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Beschlussvorlage (Schreiben GPA)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
1,1 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 13:00
Aktualisiert
19.11.15, 13:00
Beschlussvorlage (Schreiben GPA) Beschlussvorlage (Schreiben GPA) Beschlussvorlage (Schreiben GPA)

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Inhalt der Datei

gPoNRW Gemeindeprüfungsanstalt GPA NRW Postfach 10 18 79, 44608 Heme HeinrichstEße Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim Zingsheim, Krausstr. 2 53947 Nettersheim '1 , Nordrhein-Westfalen 44623 Herne Wilma Wiegand Retercntin t 023 23/14 80 116 m 0162121 37 69 5 | e wilma.wiegand@gpa.nrwde 023 23t14al-333 14.07.2015 Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes ,,Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim" zum 31.12.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersende ich lhnen meinen Abschließenden Vermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014. Als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß S 106 Go NRW habe ich den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprtifungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet sowie eine Anaiyse anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgeführt. lch komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß S 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Bezüge der Betriebsausschussmitglieder personenscharf im Anhang anzugeben sind. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschließende Vermerk gemäß S 3 (5) JAP DVO öffentlich bekannt zu machen ist. Bitte übersenden Sie mir anschließend einen Nachweis über die erfolgte Bekanntmachung. Mit freundlichen Grüßen Auftrag^ n ^ I nn'0, \n\' \)t) \rU^^{^ \[, \tqL.r\^-d[ Alm Wilma Wiegand N \J Seite 1 von 3 gPoNRW Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß S 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bedient. Diese hat mit Datum vom 02.06.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. ,,Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr vom 01 . Januar 2014 bis zum 31 . Dezembet 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgefiihrten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach S 317 HGB und S 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. lm Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfithrung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Seite 2 von 3 gPoNRW Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der zukünft igen Entwicklung zutreffend dar." Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß S 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der cPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 14.07 .2015 GPA NRW ,,r-.;o;;*' .. /"';l;;:l;;l::ll:l;l;:'" St,m^^.qo\,t*ü t \.w,,i