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Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit; Hier: Übertragung der Vorprüfung gem. § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung auf die Stadt Mechernich)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.03.11, 18:03
Aktualisiert
17.03.11, 18:03
Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit;
Hier: Übertragung der Vorprüfung gem. § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung auf die Stadt Mechernich) Beschlussvorlage (Interkommunale Zusammenarbeit;
Hier: Übertragung der Vorprüfung gem. § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung auf die Stadt Mechernich)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 12-07-20 Nr. der Ratsdrucksache: 442-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2011 Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunale Zusammenarbeit; Hier: Übertragung der Vorprüfung gem. § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung auf die Stadt Mechernich __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Jörg Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 442-IX 1. Sachverhalt: Bisher wurde die Vorprüfung gem. § 100 Abs. 4 LHO aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.12.1987/05.02.1988 von der Stadt Zülpich durchgeführt. Mit Schreiben vom 18.11.2009 kündigte die Stadt Zülpich die Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2010. Gespräche mit anderen Kommunen haben dazu geführt, dass sich die Stadt Mechernich zwischenzeitlich bereit erklärt hat, die Vorprüfung für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim sowie für die Städte Bad Münstereifel und Schleiden zu übernehmen. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 100 Abs. 4 LHO ist zur Verprüfung verpflichtet, wer außerhalb der Landesverwaltung Teile des Haushaltsplans ausführt oder vom Land Ersatz für Aufwendungen erhält oder verwaltet. Dies sind z. B. Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Die Aufgabe der Vorprüfung stellt eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung für die Stadt dar und wäre demnach in eigener Zuständigkeit zu erledigen. Gem. § 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist es jedoch zulässig, diese Aufgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf eine andere Kommune zu übertragen. Der Text der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. 3. Finanzielle Auswirkungen Ist abhängig vom jeweiligen Prüfungsaufwand. Aufgrund bestehender Erfahrungswerte ist mit max. 5 Tagen Prüfung pro Jahr zu rechnen. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, ein einfaches Verfahren zur Erstattung anfallender Kosten zu wählen. Daher rechnet die Stadt Mechernich auf Basis von KGSt-Stundensätzen ab, womit dann die bei der Stadt Mechernich anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten anteilig übernommen werden. Die Fahrtkosten werden separat abgerechnet. Es wird derzeit von einer jährlichen Belastung von rd. 2.500,00 € ausgegangen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen s. Ziffer 5 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Da es aufgrund der personellen Situation bei der Stadt und aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht sinnvoll ist, diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen, besteht zur interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich keine Alternative. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Stadt Zülpich wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vorprüfung gem. § 100 Landeshaushaltsordnung mit der Stadt Mechernich abzuschließen.