorliegen. Derzeit befinden sich für das Programmjahr 2016 folgende Einzelanträge in der weiteren Ausarbeitung:      Rathaus Zingsheim Turnhalle Marmagen Sportzentrum Nettersheim Fassadenprogramm Bauberatung Für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel zu veranschlagen. 3. Sanierungsgebiet Marmagen Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass in den Orten Zingsheim, Marmagen und Nettersheim förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete vorliegen. Hierzu wurden bereits entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Um den Bereich der Eifelhöhenklinik mit in die Förderkulisse aufnehmen zu können, ist das Sanierungsgebiet in Marmagen noch entsprechend zu erweitern. Hierzu wird in der laufenden Sitzungsphase ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt. 4. Beteiligung des Fördergebers. 4 Die Konzeptentwicklung und der Bearbeitungsstand sowie die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 werden ständig mit der Bezirksregierung Köln kommuniziert. Das nächste Arbeitsgespräch findet am 11.11.2015 statt. gez .Pracht ____________________ Bürgermeister