Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 15:00
Aktualisiert
11.11.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 322 /X.L.
Datum: 02.11.2015
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
10.11.2015
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das interkommunale integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) sowie die hieraus resultierenden und in der Begründung
zur Vorlage dargestellten Einzelanträge für das Programmjahr 2016 form- und
fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung
Köln vorzulegen.
Weiterhin sind für die Einzelanträge 2016 entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 169 Z 2.):
Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des interkommunalen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes auf der Grundlage der
vorliegenden Zwischenberichte weiter fortzuführen sowie zu konkretisieren, damit Ende September im Rahmen einer interkommunalen Ratssitzung die Gesamtstrategie verabschiedet werden kann.
Die interkommunale Ratssitzung Ende September hat aufgrund der bekannten
Gründe nicht stattgefunden.
1.
Interkommunales integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)
Der Sachstand in den Vertiefungsbereichen stellt sich derzeit wie folgt dar:
1.1
Vertiefungsbereich Blankenheim
Blankenheim spezifische Maßnahmen werden in eigener Zuständigkeit der Gemeinde Blankenheim in Koordination mit Raum Plan Aachen erarbeitet.
1.2
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 315 verwiesen.
1.3
Vertiefungsbereich Nettersheim
Auf der Grundlage der Bürgerbeteiligungen, der Zwischenbericht, der erfolgten
Beschlussfassungen sowie der weitergehenden Abstimmungen und Untersuchungen, werden derzeit Maßnahmen in folgenden Bereichen in das IEK aufgenommen:
a)
Zingsheim
Rathaus, Feuerwehrgerätehaus, Dorfzentrum, Dorfgemeinschaftshaus, Kindergarten, Turn- und Schwimmhalle, Grundschule, Brunnenplatz, Sportzentrum,
Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich Infoleitsystem,
Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen.
3
b)
Marmagen
Turnhalle, Eiffelplatz, Kölner Straße 22 mit angrenzender Parkfläche,
Laurentiusgarten und Spielplatz, Jugendhaus, Grundschule, Sportzentrum, Eifelhöhenklinik, Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich
Infoleitsystem, Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen.
c)
Nettersheim
Naturforum
Nettersheim
mit
Naturzentrum,
Holzkompetenzzentrum,
Pfaffenbenden, Energieagentur Eifel, Alte Schmiede, Jugendgästehaus, ehemaliger Spielplatz Schulstraße, Jugendtreff, Sportzentrum, Schulbauernhof, Sportzentrum, Fassadenprogramm, Bauberatung, Freiraumplanung einschließlich Infoleitsystem, Ankauf und Entwicklung von Potenzialflächen.
1.4
Weitere Vorgehensweise
Das IEK muss bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorliegen,
damit auf dieser Grundlage bereits Einzelanträge für das Programmjahr 2016 gestellt werden können. Daher ist vorgesehen, dass IEK spätestens in der Ratssitzung am 15.12.2015 vorzustellen und zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Einzelanträge für das Programmjahr 2016
Weiterhin soll dann über die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 entschieden werden. Diese müssen ebenfalls form- und fristgerecht bis 31.12.2015 der
Bewilligungsbehörde vorliegen.
Derzeit befinden sich für das Programmjahr 2016 folgende Einzelanträge in der
weiteren Ausarbeitung:
Rathaus Zingsheim
Turnhalle Marmagen
Sportzentrum Nettersheim
Fassadenprogramm
Bauberatung
Für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel zu veranschlagen.
3.
Sanierungsgebiet Marmagen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass in den Orten Zingsheim,
Marmagen und Nettersheim förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete vorliegen.
Hierzu wurden bereits entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Um den
Bereich der Eifelhöhenklinik mit in die Förderkulisse aufnehmen zu können, ist
das Sanierungsgebiet in Marmagen noch entsprechend zu erweitern. Hierzu wird
in der laufenden Sitzungsphase ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt.
4.
Beteiligung des Fördergebers.
4
Die Konzeptentwicklung und der Bearbeitungsstand sowie die Einzelanträge für
das Programmjahr 2016 werden ständig mit der Bezirksregierung Köln kommuniziert. Das nächste Arbeitsgespräch findet am 11.11.2015 statt.
gez .Pracht
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Bürgermeister