Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
1,1 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 13:00
Aktualisiert
19.11.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
gPoNRW
Gemeindeprüfungsanstalt
GPA NRW Postfach 10 18 79, 44608 Heme
HeinrichstEße
Eigenbetrieb Abwasser der
Gemeinde Nettersheim
Zingsheim, Krausstr. 2
53947 Nettersheim
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Nordrhein-Westfalen
44623 Herne
Wilma Wiegand
Retercntin
t
023 23/14 80 116
m
0162121 37 69 5
|
e
wilma.wiegand@gpa.nrwde
023 23t14al-333
14.07.2015
Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes ,,Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde
Nettersheim" zum 31.12.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersende ich lhnen meinen Abschließenden Vermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2014.
Als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß S 106 Go NRW habe ich den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprtifungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet sowie eine Anaiyse
anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgeführt.
lch komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vollinhaltlich
übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß S 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist
aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Bezüge der
Betriebsausschussmitglieder personenscharf im Anhang anzugeben sind.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschließende Vermerk gemäß S 3 (5) JAP DVO
öffentlich bekannt zu machen ist. Bitte übersenden Sie mir anschließend einen Nachweis über die
erfolgte Bekanntmachung.
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag^
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Wilma
Wiegand
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Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß S 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Eigenbetrieb
Abwasser der Gemeinde Nettersheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum
31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Koblenz, bedient.
Diese hat mit Datum vom 02.06.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
,,Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Abwasser
für das Wirtschaftsjahr vom 01 . Januar 2014 bis zum 31 . Dezembet 2014 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgefiihrten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach S 317 HGB und S 106 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. lm Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchfithrung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen
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Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der
zukünft igen Entwicklung zutreffend dar."
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt
dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung
gemäß S 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben
und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der cPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 14.07 .2015
GPA NRW
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